Betreff
Festlegung der Bandbreiten für Anwahlverhalten, Wanderungsbewegung und Inklusion; hier: Aktualisierung und Neuberechnung
Vorlage
BV 2023 0529
Aktenzeichen
40.011-2015/001491
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahlen wird eine Bandbreite Wanderungsbewegung (BW) und eine Bandbreite Inklusion (BI) je Schule wie folgt festgelegt:

 

 

Bandbreiten                                                                                   BW                 BI

 

 

Gudrun-Pausewang-Grundschule                                            +7%              +4%

 

Astrid-Lindgren-Grundschule                                                    +5%              +2%

 

Grundschule Burgdorf                                                                 +3%              +4%

 

Waldschule Ramlingen-Ehlershausen                                     +3%              +4%

 

Grundschule Otze                                                                         +3%              +3%

 

Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (bis 9. Jahrgang)                    +10                 

 

Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (von 9. auf 10. Jahrgang)           -3%               +10%

 

Gymnasium Burgdorf (bis 9. Jahrgang)                                              -3%                   

 

Gymnasium Burgdorf (von 9. auf 10. Jahrgang)                                     -10%             +1%     

2. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahlen für die Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Burgdorf und für das Gymnasium Burgdorf wird das Anwahlverhalten zum 5. Jahrgang (Übergang vom Primar- zum Sekundarbereich I) wie folgt festgelegt:

 

Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Burgdorf 42 % Gymnasium Burgdorf 58 %

 

3. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahlentwicklung im Sekundarbereich II des Gymnasiums Burgdorf wird die Übergangsquote je Jahrgang mit 90% festgelegt.

 

4. Zur Ermittlung der voraussichtlichen künftigen Schülerzahlentwicklung im Sekundarbereich II der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule Burgdorf wird die Übergangsquote je Jahrgang mit 60% festgelegt.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die in der Vorlage BV 2020 1155 genannte Festlegung über die Bandbreiten Anwahlverhalten, Wanderungsbewegung und Inklusion für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf wurde durch die Verwaltung überprüft. Die Untersuchung ergab für alle Bandbreiten eindeutige Hinweise darauf, dass eine Aktualisierung und Neuberechnung der Bandbreiten erforderlich ist.

 

In der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung mit Vertretern aus Politik, Elternschaft, Lehrerschaft, Schülerschaft und Verwaltung wurden die Bandbreiten Anwahlverhalten, Wanderungsbewegung und Inklusion unter Berücksichtigung der Anforderungen und Bedarfe diskutiert und als Vorschlag verabschiedet. Es konnte in allen Punkten zu den Bandbreiten Einigkeit erzielt werden.

 

Ziel der Festlegung der neuen Bandbreiten soll es sein, die Schülerzahlentwicklung aller Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf genauer und zukunftssicherer zu prognostizieren.

 

In den Darstellungen der Anlage wird unter Ziffer I. und II. die individuellen Bedingungen der jeweiligen Schule im Hinblick auf die Inklusion und Wanderungsbewegung im Betrachtungszeitraum von 2013 bis 2022 verdeutlicht. Die neu ermittelten und festzulegenden Bandbreiten zur Inklusion und zur Wanderungsbewegung lassen für die Zukunft konkretere Prognosen zur Schülerzahlentwicklung und Raumplanung zu.

 

Unter Ziffer III. wird die Schülerzahlentwicklung in den einzelnen Schulen im Betrachtungs-zeitraum von 2015 bis 2022 dargestellt. Die Darstellungen zeigen zunächst die zukünftige Schülerzahlentwicklung im Primarbereich. Diese Darstellung ist Grundlage für die Berechnung der Schülerzahlen mit der aktuellen Anwahlquote. Das Anwahlverhalten für die Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (RBG) und für das Gymnasium (Gym) beträgt nach der aktuellen Beschlusslage vom 04.06.2020 40% zu 60%. Im Weiteren wird dargestellt, wie die Schulanmeldungen in den zurückliegenden Schuljahren und deren Anwahlquote tatsächlich erfolgte. Hieraus ergibt sich eine Empfehlung zur Anwahlquote von 42% zu 58%.

Unter der Ziffer IV. wird der Übergang zum Sekundarbereich II der RBG und des Gymnasiums für den Betrachtungszeitraum von 2010 bis 2022 dargestellt. Im Einzelnen wird der Übergang mit jeweils einer Quote von der 10. in die 11. Klasse, von der 11. in die 12. Klasse und von Klasse 12. in die 13. Klasse dargestellt. Bei den Übergängen des Gymnasiums ist festzustellen, dass ca. 10% der Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 10 und 11 nicht auf dem Gymnasium verbleiben und die Schule verlassen. Eine Übergangsquote für den Sekundarbereich II im Sinne Schülerzahlprognose sollte bei 90% liegen. Bei den Übergängen der RBG ist festzustellen, dass ca. 40% der Schülerinnen und Schüler nicht auf der RBG verbleiben und die Schule verlassen.

 

Die Berücksichtigung von Bandbreiten und deren Quoten für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern liefert keinen absolut gesicherten Ausblick auf die zukünftige Beschulung. Sie dient der Prognose und bietet eine bessere Einschätzung in Bezug auf die Schülerzahlentwicklung.  

 

In der beigefügten Anlage sind die Neuberechnung und die Festlegung der Bandbreiten dargestellt.

  

 

(Pollehn)