Die Mitglieder des Bauausschusses fassten einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1.Abschnitt“ einschließlich der Planungsalternative zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf und der Planungsalternative die Verfahrensschritte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs.1 BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behörden (§4 Abs.1 BauGB) durchzuführen und bis zur Aufstellung des Entwurfes zu prüfen, ob es möglich ist, die Errichtung von Passivhäusern für einen Teil des Bebauungsplangebietes vorzusehen.

 

 

Herr Hunze schloss den öffentlichen Teil um 19.43 Uhr.


Frau Herbst erläuterte ausführlich den Vorentwurf sowie die darin enthaltenen textlichen Festsetzungen und das weitere Verfahren.

Aufgrund der in der letzten Sitzung geäußerten Kritik zur Breite der vorgesehenen Haupterschließungsstraße habe man sich entschlossen, diese um 0,50 m schmaler zu planen.

Frau Heller und Frau Weilert-Penk monierten, dass keine Regelungen hinsichtlich der Begrünung der Dächer von Carports und Garagen sowie aktiver und passiver Solarnutzung getroffen worden seien. Dies widerspreche den Vorgaben mit der Planung dem Klimaschutzaktionsprogramm zu entsprechen.

Herr Fleischmann regte an, entsprechende Gelder für die Errichtung der Mehrgeschosser in Regie der Stadt Burgdorf bereit zu stellen.

Herr Könecke kritisierte erneut die Breite der Haupterschließungsstraße. Hier bestehe ein erheblicher Widerspruch zu der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verengung der  Immenser Straße auf eine Breite von 4,50m.

Herr Hunze schloss sich dieser Auffassung an und bat diese Frage nochmals durch den Fachbereich 3.2 überprüfen zu lassen. Die Ausweisung von Gartenhofhäusern in diesem Baugebiet empfand Herr Hunze aufgrund der zu großen Entfernung zur Innenstadt als falsch.

Frau Behncke sagte zu, die Breite der Erschließungsstraße nochmals gemeinsam mit dem Fachbereich 3.2 zu überprüfen. Die Bauherren zwangsweise zu verpflichten Passivhäuser zu errichten, sehe sie nicht sehr förderlich für die Vermarktung des Baugebietes, da dies zu einer erheblichen Einschränkung des Käuferkreises führe. Die Festschreibung eines Teilgebietes für ökologisches Bauen sei grundsätzlich möglich.

Herr Hunze schlug vor, die für die Errichtung der Gartenhofhäuser vorgesehene Fläche alternativ als Fläche für ökologisches Bauen bzw. als Fläche für die Errichtung von Passivhäusern auszuweisen.