Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass
die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ortsratsmitgliedes
Thomas Dreeskornfeld im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen der Stadt Burgdorf
vorliegen (§ 91 Abs. 4 S. 1 i. V. m. § 52 Abs. 2 und § 51 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).
Sachverhalt und Begründung:
Durch schriftliche Erklärung vom 20.05.2023 hat Herr
Thomas Dreeskornfeld sein Mandat als Ortsratsmitglied im Ortsrat
Ramlingen-Ehlershausen der Stadt Burgdorf niedergelegt (§ 91 Abs. 4 S. 1 i. V.
m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).
Der Verzicht ist jederzeit möglich und
bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber
wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.
Die Mitgliedschaft endet mit der Feststellung des
Ortsrates, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen (§ 91 Abs. 4
S. 1 i. V. m. § 52 Abs. 2 NKomVG).
Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten
Ortratssitzung, die am 22.08.2023 stattfindet, zu treffen. Vor der
Beschlussfassung ist dem Betroffenen, Herrn Thomas Dreeskornfeld, Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Herr Dreeskornfeld ist schriftlich auf die Möglichkeit zur
Stellungnahme hingewiesen worden.
Eine Ersatzperson für Herrn Dreeskornfeld steht im
Wahlvorschlag der FDP nicht zur Verfügung, der Sitz im Ortsrat bleibt bis zum
Ende der Wahlperiode unbesetzt.
(Pollehn)