Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: 54100.787223 55100.787212 54501.787200 |
256.500,00 € 135.000,00 € 21.000,00 € |
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Laufende Kosten: |
11.980,00 € |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
zu a) Der Ortsrat Otze nimmt von der Vorlage Nr. 2010 0854 Kenntnis und schließt sich der Beschlussempfehlung zu c) an.
zu b) Der Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt von der Vorlage Nr. 2010 0854 Kenntnis und schließt sich der Beschlussempfehlung zu c) an.
zu c) Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau der Straßen und Grünflächen wie in der Vorlage Nr. 2010 0854 dargestellt.
Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Für das Neubaugebiet "Nördlich Worthstraße" in Otze hat der Rat in seiner Sitzung am 12.06.2008 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5-12 "Nördlich Worthstraße" gefasst.
Das Baugebiet ist nun zu ca. 60 % bebaut. Für diesen Bereich habe ich eine Planung für den Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen erarbeitet.
Die Erschließung des gesamten Baugebietes erfolgt für den Kfz-Verkehr von Westen über die vorhandene Kreisstraße K 121 "Burgdorfer Straße". Von der "Worthstraße " im Süden kann das Baugebiet fußläufig, bzw. mit dem Fahrrad erreicht werden.
Westlich der K 121 liegt das Baugebiet Lehmkuhlenweg. Dort ist im Bebauungsplan Nr. 5-9 "Lehmkuhlenweg" eine 4 m breite Verkehrsfläche ausgewiesen, die an die K 121 anschließt und eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer herstellen soll. Der Ausbau dieses Weges wurde bislang zurückgestellt und soll nun im Zuge des Ausbaus der Straßen im Baugebiet "Nördlich Worthstraße" erfolgen.
An die Gestaltung von Verkehrs- und Grünflächen sind hohe Anforderungen zu stellen, weil die Freiräume das Erscheinungsbild und den Wohnwert maßgeblich beeinflussen.
Ebenfalls ist es wichtig, dass Funktionsabstufungen im gesamten Verkehrswegenetz erfolgen. Für den Kfz-Verkehr sind die Planungen so vorzunehmen, dass möglichst nur niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden können, um die Verkehrssicherheit und die Qualität des Wohnumfeldes zu verbessern.
Das Baugebiet wird nach Norden zur freien Landschaft sowie im Westen zur Burgdorfer Straße hin von breiten Grünflächen eingefasst.
2 Umweltschutz/Entwässerung
2.1 Kanalisation
Im
Bereich des Baugebiets anfallendes Schmutzwasser wird getrennt vom
Niederschlagswasser abgeleitet und ausgangs des südlichen Fuß-/Radweges in den
vorhandenen Schmutzwasserkanal in der Worthstraße entwässert. Der
Schmutzwasserkanal mündet im weiteren Verlauf in das Pumpwerk am Heeg. Die
abgehende Druckleitung ist direkt an die zentrale Kläranlage in Burgdorf
angeschlossen.
Das
Niederschlagswasser wird im Baugebiet entsprechend der im Bodengutachten
festgestellten Boden- und Grundwasserverhältnisse in zwei Teilbereichen
unterschiedlich bewirtschaftet (siehe Anlage 1). Das Niederschlagswasser aus
den Gebieten WA 2 und WA 3, südlich des Kötnerkamps, ist aufgrund der hier
geeigneten Untergrundverhältnisse auf den jeweiligen Grundstücken zu
versickern. Das Niederschlagswasser der Straße "Wandelsbergsfeld"
wird in ca. 3,75 m breite Versickerungsmulden im Straßenseitenraum versickert.
Die Erstellung einer Regenwasserkanalisation ist in diesem Bereich daher nicht
vorgesehen. Am tiefsten Geländepunkt in der Straße "Wandelbergsfeld"
(südlicher Straßenabschnitt) werden in der Versickerungmulde zwei Notüberläufe
eingebaut, die mit einer Ablaufleitung an den Regenwasserkanal in der
Worthstraße angeschlossen sind.
Im
nördlich des Kötnerkamp gelegenen Gebiet WA 1 anfallendes Niederschlagswasser
wird über einen öffentlichen Regenwasserkanal abgeleitet, da der Boden in
diesem Bereich nicht zur Versickerung geeignet ist. Von dem Kötnerkamp
abfließendes Oberflächenwasser wird in seitlich im Straßenraum angeordneten
Mulden gesammelt. Von den nördlich Kötnerkamp gelegenen Stichstraßen
abfließendes Oberflächenwasser wird über mittig angeordnete Gossen entwässert
und das Niederschlagswasser ebenfalls den Mulden zugeführt. In den Mulden wird
das anfallende Regenwasser zurückgehalten und kann soweit möglich, versickern.
Die Mulden werden ebenfalls mit Notüberläufen versehen, die an den
Regenwasserkanal angeschlossen werden. Das Niederschlagswasser aus dem nicht
versickerungsfähigen Bereich wird über den im Kötnerkamp vorhandenen
Regenwasserkanal (DN 300-DN 400) abgeleitet und einem Versickerungsbecken
zugeführt.
Im
Bebauungsplan ist für die Versickerung des Niederschlagswassers eine 900 m²
große Fläche im Bereich der Grünflächen südlich des Kötnerkamps ausgewiesen.
2.2 Versickerungsbecken
Die
Beckentiefe ergibt sich aus der Tiefenlage der zuführenden
Regenwasserkanalistation von ca. 1,60 m in Bezug zum vorhandenen Gelände.
Daraus resultieren Tiefen von ca. 1,50 m im nördlichen und ca. 1,10 m im
südlichen Bereich des Beckens. Da eine Einfriedung des Beckens vermieden werden
soll, sind flache Böschungsneigungen von 1:5 bis 1:6 vorgesehen. Die Außen- und
Wasserlinie wird unregelmäßig gestaltet. Die maximale Einstauhöhe des Beckens
beträgt ca. 60 cm. Der Regenwasserkanal längs des Kötnerkamps mündet mit DN 400
im Versickungsbecken. Als Einlauf dient ein Böschungsfuß mit Schutzgitter.
Wasserbausteine in diesem Bereich dienen der Vermeidung von Auskolkungen bzw.
Ausspülungen.
Die
südliche Seite des Versickerungsbeckens wird mit einem ca. 50 cm hohen Wall
eingefasst.
Folgende
wesentliche Vorteile bietet die Versickerung des Oberflächenwassers:
- Die
natürliche Grundwassererneuerung bleibt weitgehend erhalten. Es erfolgt eine
Entlastung der Vorfluter von Schmutzstoffen.
- Abflussverschärfungen
im Vorfluter nach starken Niederschlagsereignissen unterbleiben.
- Die
Aufwendungen für die Herstellung der Mulden sind geringer als die Kosten für
einen Regenwasserkanal im gesamten Baugebiet, so dass es zu Einsparungen kommt.
Die
Versickerung des Niederschlagswassers ist ein Ersatz bisher praktizierter
Entsorgungstechniken. Dies wird bei der hier zur Disposition stehenden Planung
angestrebt. Durch den Bau von Kanälen und die damit verbundene direkte
Abführung des Niederschlagswassers reduziert sich naturgemäß erheblich die
Grundwasserneubildungsrate. Durch die vollständige Regenwasserversickerung kann
dies erheblich vermindert werden. Es verbleiben lediglich erhöhte
Verdunstungsverluste. Vor allem nach längeren Trockenperioden handelt es sich
beim Niederschlagswasser durchaus um ein stark verschmutztes Abwasser. Bei der
Versickerung von Niederschlagsabflüssen von Straßen kann, wenn der Seitenraum
nicht befestigt ist, die Reinigungswirkung einer bewachsenen Bodenzone
ausgenutzt werden. Hier erfolgt durch Mikroorganismen und durch
Infiltrationswirkung eine nicht unerhebliche Reinigung. Dabei ist es besser,
wenn die Versickerung, wie hier vorgesehen, flächenhaft erfolgt.
3 Verkehrliche Erschließung
3.1 Allgemeines
Die Erschließung des gesamten Baugebietes erfolgt für den Kfz-Verkehr von Westen über die vorhandene Kreisstraße K 121 "Burgdorfer Straße". Von der "Worthstraße " im Süden aus kann das Baugebiet fußläufig, bzw. mit dem Fahrrad erreicht werden.
Durch das Baugebiet "Nördlich Worthstraße" führt von der K 121 kommend die Straße "Kötnerkamp" Richtung Osten. Die Verkehrsfläche hat eine Breite von 10,5 m und eine Länge von ca. 160 m. Nach Norden hin schließen zwei Stichstraßen an, die ca. 30 m lang sind. Diese erschließen die nördlichen Grundstücke. Richtung Süden verläuft eine Ringstraße mit dem Namen "Wandelbergsfeld". Die Straße mündet im Bereich der Stichstraßen auf dem Kötnerkamp. Die Breite der Verkehrsfläche beträgt ebenfalls 10,5 m, die Straße hat eine Länge von ca. 240 m.
Die Stichstraßen des Kötnerkamps werden von den Entsorgungsfahrzeugen nicht befahren. Die Anwohner dieser Stichstraßen müssen ihre Abfallsäcke/-behälter zur Abholung an den Kötnerkamp transportieren.
Im gesamten Baugebiet ist Tempo 30 vorgesehen.
3.2 Querungshilfe
Auf der K 121 ist nördlich der Einmündung Kötnerkamp auf Höhe des Fußweges zum Barwersweg (Baugebiet Lehmkuhlenweg) eine Querungshilfe als Mittelinsel mit Aufweitung der Fahrbahn vorgesehen. Diese ermöglicht das sichere Queren von Fußgängern und Radfahrern zwischen den beiden Baugebieten.
Für den Bau der Querungshilfe mit Aufweitung der Fahrbahn wurde mit der Region Hannover eine Vereinbarung getroffen, die ich Ihnen mit der Anlage 7 zur Kenntnis gebe. Eine Verpflichtung zum Bau der Querungshilfe begründet sich hieraus nicht. Die Querungshilfe soll gemäß des Lageplans zur Vereinbarung hergestellt werden. Die Kosten für die Herstellung und Unterhaltung (Ablösesumme) hat die Stadt Burgdorf zu tragen. Die Mittelinsel erhält eine Breite von 3,00 m. Die Fahrspuren werden je Richtung 3,50 m breit ausgebildet. Die Aufweitung erstreckt sich über ca. 55 m.
Zur Ausleuchtung der Querungshilfe sowie der Zufahrt zum Baugebiet wird die Beleuchtungsanlage in der Burgdorfer Straße um zwei Leuchten verlängert:
Leuchtentyp: Philips ‚Koffer²-Leuchten’
mit Leuchtmittel Cosmoplis 60 W
Leuchtpunkthöhe: 8 m
4 Querprofile der Straßen und Wege
Bei
der Herstellung von Straßen ist darauf zu achten, dass unter Ausnutzung der
örtlichen Gegebenheiten eine flächensparende Befestigung erfolgt.
4.1 Erschließungsstraße "Kötnerkamp"
Die
Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ist aus den beigefügten
Querschnitten A-A, B-B und B1-B1 (Anlage 3-5) zu entnehmen.
Im
westlichen Abschnitt erhält die 5,00 m breite Fahrbahn vom Einmündungsbereich
der K 121 ausgehend auf einer Länge von ca. 25 m eine bituminöse Deckschicht.
Im Anschluss daran wird eine Fahrbahneinengung vorgesehen, die zur Reduzierung
der Fahrgeschwindigkeiten führen soll. An der schmalsten Stelle ist die
Fahrbahn 3,50 m breit, Begegnungsverkehr von Autos ist nicht möglich. Die
Einengung ist ca. 25 m lang und wird durch heidebraunes Pflaster von der
übrigen Fahrbahn farblich abgesetzt.
Im
weiteren Verlauf des Kötnerkamps wird die Fahrbahn 4,50 m breit hergestellt und
erhält eine seitliche Einfassung mit Tiefborden ohne Ansicht.
Auf
der Nordseite der Straßenverkehrsfläche werden Parkplätze angeordnet. Die
Parkflächen werden 2,00 m breit und 1,00 m in die Fahrbahn eingerückt, so dass
die Fahrbahn in diesen Bereichen auf 3,50 m reduziert wird. Diese Maßnahme
trägt zur Verkehrsberuhigung bei.
Die
befestigten Verkehrsflächen werden mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 %
hergestellt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über seitlich anzulegende
parallel zur Fahrbahn verlaufende Mulden auf der Südseite der Straße. In die
ca. 3,75 m breiten Mulden werden auch die straßenbegleitenden Bäume gepflanzt.
Zur Sicherung der Mulden gegen Überfahren werden gegebenenfalls Poller gesetzt.
Auf
der Nordseite wird zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze ein ca. 2,00 m
breiter Grünstreifen angelegt. Hier verlaufen die Versorgungsleitungen und die
Straßenleuchtungsanlagen.
Die
genaue Anzahl und Lage der Parkplätze und Bäume kann erst während der
Baumaßnahme nach Festlegung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken
ermittelt werden.
4.2 Stichstraßen Kötnerkamp
Die
Fahrbahnen der Stichstraßen (Anlage 2), die vom Kötnerkamp nach Norden gehen
werden in einer Breite von 3,00 bis 6,00 m ausgebaut und seitlich mit
Tiefborden eingefasst. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über eine
Mittelgosse. Die Gosse trennt heidebraunes und graues Betonpflaster
voneinander. An den Einmündungen der Stichstraßen wird der Kreuzungsbereich
ebenfalls durch heidebraunes Betonpflaster hervorgehoben. Am Ende der beiden
Stichstraßen befindet sich ein Wendehammer von ca. 11 m im Durchmesser.
4.3 Erschließungsstraße
"Wandelbergsfeld"
Die
Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ist die gleiche wie im Kötnerkamp
(siehe Querschnitt B-B und B1-B1, Anlage 4 und 5). Die Mulden für die
Versickerung sowie für die Baumstandorte werden auf der westlichen
Straßenseite, bzw auf der Südseite der Straße, angeordnet. Auf der jeweils
gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich Straßenleuchten sowie die
Parkplätze.
In
den beiden südlichen Kurvenbereichen wird heidebraunes Betonpflaster verwendet,
das zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen soll. Das Niederschlagswasser
wird über jeweils eine Gosse den Versickerungsmulden zugeführt. Die übrigen
befestigten Verkehrsflächen werden mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 %
hergestellt, so dass das Oberflächenwasser in die seitlichen Mulden laufen
kann. Zur Sicherung der Mulden gegen Überfahren werden gegebenenfalls Poller
gesetzt.
4.4 Geh-/Radweg zwischen dem Wandelbergsfeld
und der Worthstraße
Der
geplante Geh-/Radweg zwischen dem Wandelbergsfeld und der Worthstraße wird
2,60 m breit mit heidebraunem Betonpflaster ausgebaut und seitlich mit
Tiefborden eingefasst (siehe Schnitt C-C, Anlage 6). Der Weg erhält eine
einseitige Querneigung von 2,5 %, so dass das Oberflächenwasser in die westlich
des Weges angeordnete Versickerungsmulde laufen kann. Die Mulde ist 2,50 m breit
und gleichzeitig Standort für das Straßenbegleitgrün. Auf der östlichen Seite
des Weges befindet sich die Beleuchtung.
4.5 Geh-/Radweg zwischen der Querungshilfe und
dem Kötnerkamp
Zwischen
der Querungshilfe und dem Kötnerkamp soll für Fuß-/Radfahrer ein 2,50 m breiter
Betonpflasterweg in heidebraun in dortigen Grünfläche entstehen. Der Weg
schließt östlich der Fahrbahneinengung an den Kötnerkamp an. Der Weg erhält
eine einseitige Querneigung von 2,5 % und wird von Tiefborden eingefasst.
4.6 Geh-/Radweg zwischen dem Bawersweg und der
Querungshilfe
Zwischen
dem Bawersweg und der K 121 wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom
20.02.2001 der Bau eines Fuß-/Radweges in 2,00 m Breite beschlossen (Vorlage
Nr. 1548/2000). Der Weg sollte in Tegula-Betonpflaster hergestellt werden. Für
diesen Weg ist nun ein anderer Ausbau vorgesehen. Damit der Weg auch für
Radfahrer bequem gegenläufig benutzbar ist und darüber hinaus für
Pflegefahrzeuge befahrbar bleibt, soll er in 2,50 m Breite mit einer
einseitigen Querneigung von 2,5 % herstellt werden. Das Niederschlagswasser
versickert seitlich in einer ca. 1,50 m breiten Versickerungsmulde. Als
Pflaster ist Betonrechteckpflaster in heidebraun vorgesehen. Dieses Pflaster
wird auch im weiteren Verlauf der Querungshilfe und im Baugebiet "Nördlich
Worthstraße" für die Fuß-/Radwege verwendet und erleichtert für die
Benutzer die eindeutige Zuordnung als Rad- und Fußweg. Der Weg wird beidseitig
von Tiefborden eingefasst.
5 Befestigungsarten der Straßen
Die Befestigung der Fahrbahn, der Parkflächen und Zufahrten erfolgt mit einer Pflasterdecke gemäß RStO 01, Bauklasse V.
Auf die vorhandene Baustraße wird beim Straßenendausbau eine Mineralausgleichsschicht in der Dicke von bis zu 15 cm eingebaut.
In den Bereichen ohne Baustraße (z. B. Zufahrten) ist ca. 0,20 m bis 0,50 m tief auszukoffern. Dies richtet sich danach, ob der anstehende Boden als Frostschutzschicht anrechenbar ist. Üblicherweise erfolgt der Einbau einer 0,15 m dicken Schottertragschicht auf einer 34 cm dicken Frostschutzschicht.
Der weitere Fahrbahnaufbau erfolgt wie nachfolgend aufgeführt mit Betonrechteckpflaster bzw. Betonfugenpflaster auf einem 3 cm dickem Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch.
Der Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:
Fahrbahn
Betonsteinrechteckpflaster, grau bzw. heidebraun 0,08 m
Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch 0,03 m
Schottertragschicht
0/32 0,15
m
Frostschutzschicht 0,34
m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,60 m
Parkplätze
Betonfugenpflaster, anthrazit 0,08 m
Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch 0,03 m
Schottertragschicht 0,15
m
Frostschutzschicht 0,34
m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,60 m
Grundstückszufahrten
Betonfugenpflaster, grau 0,08 m
Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch 0,03 m
Schottertragschicht 0,15
m
Frostschutzschicht 0,34
m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,60 m
Geh-/Radweg
Betonsteinrechteckpflaster, heidebraun 0,08 m
Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch 0,03 m
Schottertragschicht
0/32 0,15
m
Frostschutzschicht 0,34
m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,60 m
Die seitliche Begrenzung der Fahrbahnen, der Parkplätze, der Grundstückszufahrten und der Geh-/Radwege erfolgt mit Tiefborden T 10 x 25 x 100/50 cm.
Für die Abgrenzung der Grünflächen zu den Privatgrundstücken werden – soweit erforderlich – Tiefborde 8 x 20 x 100 cm eingebaut.
6 Ausleuchtung
Die Ausleuchtung der Verkehrsflächen im Baugebiet „Nördlich Worthstraße“ erfolgt wie folgt:
Kötnerkamp
Einseitige Leuchtenanordnung im Grünstreifen auf der Nordseite sowie jeweils eine Leuchte in den Stichstraßen:
Leuchtentyp: Siteco-Pilzleuchte
mit Leuchtmittel KLL 2 x 18 W
Leuchtpunkthöhe: 4 m
Wandelbergsfeld
Einseitige Leuchtenanordnung auf der Ostseite, bzw. Nordseite der Straße:
Leuchtentyp: Siteco-Pilzleuchte
mit Leuchtmittel KLL 2 x 18 W
Leuchtpunkthöhe: 4 m
Weg zwischen Wandelbergsfeld und der Worthstraße
Eine Leuchte im Grünstreifen auf der Ostseite des Gehweges:
Leuchtentyp: Siteco-Pilzleuchte
mit Leuchtmittel KLL 2 x 18 W
Leuchtpunkthöhe: 4 m
In den Nachtstunden wird von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr in jeder Leuchte jeweils ein Leuchtmittel ausgeschaltet.
7 Straßenbegleitgrün im öffentlichen
Straßenraum
7.1 Rasenflächen
Beidseitig der Erschließungsstraßen und des Rad-/Fußweges werden Rasenflächen entweder als Entwässerungsmulde oder als Rasenstreifen hergestellt.
Der Aufbau stellt sich wie folgt dar:
Auskofferung nach Bedarf
Andeckung mit Oberboden bzw. Oberbodengemisch in einer Dicke von 10 - 30 cm
Ansaat mit einer Landschaftsrasenmischung
Die Grünstreifen werden am Fahrbahnrand in einer Breite von ca. 0,50 m mit Schotterrasen als Bankett ausgebildet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Grünstreifen bei einem Ausweichen der Fahrzeuge im Begegnungsfall.
Die Entwässerungsmulden werden mit einer Stichtiefe von ca. 30 cm profiliert. Die Rasenstreifen erhalten eine Stichtiefe von ca. 10 cm. Falls es erforderlich ist, sind die Mulden und Rasenstreifen mit Pollern gegen Überfahren und Beparken zu sichern.
7.2 Baumpflanzungen im Straßenraum
Nord- und Südlich der Fahrbahneinengung im Kötnerkamp sollen als Baumtor zwei Spitzahornbäume (Acer platanoides "Eurostar") gepflanzt werden. Das Baumtor soll mit zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen und den Beginn des Wohngebietes markieren. Im weiteren Verlauf des Kötnerkamps kommen Säulen-Hainbuchen (Carpinus betulus "Frans Fontaine") zum Einsatz. Die Bäume werden ca. 4-5 m breit und ca. 10-15 m hoch. In der Straße "Wandelbergsfeld" sind als Straßenbäume Gleditschien (Gleditsia triacanthos "Skyline") geplant. Die Bäume haben eine ca. 7 m breite lichte Krone und werden ca. 10-15 m hoch. Die Gleditschien bilden keine Früchte aus und sind dornenlos.
Entlang des Fuß-/Radweges zwischen der Straße "Wandelbergsfeld" und der Worthstraße sind auf der Westseite des Weges Zieräpfel (Malus hybride "Street Parade") vorgesehen. Der Zierapfel wird ca. 3-4 m breit und 4-5 m hoch. Der Baum blüht im Frühjahr weiß und ist sehr dekorativ.
Alle für den Straßenraum ausgewählten Bäume sind für die Verwendung als Straßenbaum geeignet. Die Bäume werden als Hochstämme mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm gepflanzt. Sie erhalten einen Dreibock zur Befestigung während der Anwuchsphase. Zur Standortverbesserung werden die Baumgruben mit Baumsubstrat verfüllt. Das Substrat gewährleistet eine bessere Belüftung der Baumwurzeln und fördert ein gesundes und dauerhaftes Wachstum. Zum Schutz von Versorgungsleitungen sind gegebenenfalls Wurzelschutzfolien einzubauen, z.B. im Geh-/Radweg.
8 Öffentliche Grünflächen
8.1.1 Allgemeines
Im
Bebauungsplan Nr. 5-12 "Nördlich Worthstraße" sind rd. 1,53 ha
Grünflächen ausgewiesen. Die Grünflächen dienen gleichzeitig als
Kompensationsflächen für den Eingriff im Rahmen der Baugebietsentwicklung.
Im
nördlichen Bereich dienen die Grünflächen der Ortsrandgestaltung. Durch die
Anlage eines naturnahen Gehölz- und Grünlandstreifens soll ein harmonischer
Übergang von der Siedlung in die freie Landschaft hergestellt werden. Zwischen
den mittleren Bauflächen im Norden wird eine Grünfläche angelegt, die für
informelle und spontane Gemeinschaftsaktivitäten, z.B. für das Aufstellen von
Hüpfburgen vorgesehen ist.
Entlang
der Burgdorfer Straße, südlich der Einmündung zur Straße "Kötnerkamp"
wird eine ca. 45 m tiefe Grünfläche als Obstwiese gestaltet. In die Fläche
wird darüber hinaus ein Versickerungsbecken (siehe Kapitel 2.2) integriert.
8.2 Gestaltung der Grünflächen
Grundsätzlich
sind bei der Gestaltung der Grünflächen die Vorgaben des Bebauungsplans zu
berücksichtigen. Es sind nur Baum- und Straucharten aus der Pflanzliste (siehe
Tabelle 1) zu verwenden und die gehölzfreien Flächen sind als extensives
Grünland mit maximal 2 Mähgängen pro Jahr zu entwickeln.
Tabelle 1: Pflanzliste für
standortheimische Gehölze:
Bäume
(bis 25 m Höhe): Eberesche - Sorbus aucuparia Feldahorn - Acer campestre Sandbirke - Betula pendula Schwarzerle - Alnus glutinosa Echte Traubenkirsche - Prunus padus Vogelkirsche - Prunus avium Roterle - Alnus glutinosa Zitterpappel – Populus tremula Sträucher
(bis 4 m Höhe): Grauweide - Salix cinerea Heckenrose - Rosa corymbifera Hundsrose - Rosa canina Öhrchenweide - Salix aurita Purpurweide - Salix purpurea Wildobstgehölze: Brombeere - Rubus fruticosus Himbeere
- Rubus idaeus Holzapfel - Malus sylvestris |
Bäume (über 25 m Höhe): Spitzahorn - Acer platanoides Bergahorn - Acer pseudoplatanus Hainbuche - Carpinus betulus Rotbuche - Fagus sylvatica Traubeneiche - Quercus petraea Stieleiche - Quercus robur Winterlinde - Tilia cordata Sommerlinde - Tilia platyphyllos Großsträucher (über 4 m Höhe, z. T. baumartig): Bruchweide - Salix fragilis Faulbaum - Rhamnus frangula Hartriegel - Cornus sanguinea Haselnuss - Corylus avellana Schwarzer Holunder - Sambucus
nigra Kornelkirsche – Cornus mas Korbweide - Salix viminalis Salweide - Salix caprea Eingriffliger Weißdorn - Crataegus monogyna Rankende Gehölze: Gemeine Waldrebe - Clematis vitalba |
8.2.1 Grünfläche nördlich des Kötnerkamps
Nach
den Festsetzungen des Bebauungsplans ist diese Fläche als naturnaher Gehölz-
und Grünlandstreifen anzulegen. Auf 40 % der Fläche sind standortgerechte
Gehölzanpflanzungen vorzunehmen.
Zur
Abschirmung der Bauflächen zur Burgdorfer Straße hin, ist westlich der Bebauung
ein dichterer Gehölzriegel aus Bäumen (Traubenkirsche und Wildapfel) und
Sträuchern der Tabelle 1 vorgesehen. Zur freien Landschaft im Norden hin, sind
ebenfalls dichtere Gehölzstreifen geplant, die jedoch zwischen den Baufeldern
unterbrochen werden, um die Blickbeziehungen in die freie Landschaft zu
ermöglichen.
Die
Aktionsfläche erhält am Kötnerkamp ein Baumtor aus Vogelkirschen (Prunus avium
"Plena"). Im weiteren Verlauf der Grünfläche werden ebenfalls
Vogelkirschen gepflanzt, die den Blick in die freie Landschaft lenken. Die
Aktionsfläche wird locker mit Baumstämmen begrenzt, die gleichzeitig als
Sitzgelegenheiten dienen.
Entlang
der Burgdorfer Straße wird auf den Grünflächen eine Baumreihe aus Linden (Tilia
cordata "Greenspire") gepflanzt. Diese sollen optisch die im
Straßenraum der Burgdorfer Straße gefällten Bäume ersetzen und die dorftypische
Straßengestaltung wiederherstellen.
Die
übrigen Flächen erhalten eine Einsaat mit einer Wiesensaatgutmischung. Die
Wiesenflächen werden extensiv gepflegt (zweimalige Mahd im Jahr). Lediglich die
Aktionsfläche und der Grasweg zwischen der Querungshilfe und dem Kötnerkamp
werden häufiger gemäht. In die Wiesenflächen werden einzelne Solitärsträucher
und Bäume eingestreut.
8.2.2 Obstwiese südlich des Kötnerkamps
Nach
den Vorgaben des Bebauungsplans ist hier eine Obstwiese bestehend aus alten
Obstbaumsorten zu entwickeln. Die Anlage eines Versickerungsbeckens ist
zulässig.
Entlang
der Bebauung wird die Fläche durch locker gestreute Solitärsträucher der
Tabelle 1 eingefasst.
Parallel
zur Burgdorfer Straße wird die Linden-Baumreihe fortgesetzt. Die Fläche südlich
des Versickerungsbeckens wird mit Obstbaum-Hochstämmen bepflanzt.
Folgende
Obstbaumsorten werden verwendet:
Apfel: Kaiser Wilhelm, Goldparmäne, Jakob
Lebel
Birne: Williams Christ, Gellerts
Butterbirne
Zwetsche: Hauszwetsche
Sauerkirsche: Morellenfeuer
Süßkirsche: Hedelfinger Riesenfinger, Schneiders Späte
Knorpelkirsche
Wildobst: Wildbirne, Holzapfel, Vogelkirsche,
Traubenkirsche
Die
Wiesenflächen und das Versickerungsbecken erhalten die gleiche Ansaat wie die
nördlichen Wiesenflächen und werden ebenfalls zweimal im Jahr gemäht.
9 Grunderwerb
Die öffentlichen Flächen im Bereich des B-Planes "Nördlich Worthstraße" befinden sich im Eigentum der Stadt. Die Straßen "Kötnerkamp" und "Wandelbergsfeld" wurden mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 29.09.2009 für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
10 Kosten/Finanzierung
Haushaltsmittel
sind unter folgenden Produktkonten für das Jahr 2011 angemeldet worden:
54100.787223
für den Straßenendausbau und Straßenbegleitgrün: 256.500,00 €
55100.787212
für die Grünanlagen: 135.000,00
€
54501.787200
für die Straßenbeleuchtungsanlagen (Restkosten) 21.000,00
€
Für
die laufenden Kosten werden folgende Produktkonten herangezogen:
54100.421201 Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze, Bordsteinabsenkungen 1.026,00 €
54100.481100 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Bauhöfe 4.104,00 €
55100.421200 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 1.080,00 €
54501.421200 Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen 1.200,00 €
54501.427100 Stromkosten Straßenbeleuchtung 250,00 €
Gesamtkosten Unterhaltung 11.980,00 €
Entsprechend
den Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 müssen die
Anlieger 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands für die erstmalige
Herstellung übernehmen. 10 % trägt die Stadt. Zum beitragsfähigen
Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der öffentlichen
Verkehrsflächen, für den Ausbau von Fahrbahn und Parkplätzen, für die
Beleuchtung, für die Oberflächenentwässerung der Straße, für das
Straßenbegleitgrün sowie die im B-Plan den öffentlichen Straßen zugeordneten
Kompensationsmaßnahmen.
Nicht beitragsfähig sind die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünflächen (siehe Punkt 8) sowie den Gehweg und die Beleuchtung in den Grünflächen (entlang des Geh-/Radweges).
11 SCHLUSSBEMERKUNGEN
Durch den Ausbau der Straßen kommen rd. 5.300 m² Verkehrsfläche zum derzeitigen Straßenbestand hinzu, die unterhalten werden müssen. Die zu pflegenden Flächen der Grünanlagen erhöhen sich durch den Ausbau um ca. 15.300 m². Die Kosten für die Unterhaltung der städtischen Grün- und Straßenflächen werden deshalb durch den Ausbau zunehmen (siehe Kapitel 10).
Die Arbeiten für den Straßenbau werde ich voraussichtlich im Frühjahr 2011 ausschreiben, so dass mit den Bauarbeiten im Mai 2011 begonnen werden kann.
Die Bepflanzung soll im Herbst 2011 erfolgen, wenn der Straßenbau abgeschlossen ist.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Entwässerung
Anlage 2: Lageplan "Straßenendbausbau und Grünflächen"
Anlage 3: Schnitt A-A Kötnerkamp Fahrbahneinengung
Anlage 4: Schnitt B-B Straße Kötnerkamp/Wandelbergsfeld
Anlage 5: Schnitt B1-B1 Straße Kötnerkamp/Wandelbergsfeld
Anlage 6: Schnitt C-C Geh-/Radweg
Anlage 7: Vereinbarung mit der Region Hannover zur Querungshilfe