Anschließend stellte Herr Pollehn den Tagesordnungspunkt 7.2 zur Abstimmung.

 

Mit 12 Jastimmen, 21 Neinstimmen und 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag der CDU/FDP-Gruppe ab.

 

Danach stellte Herr Pollehn aus dem Tagesordnungspunkt 7. die Punkte a, b und c zur

Abstimmung.

 

Mit 21 Jastimmen und 14 Neinstimmen fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

a.) Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt das als Anlage 2 beigefügte Raumprogramm für die IGS Burgdorf.

 

b.) Auf der Grundlage des Raumprogramms wird ein Neubau für die IGS einschließlich 3-Feld-Sporthalle und Sportaußenanlage auf einem geeigneten Grundstück errichtet.

 

c.)  Der Bürgermeister wird beauftragt ein entsprechendes Grundstück zu ermitteln, in die Verkaufsverhandlungen einzutreten und das Ergebnis den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Abschließend stellte Herr Pollehn aus dem Tagesordnungspunkt 7. den Punkt d zur Abstimmung.

 

Mit 22 Jastimmen, 12 Neinstimmen und 1 Enthaltung fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

d.) Parallel dazu sind die Vorbereitungen für die Vergabe eines Planungsauftrages zu treffen. Dabei ist die Raum- und Flächenverfügbarkeit für die Einrichtung einer Sekundarstufe II sicherzustellen.


Herr Pollehn rief die Tagesordnungspunkte 7, 7.1 und 7.2 gemeinsam auf und schlug vor, zuerst über den Antrag von Herrn Fleischmann abzustimmen.

 

Herr Fleischmann erläuterte, dass er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne, der Beschlussvorlage zuzustimmen, da hier der kritische Blick auf die Finanzen der Stadt Burgdorf fehle. Insbesondere könne die Stadt nach der zu erwartenden Beschlussfassung keine Fördergelder mehr erhalten, da eine Fördermittelzusage vor dem Beschluss erfolgen müsse. Aus diesem Grund sei dies ein schwarzer Tag für die Burgdorfer Bürgerinnen und Bürger, da hiermit die letzten Spielräume vergeben werden und als Folge daraus mit Serviceeinschränkungen zu rechnen sei.

 

Herr Hinz stellte gemäß Geschäftsordnung den Antrag die Beschlussvorlage und die Änderungsanträge erst gemeinsam zu diskutieren und am Ende der Diskussion einzeln über die Änderungsanträge und anschließend über die Ausgangsvorlage abstimmen zu lassen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Auch Herr Zschoch führte aus, dass heute ein schwarzer Tag für die Stadt Burgdorf gegeben sei. Die CDU sei zwar nicht grundsätzlich gegen eine IGS in Burgdorf. Burgdorf müsse ein starker Bildungsstandort mit vernünftiger Raumsituation für alle Schulen sein. Dazu gehöre jedoch keine Oberstufe für die IGS. Herr Zschoch ging davon aus, dass zum einen die geplanten 4 Mio. € für die Einrichtung der Oberstufe nicht ausreichen werden und zum anderen zusätzlich versteckte Raumkosten für die Oberstufe in den Kostenschätzungen enthalten seien. Er erläuterte, dass die formellen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Oberstufe voraussichtlich nicht erfüllt würden, da mindestens 56 Schüler in die Oberstufe wechseln müssten und dies derzeit nicht zu erwarten sei. Durch die Einrichtung einer Oberstufe an der IGS würden die Oberstufen des Gymnasiums und der Berufsbildenden Schule geschwächt. Als Alternative schlug Herr Zschoch die Gründung eines gemeinsamen „Oberstufenzentrums“ für alle Schulformen vor. Bezugnehmend auf Punkt 2 des Änderungsantrages der CDU/FDP-Gruppe forderte Herr Zschoch mit Blick auf den Kostenrahmen die Oberstufe aus den Planungen herauszunehmen und anschließend zusätzlich eine Kosteneinsparung in Höhe von 10 % für das Gesamtprojekt anzustreben. Herr Zschoch erläuterte Punkt 3 des Änderungsantrages und forderte die Verwaltung auf, ein Nachnutzungskonzept für die Realschule und das Gelände der Grundschule zu erarbeiten, um eine Entlastung der städtischen Finanzen über eine Vermarktung des Geländes der Grundschule herbeizuführen. Herr Zschoch machte noch einmal deutlich, dass die Beantragung von Fördermitteln eine hohe Priorität haben müsse, ihm jedoch nach der Erläuterung von Herrn Fischer im Verwaltungsausschuss klar sei, dass die Beantragung erst nach der Erstellung von konkreten Planungen erfolgen könne. Das Vertrauen in die Verwaltung sei zu diesem Punkt von seiner Seite vorhanden. Als 4. Punkt des Änderungsantrages werde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zusätzlich die Prüfung der Vergabe an einen Total- bzw. Generalunternehmer beantragt. Ohne die in dem Änderungsantrag genannten Punkte sei die Ursprungsvorlage für die CDU/FDP-Gruppe nicht zustimmungsfähig.

 

Frau Gersemann ging kurz auf eine Frage aus der Einwohnerfragestunde zur Schaffung weitere Personalstellen ein. Die Schaffung neuer Stellen sei im Wesentlichen auf den Anstieg der Geburtenrate und dem daraus resultierenden steigenden Bedarf an Kinderbetreuung zurückzuführen. Hinsichtlich der Beschlussvorlage führte Frau Gersemann Folgendes aus: Davon ausgehend, dass in Zukunft 60 % der Burgdorfer Schüler die IGS besuchen werden, müsse diesen Schülern und deren Eltern von Seiten der Stadt Gewissheit und eine Perspektive gegeben werden. Der Rat dürfe keine Lobby für eine bestimmte Schulform sein. Auch vor dem Hintergrund, dass die soziale Spaltung der Gesellschaft immer größer werde, müsse der Bildungsweg möglichst lange offengelassen werden, um allen Schülern die gleichen Chancen zu bieten. Insoweit könne der Änderungsantrag zur Planung der IGS ohne Oberstufe nicht mitgetragen werden. Mit Blick auf die Kosten gerichtet, habe der Vergleich zwischen einer Sanierung im Altbestand und einem Neubau zum einen die Erkenntnis gebracht, dass aufgrund hoher Betriebskosten die Sanierung des Altbestandes nicht wirtschaftlich darzustellen sei und zum anderen die Verteilung einer Schule auf unter Umständen drei Standorte dem Bildungsziel nicht gerecht werde. Eine Zeitverzögerung in der Beschlussfassung könne man sich auf Grund jährlich steigender Baukosten nicht leisten. Die Beantragung von Zuschüssen sei wichtig, könne jedoch erst nach Vorliegen von konkreten Planungen erfolgen. Die Idee, 10 % der Kosten zu kürzen, könne sie nicht pauschal unterstützen, darüber müsse im Rahmen der konkreten Planungen diskutiert werden, zumal das Raumprogramm bereits jetzt „auf Kante genäht“ sei. Im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergabe werde auch die Vergabe an einen Totalunternehmer geprüft. Frau Gersemann bedauerte, dass die CDU/FDP-Gruppe im Schulausschuss keine Begründung für die ablehnende Haltung gegeben habe und auch keine Nachfragen gestellt habe. Zusammenfassend sagte Frau Gersemann, dass der Änderungsantrag mit der Ablehnung einer Oberstufe aus ihrer Sicht nicht zustimmungsfähig sei. Die Prüfung von Fördermittelanträgen sei jedoch eine Selbstverständlichkeit. Sie schlug vor, über die Punkte a, b und c der Beschlussvorlage getrennt von dem Punkt d abzustimmen.

 

Herr Braun erläuterte, dass der erste Schritt mit dem Neubau des C-Traktes für das Gymnasium gemacht worden sei. Der zweite Schritt folge mit dem Neubau der Gudrun-Pausewang-Grundschule. Der dritte Schritt sei der Beschluss über den Neubau der IGS für die folgenden Schülergenerationen. Der Neubau sei wirtschaftlich, nachhaltig und vor allen pädagogisch sinnvoll. Ob eine Oberstufe für die IGS tatsächlich eingerichtet werde, werde sich im nächsten Jahr mit einer Abfrage der voraussichtlichen Schülerzahlen zeigen. Ein Oberstufenzentrum, wie von der CDU/FDP-Gruppe vorgeschlagen, sei aus seiner Sicht nicht genehmigungsfähig. Stattdessen sei eine Zusammenarbeit der Schulen anszustreben, wenn alle Burgdorfer Schulen eine eigene Oberstufe haben.

 

Herr Fleischmann wies noch einmal darauf hin, dass aus seiner Sicht nach der Beschlussfassung keine Fördergelder für den IGS-Neubau mehr beantragt werden können. Außerdem habe er die Befürchtung, dass bei der Vergabe des Auftrages an einen auf Gewinn ausgerichteten Totalunternehmer die Kosten steigen werden und die Ausstattung und der Betrieb der Schule von diesem maßgeblich vorgegeben werde und nicht von Seiten der Stadt beeinflussbar seien.                       

 

Herr Baxmann erläuterte, dass zukünftig ab einer bestimmten Wertgrenze eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gesetzlich vorgeschrieben sei. Die Umsetzung werde von der Verwaltung derzeit aufbereitet und der Politik anschließend zur Entscheidung vorgelegt. Die Investitionen im Zusammenhang mit der IGS fielen unter diese gesetzliche Vorgabe, so dass eine ergebnisoffene Prüfung mehrerer Modelle, z.B. auch die Vergabe an einen Generalunternehmer, unbedingt notwendig sei. Ebenso zitierte er die Voraussetzungen für die Stellung von Fördermittelanträgen aus der Landeshaushaltsordnung. Die Beantragung von Fördermitteln sei nach Beginn der Maßnahme nicht mehr möglich. Als Beginn der Maßnahme gelte die Erteilung von Lieferungs- bzw. Leistungsaufträgen. Bei Bauleistungen gelten Planung, Bodenuntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn der Maßnahme.      

 

Herr Pollehn wies darauf hin, dass er allen Fraktionen ausreichend Zeit gebe ihre Positionen darzulegen, bat aber um Verständnis dafür, dass die Redner „der zweiten Runde“ sich an die selbst gegebenen Zeitvorgaben halten sollten.

 

Herr Nijenhof machte deutlich, dass dies nicht ein schwarzer Tag, sondern ein guter Tag für die zukünftigen Generationen sei. Lehrer, Eltern und Schüler erhielten nun endlich Gewissheit, was die Stadt Burgdorf mit ihnen vorhabe. Eine Gesamtschule ohne Oberstufe sei nicht das typische Modell einer Gesamtschule, eine Gesamtschule ohne Oberstufe sei in Wirklichkeit keine Gesamtschule, sondern eine Oberschule. Die Form des Lernens habe sich in den vergangenen Jahren verändert. Ein notwendiger Wechsel der IGS-Schüler in die Oberstufe des Gymnasiums sei extrem schwierig, da sich die Art des Lernens in beiden Schulformen sehr voneinander unterscheide. Eine Zustimmung der Fraktion Freie Burgdorfer zu der Vorlage hänge daher ausdrücklich an der Oberstufe. Drei Punkte der Änderungsanträge, die Nachnutzung der Schulgebäude, Beauftragung eines Generalunternehmers und Beantragung von Fördermitteln, seien Punkte, die bereits schon diskutiert wurden und nicht extra hätten beantragt werden müssen.    

 

Herr Schulz führte an, dass er die Diskussion um die IGS schon seit Beginn von mehreren Jahren verfolge. Ein Beschluss für einen Neubau wäre im Jahr 2013 sicher nicht getroffen worden. Die Schullandschaft habe sich jedoch in den letzten Jahren stark verändert und man müsse zur Kenntnis nehmen, dass die baulichen Gegebenheiten für die Ansprüche an eine IGS in der heutigen Form nicht ausreichen. Der Neubau biete die Möglichkeit zum einen die Anforderungen an eine IGS zu erfüllen und gleichzeitig die Kosten im Griff zu behalten. Dies sei im Altbestand so nicht möglich. Ergänzend dazu bat Herr Schulz um Erläuterung, ob mit der Beschlussvorlage heute die Einrichtung einer Oberstufe für die IGS beschlossen werden solle oder ob hier nur der Raumbedarf für die mögliche Einrichtung einer Oberstufe in die Planungen mit aufgenommen werden solle. Er stellte klar, dass seine Fraktion einem endgültigen Beschluss über die Einführung der Oberstufe an der IGS zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen würde.

 

Herr Morich machte deutlich, dass es höchste Zeit sei, den Mut zu haben, die Stadt noch attraktiver zu machen. Ein schnelles Handeln sei erforderlich, da hier Anlagevermögen mit einer entsprechenden Wertsteigerung geschaffen werde.

 

Frau Wichmann möchte zwar die Bildung in Burgdorf unterstützen, fragte jedoch, wie es mit der Entschuldung in den nächsten Jahren aussehen würde.

 

Herr Dreeskornfeld brachte die Bedenken aus Sicht eines Finanzpolitikers vor dem Hintergrund der in den nächsten Jahren auf die Stadt Burgdorf zukommenden Verpflichtungen als Folge der IGS-Entscheidung zum Ausdruck. Problematisch sah er in diesem Zusammenhang die Arbeiten in den verschiedenen Ausschüssen. So würden im Schulausschuss „Wunschlisten“ erstellt, die dann im Finanzausschuss wieder eingebremst werden müssten.

 

Herr Zschoch führte ergänzend zu seinen Argumenten aus, dass der Fokus von der Mehrheitsgruppe zu stark auf die Abiturienten gelegt werde. Eine Abiturientenquote von 70 – 80 % sei unrealistisch. Man brauche vor allem in der Zukunft auch vernünftig ausgebildete Handwerker und Facharbeiter ohne Abitur. Herr Zschoch stellt noch einmal klar, dass das Ziel des Änderungsantrages nicht die Beauftragung eines Investors sei, der auch den Betrieb der Schule übernehme, sondern im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung die Klärung der Frage, ob die Zusammenarbeit mit einem Totalunternehmer, der das gesamte Projekt innerhalb eines festgelegten Zeit- und Kostenrahmen fertigstelle und anschließend der Stadt übergebe, wirtschaftlich sei. Der Antrag von Herrn Fleischmann zum Thema Fördermittel sei nach der Erläuterung von Herrn Baxmann nicht zustimmungsfähig, daher werde sich die CDU/FDP-Gruppe bei der Abstimmung enthalten. An Frau Gersemann gerichtet sagte Herr Zschoch, dass das Thema Nachnutzungskonzept im Schulausschuss von Herrn Pollehn angesprochen worden sei, so dass von einer „Sprachlosigkeit“ keine Rede sein könne.  

 

Frau Heller stellte um 17.36 Uhr den Antrag auf Schluss der Rederliste.

 

Frau Gersemann wandte sich an Herrn Fleischmann mit der Erläuterung, dass sie sich nicht für einen Totalunternehmer ausgesprochen habe, sondern nur von einer ergebnisoffenen Prüfung gesprochen habe. Der Vergleich zwischen Totalunternehmer und Abwicklung des Projektes mit eigenem Personal müsse von der Verwaltung aufgezeigt und geprüft werden. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen könne erst danach getroffen werden. Frau Gersemann verwahrt sich gegen den Vorwurf, dass im Schulausschuss nur „Wunschlisten“ erstellt werden und eine Kostenbegrenzung hier nicht erfolgt. Frau Gersemann stellt anschließend dar, in welchen Punkten sehr wohl auch im Schulausschuss über einen angemessenen Kostenrahmen gesprochen wurde. Frau Gersemann erinnerte noch einmal an ihren Vorschlag, über die Punkte a, b und c gemeinsam und anschließend getrennt über den Punkt d abzustimmen zu lassen. 

 

Herr Baxmann begrüßte die sehr sachliche Diskussion. Gewandt an Herrn Zschoch führte Herr Baxmann aus, dass sicher nicht jeder Schüler Abitur machen müsse, man aber jedem Schüler unabhängig von der besuchten Schulform die Möglichkeit dazu offenhalten sollte. Die Schullandschaft habe sich in den letzten Jahren stark verändert, sodass hohe Investitionen in jedem Fall erforderlich seien. Es sei nicht sachdienlich die Burgdorfer Schulen gegeneinander auszuspielen. Vielmehr müsse eine schulübergreifende Zusammenarbeit gefördert werden. Die Einrichtung einer Oberstufe für die IGS sei notwendig, wenn die sich als zweckdienlich im Sinne von Chancengerechtigkeit und vor dem Hintergrund der Entwicklung der Schülerzahlen erweise. Erst auf dieser Grundlage könne die Entscheidung getroffen werden, ob die Einrichtung einer Oberstufe tatsächlich Sinn macht. Die „Normalform“ einer IGS beinhalte jedoch eine Oberstufe. Ob diese eingerichtet werde, liege in der Entscheidung des Schulträgers. Das Land sei hier nur für die Prüfung und Genehmigung des gestellten Antrages zuständig. Herr Baxmann ergänzte, dass eine IGS ohne gymnasialfähige Kinder keine echte Gesamtschule sei, und die Eltern ihre gymnasialfähigen Kinder nicht an einer IGS ohne Oberstufe anmelden würden. Aus eigener Erfahrung als Lehrer berichtete Herr Baxmann, dass der Systemwechsel zwischen unterschiedlichen Schulformen den Schülern sehr schwer falle, da die Lernsysteme sehr unterschiedlich seien. Erst mit drei Oberstufen in Burgdorf sei aus seiner Sicht die zwingend notwendige Weiterentwicklung der Schulen möglich, da diese sich dann im Wettbewerb als gleichwertig beweisen müssten.

 

Herr Schulz bat noch einmal um Beantwortung der Frage, ob heute bereits über die Einrichtung einer Oberstufe an der IGS beschlossen werden solle.

 

Herr Baxmann erläuterte, dass heute darüber beschlossen werden solle, ob eine Oberstufe in die Planungen mit einbezogen werden solle oder nicht. Die Entscheidung, ob eine Oberstufe tatsächlich eingerichtet werde, werde erst später getroffen.

 

Herr Pollehn führte aus, dass die Tagesordnungspunkte 7, 7.1 und 7.2 nunmehr gemeinsam diskutiert worden seien. Nachfolgend solle zuerst über den Änderungsantrag aus Tagesordnungspunkt 7.1, anschließend über den Änderungsantrag aus Tagesordnungspunkt 7.2 und zum Schluss über die Vorlage aus Tagesordnungspunkt 7 abgestimmt werden. Entsprechend dem Vorschlag der Mehrheitsgruppe solle die Abstimmung bei Tagesordnungspunkt 7 getrennt nach den Buchstaben a bis c und d erfolgen.

 

Daraufhin stellte Herr Zschoch einen Antrag auf Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wurde von 17.54 Uhr bis 18.03 Uhr unterbrochen. 

 

Herr Pollehn stellte zuerst den Tagesordnungspunkt 7.1 Zur Abstimmung.

 

Mit 1 Jastimme, 21 Neinstimmen und 13 Enthaltungen lehnte der Rat den Antrag von Herrn Fleischmann ab.