Betreff
Einführung D-Ticket Hannover Job „Hannover-Jobticket“
Vorlage
BV 2023 0543
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

15.000 €

11103.441101/741101

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Mitarbeiter*innen der Stadt Burgdorf wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt das „Hannover-Jobticket“ eingeführt.

 

Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € werden gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG außerplanmäßig bei den Produktkonten 11103.441101 und 11103.741101 zur Verfügung gestellt.

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket hat der Großraum-Verkehr Hannover (GVH) zum 01.05.2023 u.a. das „Hannover-Jobticket“ eingeführt. Zwischenzeitlich ist ein Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung des „Hannover-Jobtickets“ gestellt worden.

 

Beim „Hannover-Jobticket“ wird auf den Grundpreis von 49 €/mtl. vom GVH ein Rabatt in Höhe von 2,45 € (5 %) gewährt. Daneben bezuschusst die Region Hannover das Ticket mit 3,90 €. Von Seiten des Arbeitgebers ist ein Zuschuss von 12,25 € (25%) zu leisten, so dass für die Beschäftigten monatliche Kosten in Höhe von 30,40 € anfallen.

 

Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 beschlossen, dass die kommunalen Arbeitgeber einen Zuschuss für Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs in Höhe von bis zu 20 € monatlich zahlen können. Somit ist nunmehr eine übertarifliche Bezuschussung möglich.

 

Für die Beamtinnen und Beamten wurde eine Ausnahmegenehmigung nach § 20 NBesG beim Niedersächsischen Innenministerium beantragt. Dieses hat zwischenzeitlich eine Ausnahme von maximal 15 € pro Ticket und Monat erteilt. Gemäß § 20 NBesG dürfen sonstige Geldleistungen ausdrücklich nur gewährt werden, wenn auch der Haushaltsplan Mittel dafür zur Verfügung stellt.

 

Die entstehenden Gesamtkosten (Haushaltsmittel) sind von der Abgabemenge abhängig. In der Vergangenheit haben rund 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom bisherigen Jobticket Gebrauch gemacht. Von einer deutlichen Steigerung ist auszugehen. Bei einer Inanspruchnahme von 50 Tickets ergibt sich ein Arbeitgeberzuschuss von jährlich 7.350 € und bei 100 Tickets von 14.700 €. Es werden derzeitig mit Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von 15.000 € gerechnet. Im Haushalt wurden dafür bisher keine Mittel veranschlagt. Damit die Einführung des Hannover-Jobtickets zeitnah erfolgen kann, muss dieser Betrag bei den Produktkonten 11103.441101/741101 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen über 10.000 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 15.000 € ist durch entsprechende Mehreinnahmen/Mehreinzahlungen bei dem Produktkonten 61100.301300/601300 (Gewerbesteuer) gewährleistet.

 

Mit der Einführung des „Hannover-Jobtickets“ wird zum einen die Arbeitgeberattraktivität gesteigert und gleichzeitig ein wichtiger Klimabeitrag geleistet. Der Arbeitgeberzuschuss stellt daher einen wichtigen Baustein für die Zukunft dar.

 

(Pollehn)