(Schillerslage "Flachsfeld 2"), Feststellung
Bezugsvorlage: 2010 0737 Entwurf
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Beschlussvorschlag:
- Der Ortsrat spricht sich für die unter 4. formulierten Beschlussvorschläge aus.
- Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die unter 4. formulierten Beschlüsse zu fassen.
- Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die unter 4. formulierten Beschlüsse zu fassen.
Der Beschlussvorschlag zu 4. befindet sich auf der nächsten Seite.
- Der Rat
a) nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der
in der Zeit vom 30.03.2010 bis 13.04.2010 durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 25.03.2010 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 05.10.2010 bis 05.11.2010 durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 30.09.2010 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
und beschließt die in der Begründung, Teil 3, beschriebenen Abwägungsvorgänge
b) beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren die Feststellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.11.2010.
c) beschließt der Flächennutzungsplanänderung die Begründung in der Fassung vom 26.11.2010 beizufügen.
d) beschließt der Flächennutzungsplanänderung die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB beizufügen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der Vorlage 2010 0737 wurde der Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplans beraten. Der Verwaltungsausschuss hat am 21.09.2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 05.10.2010 bis einschließlich 05.11.2010 durch Planauslegung in der Fassung vom 06.07.2010 statt. Im Rahmen dieser Beteiligung sind keine Stellungnahmen vorgetragen worden. Von den mit Schreiben vom 30.09.2010 beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben sich zwei zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans geäußert. Alle vorgebrachten Stellungnahmen sind mit Abwägungsvorschlägen versehen worden und in der Begründung, Teil 3, aufgenommen worden.
Aufgrund der Stellungnahme der Region Hannover wurde ein neues Kapitel 8.1 „Wasserwirtschaftliche Belange“ in die Begründung aufgenommen. Änderungen an der Planzeichnung ergaben sich nicht. Die vorgenommen Änderungen im Vergleich zum Entwurf sind grau unterlegt dargestellt.
Unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren kann die 39. Änderung
des Flächennutzungsplanes beschlossen werden.
Darüber
ist zu entscheiden.
Anlage:
- 39. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 26.11.2010)
- Begründung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans (Stand 26.11.2010)
- Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB