Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass
die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Thomas
Dreeskornfeld im Rat der Stadt Burgdorf vorliegen (§ 52 Abs. 2 i. V. m. mit §
51 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).
Sachverhalt und Begründung:
Durch schriftliche Erklärung vom 20.05.2023 hat Herr
Thomas Dreeskornfeld sein Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf mit
Wirkung zum 31.05.2023 niedergelegt (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).
Der Verzicht ist jederzeit möglich und
bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber
wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.
Die Mitgliedschaft endet mit der Feststellung des Rates,
dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen (§ 52 Abs. 2 NKomVG).
Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung,
die am 29.06.2023 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist dem
Betroffenen, Herrn Thomas Dreeskornfeld, Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Herr Dreeskornfeld ist schriftlich auf
die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.
(Pollehn)