Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses fassten mit sieben Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen den folgenden Beschluss:

 

Dem anliegenden Entwurf des Bebauungsplans 0-08/3 „Ortsfeuerwehr Burgdorf“ (Stand 04.07.2017) wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.


Frau Herbst erläuterte die Vorlage. Die neu aufgenommene Festsetzung, dass eine Einfriedung mit einer Höhe von 2,50m sowie einem 1,00m hohen Übersteigschutz ohne Grenzabstand errichtet werden könne, sei eine allgemeine Sicherheitsempfehlung für die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften. Sie werde vorbeugend in den Plan übernommen, um ggf, falls es erforderlich werde, eine Umzäunung zum Schutz der Bewohner errichten zu können. Grundsätzlich sei dies jedoch nicht beabsichtigt.

 

Frau Weilert-Penk beantragte, die Festsetzung 4.1, welche die Errichtung eines 2,50 m hohen Zaunes mit einem zusätzlichen Übersteigschutz von 1,00m Übersteigschutzes ermöglicht, herauszunehmen. Alternativ, so Frau Weilert-Penk, sei es ja möglich, nach den Vorgaben der NBauO einen grenzbündigen Zaun mit einer Höhe von 2,00m zu errichten. Eine Festsetzung dieser Art könne ihrer Meinung nach nur dazu führen, dass etwas falsch verstanden werde.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau lehnten den von Frau Weilert-Penk gestellten Antrag mit 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung ab.