Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Der Niedersächsische Städtetag hat mit
Schreiben vom 15. Mai 2023 das ihm vom Niedersächsischen Finanzministerium
übermittelte regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2023
vorgelegt.
Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag für das Jahr 2023 –
gegenüber der Steuerschätzung vom November 2022 – von 4,243 Mio. € auf 4,043
Mio. € und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 61 Mio. € auf 52
Mio. € vermindert. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch Mindererträge
von 916.000 € gegenüber dem im Haushaltsplan berücksichtigten Ansatz für
2023 (Ansatz Haushaltsplan = 18.600.000 €; voraussichtliches Ergebnis
17.684.000 €).
Für das Haushaltsjahr 2024 ist beim
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit Mindererträgen von 1.520.000
€ gegenüber dem Ansatz zu rechnen (Ansatz Haushaltsplan = 20.150.000 €;
voraussichtliches Ergebnis 18.630.000 €).
Für den Finanzplanungszeitraum 2025 bis
2027 ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz Haushalt |
Ertrag nach Steuerschätzung 05/23 |
Veränderung |
2025 |
21.400.000 € |
19.916.000 € |
-1.484.000 € |
2026 |
22.400.000 € |
21.018.000 € |
-1.382.000 € |
2027 |
23.600.000 € |
21.950.000 € |
-1.650.000 € |
Beim Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer ergeben sich durch die aktuelle Steuerschätzung für
2023 Minderträge in Höhe von rd. 8 T€ und für das Jahr 2024 Mindererträge von
rd. 10 T€.
Für den Finanzplanungszeitraum 2025 bis
2027 ergeben sich folgende Veränderungen:
Jahr |
Ansatz Haushalt |
Ertrag nach Steuerschätzung 05/19 |
Veränderung |
2025 |
1.530.000 € |
1.522.000 € |
-8.000 € |
2026 |
1.570.000 € |
1.552.000 € |
-18.000 € |
2027 |
1.600.000 € |
1.581.000 € |
-19.000 € |
Bei der Gewerbesteuer werden in der Steuerschätzung für 2023 und 2024
deutlich höhere Steuererträge prognostiziert (2023 = +271 Mio. €, 2024 = +201
Mio. €). Bei der Stadt Burgdorf liegen die aktuellen Sollstellungen rd. 1,3
Mio. € unter dem im Haushalt veranschlagten Ansatz. Hierbei ist jedoch darauf
hinzuweisen, dass gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen
unterlegen ist und sich hier durch Absetzungen und Anpassungen von
Vorausleistungen kurzfristig bzw. im weiteren Jahresverlauf auch ein völlig
anderes Bild ergeben könnte.
(Pollehn)