Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten einstimmig für den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ (Stand 25.09.2013) mit örtlichen Bauvorschriften wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

a) Die Breite der Straßenverkehrsfläche der Planstraße A wird um 3m auf 13m verringert. Der 3m breite Streifen wird in den Abschnitten A1 und A2 den nördlich angrenzenden Baugebieten sowie der Fläche für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung (Regenwassersickerbecken) zugeschlagen. Im Abschnitt A3 wird der 3m breite Streifen den südlich angrenzenden Baugebieten zugeschlagen.

 

b) Die südlichen Baugrenzen der nördlich an die Planstraße A angrenzenden Baugebiete werden auf einen Abstand von 5,00m zur Straßenbegrenzungslinie verschoben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem geänderten Entwurf die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung) und der Beteiligung der Behörden durchzuführen (§ 13a Abs. 2 Nr.1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr.2 und § 3 Abs. 2 sowie §4 Abs.2 BauGB).

 

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten weiterhin mit sieben Ja- Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung für den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Bei der Vermarktung der Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser sollen die Käufer zur Errichtung eines Passivhauses verpflichtet werden. Näheres hierzu wird in Zusammenhang mit den noch zu fassenden Beschlüssen über das Grundstücksvergabeverfahren und die Verkaufspreise festgelegt. Für die Vermarktung der Flächen für den Geschosswohnungsbau und das Pflegeheim sollen andere ökologische Maßnahmen erarbeitet werden.


Herr Rheinhardt führte aus, dass man die Planung erneut in der Fraktion beraten habe. Die SPD-Fraktion befürworte die Festschreibung der Passivhausbauweise nur für die Errichtung von Einfamilienhäusern. Für den Geschosswohnungsbau lehne man die Festschreibung dieses Standards ab. Hier schlage man jedoch die Verwendung ökologischer Materialien bzw. die Nutzung anderer Klimaschutzmaßnahmen vor. Dies gelte ebenso für das geplante Seniorenheim. Hinsichtlich der Erschließung vertrete die SPD die Auffassung, dass man sich die Option westlich des Ahrbergenweges weitere Bauflächen auszuweisen nicht verbauen wolle. Daher stimme man der von der Verwaltung geplanten Breite vom 16m für die Planstraße A zu. Allerdings sei man sich bewusst, dass dies keine mehrheitsfähige Lösung sei, sodass man sich im Wege des Kompromisses auch mit einer Breite der öffentlichen Verkehrsfläche von 13m anfreunden könne.

 

Herr Fleischmann kritisierte die Vorlage. Statt der Errichtung eines weiteren Pflegeheims benötige die Stadt vielmehr die Schaffung altengerechten Wohnens. Dies werde mit der Vorlage jedoch unmöglich gemacht. Die Erschließungsstraße A sei zu breit. Sie diene dazu, die bereits feststehende weitere Bebauung westlich des Ahrbergenweges vorzubereiten. Das Recht der Weststädter auf Wohnruhe werde mit dieser Planung „vom Tisch gewischt“.

 

Herr Schulz sah die Beratung der Bauherren dieses Gebietes hinsichtlich der Passivhausbauweise als sinnvoll an, sprach sich jedoch gegen die Festschreibung dieses Standards aus. Dies solle ebenfalls für die Errichtung des Geschosswohnungsbaus und des Seniorenheimes gelten. Er persönlich bedauere, dass das altengerechte Wohnen „Dorfburg“ gescheitert sei und hege jedoch die Hoffnung, dass dies vielleicht in der nunmehr zur Verfügung stehenden Erweiterungsfläche des Plangebiets möglich sein könne.

Die Ausweisung weiterer Bauflächen westlich des Ahrbergenweges sei seiner Meinung nach nur dann angebracht, wenn dies aufgrund der Nachfrage erforderlich werde. Allerdings dürfe in diesem Fall die Erschließung nicht über die Mönkeburgstraße gesichert werden, sondern könne auch über die Dorfstraße angedacht werden. In keinem Fall solle eine Querung des Ahrbergenweges erfolgen.

Bezogen auf die von der Bürgerinitiative im Rat eingebrachten Petition sehe er nicht, wie darin gefordert, die Notwendigkeit einer weiteren gutachterlichen Beurteilung. Die Befürchtung des Rückbaus der verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Mönkeburgstraße sei unangebracht. Dies werde nicht beabsichtigt. Für die Forderung, die neue Haupterschließungsstraße des Neubaugebietes als Spielstraße auszuweisen, sehe er die größte Problematik bei den Anwohnern selbst, weil sich diese meist nicht an diese Vorgaben hielten. Die Erhaltung der Wohnqualität im südlichen Bereich der Mönkeburgstraße sehe er dann gewährleistet, wenn auf eine Querung des Ahrbergenweges verzichtet werde.

 

Frau Heller führte aus, dass ihre Fraktion sich im Grundsatz die Passivhausbauweise auch für die mehrgeschossigen Gebäude und das Seniorenheim wünsche. Hier könne jedoch zusammen mit der SPD ein Kompromiss gefunden werden, wenn an diesen Gebäuden andere ökologische Maßnahmen zur Umsetzung kämen. Die Maßnahmen im Einzelnen könne man jedoch unter Berücksichtigung des Klimaschutzaktionsprogrammes zu einem späteren Zeitpunkt erarbeiten, auch unter Berücksichtigung konkreter Vorschläge der Bauträger. Unabhängig hiervon sei sie der Auffassung, die Breite der Planstraße A auf 13m festzusetzen.

 

Herr Köneke sprach sich ebenfalls für eine Reduzierung der Straße auf dieses Maß aus. Dies sei schon allein angebracht, um unnötige spätere Pflegekosten des öffentlichen Straßenverkehrsraumes zu vermeiden. Die zwangsweise Ausweisung der Passivhausbauweise halte er nicht für angemessen. Stattdessen solle man die Bauherren den Klimaschutz in der von ihnen als richtig erachteten Art und Weise umsetzen lassen.

 

Herr Schrader schloss sich weitestgehend Herrn Köneke an, sprach sich jedoch dafür aus, die Straße in der ursprünglich geplanten Breite von 16m zu belassen, um einen späteren Busverkehr zu ermöglichen.

 

Herr Fleischmann befürwortete die Petition und die Erstellung eines neuen Verkehrsgutachtens.

 

Frau Herbst erläuterte den auf eine verringerte Breite des öffentlichen Straßenverkehrsraumes geänderten Beschlussvorschlag. An der Nordseite der Haupterschließungsstraße in den Bereichen A1 und A2 würden somit die Grundstücke um einen Streifen von 3m erweitert. Das erforderliche Regenrückhaltebecken werde somit auch größer, was ausdrücklich von der Fachabteilung befürwortet werde. Nach dem „Knick“ in der Straße im Abschnitt A3 würden die freiwerdenden 3m den südlich der Straße liegenden Grundstücken zugeschlagen. Für die zukünftigen Wohngebäude nördlich des Abschnitts A2 sollte ein größerer Abstand zur Straße vorgesehen werden. Frau Herbst stellte zu den zuvor in der Diskussion genannten Fahrbahnbreiten fest, dass bei einer Fahrbahnbreite von 4,75m durch RegioBus voraussichtlich kein Busverkehr stattfinden werde.

 

Herr Schulz erwiderte hierauf, dass es auch möglich sei, den Busverkehr vom “Heineckenfeld“ an das Gebiet heran zu führen.

 

Frau Weilert-Penk sah eine Buslinienführung in der von Herrn Schulz vorgeschlagenen Weise als unsinnig an, da die Fahrzeit zu lange dauere. Die Möglichkeit im neuen Baugebiet einen Busverkehr zu ermöglichen, müsse erhalten bleiben, wenn man den öffentlichen Personennahverkehr als attraktive Alternative anbieten wolle.

 

Bürgermeister Baxmann stellte fest, dass eine Kompromisslösung hinsichtlich der Breite der Planstraße A möglich sein sollte.