Betreff
Verzicht des Ratsmitgliedes Thomas Dreeskornfeld auf seine Mitgliedschaft im Rat der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2023 0535
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Thomas Dreeskornfeld im Rat der Stadt Burgdorf vorliegen (§ 52 Abs. 2 i. V. m. mit § 51 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch schriftliche Erklärung vom 20.05.2023 hat Herr Thomas Dreeskornfeld sein Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf mit Wirkung zum 31.05.2023 niedergelegt (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).

Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.

Die Mitgliedschaft endet mit der Feststellung des Rates, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen (§ 52 Abs. 2 NKomVG).

Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung, die am 29.06.2023 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist dem Betroffenen, Herrn Thomas Dreeskornfeld, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Herr Dreeskornfeld ist schriftlich auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.

 

(Pollehn)