Betreff
Umbesetzung in den Fachausschüssen
Vorlage
BV 2023 0537
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)   Im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Verwaltungsangelegenheiten wird

 

Mario Gawlik                                                                 (vorher Thomas Dreeskornfeld)

 

als neues Mitglied benannt.

 

 

2)   Im Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung wird

 

Anika Lilienthal                                                            (vorher Mario Gawlik)

 

als neues stellvertretendes Mitglied benannt.

 

 

3)   Im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften u. Verkehr wird

 

Dr. Karl-Heinz Vehling                                                (vorher Thomas Dreeskornfeld)

 

als neues stellvertretendes Mitglied benannt.

 

 

 

4)   Im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport übernimmt

     

      Anika Lilienthal                                                            (vorher Mario Gawlik)

 

das Grundmandat und

 

Mario Gawlik                                                                 (vorher Thomas Dreeskornfeld)

 

das stellvertretende Grundmandat.

 

 

5)   Im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau übernimmt

 

Anika Lilienthal                                                            (vorher Mario Gawlik)

 

das stellvertretende Grundmandat.

 

 

     

Die Besetzung der oben genannten Ausschüsse wird wie in der Anlage dargestellt festgestellt (Anlage zum Protokoll).

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit dem Mandatsverlust des ehemaligen Ratsherren Thomas Dreeskornfeld sind Ausschussumbesetzungen verbunden. Die FDP-Fraktion hat die im Beschlussvorschlag aufgeführten personellen Veränderungen im Vorfeld zur Ratssitzung gegenüber dem Bürgermeister angekündigt.

 

Der Rat stellt die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest (§ 71 Abs. 9 Satz 3 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG). Der Beschluss bedarf als sog. innerorganisatorische Maßnahme nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 

(Pollehn)

 

 

Anlage