Betreff
Regionalisiertes Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2023
Vorlage
M 2023 0531
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis. 

 

 

 

Der Niedersächsische Städtetag hat mit Schreiben vom 15. Mai 2023 das ihm vom Niedersächsischen Finanzministerium übermittelte regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2023 vorgelegt.

 

Hiernach hat sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der auf die niedersächsischen Kommunen entfallende Betrag für das Jahr 2023 – gegenüber der Steuerschätzung vom November 2022 – von 4,243 Mio. € auf 4,043 Mio. € und beim Gemeindeanteil an der Abgeltungssteuer von 61 Mio. € auf 52 Mio. € vermindert. Für die Stadt Burgdorf ergeben sich hierdurch Mindererträge von 916.000 € gegenüber dem im Haushaltsplan berücksichtigten Ansatz für 2023 (Ansatz Haushaltsplan = 18.600.000 €; voraussichtliches Ergebnis 17.684.000 €).

 

Für das Haushaltsjahr 2024 ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit Mindererträgen von 1.520.000 € gegenüber dem Ansatz zu rechnen (Ansatz Haushaltsplan = 20.150.000 €; voraussichtliches Ergebnis 18.630.000 €).

 

Für den Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Jahr

Ansatz Haushalt

Ertrag nach Steuerschätzung 05/23
rd.

Veränderung

2025

21.400.000 €

19.916.000 €

-1.484.000 €

2026

22.400.000 €

21.018.000 €

-1.382.000 €

2027

23.600.000 €

21.950.000 €

-1.650.000 €

 

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ergeben sich durch die aktuelle Steuerschätzung für 2023 Minderträge in Höhe von rd. 8 T€ und für das Jahr 2024 Mindererträge von rd. 10 T€.

 

Für den Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2027 ergeben sich folgende Veränderungen:

 

Jahr

Ansatz Haushalt

Ertrag nach Steuerschätzung 05/19
rd.

Veränderung

2025

1.530.000 €

1.522.000 €

-8.000 €

2026

1.570.000 €

1.552.000 €

-18.000 €

2027

1.600.000 €

1.581.000 €

-19.000 €

 

 

Bei der Gewerbesteuer werden in der Steuerschätzung für 2023 und 2024 deutlich höhere Steuererträge prognostiziert (2023 = +271 Mio. €, 2024 = +201 Mio. €). Bei der Stadt Burgdorf liegen die aktuellen Sollstellungen rd. 1,3 Mio. € unter dem im Haushalt veranschlagten Ansatz. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass gerade die Gewerbesteuer erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterlegen ist und sich hier durch Absetzungen und Anpassungen von Vorausleistungen kurzfristig bzw. im weiteren Jahresverlauf auch ein völlig anderes Bild ergeben könnte.

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)