Sachverhalt und Begründung:
Jährlich findet in Burgdorf die Ehrung verdienter Sportler*innen statt. Die Kriterien, die als Voraussetzung der Ehrung in den Richtlinien für die Sportlerehrung vom Verwaltungsausschuss mit der Änderung am 03.12.2002 beschlossen wurden, sehen vor, dass bei Erwachsenen eine Ehrung innerhalb von fünf Jahren nur einmal möglich ist.
Im letzten und in diesem Jahr wurden volljährige Sportler*innen für eine erneute Ehrung vorgeschlagen, die diesen Zeitraum von fünf Jahren unterschreiten, sich aber durch besondere Leistungen ausgezeichnet haben.
Der bisherige Ehrungszeitraum entspricht nicht mehr dem heutigen Leistungsniveau im Breiten- und Leistungssport. Die hier erbrachten, besonderen Leistungen sind sportartübergreifend, geschlechtsneutral und nicht altersspezifisch zu bewerten.
Es wird vorgeschlagen,
- die Richtlinien für die Sportlerehrung in Bezug auf die Ehrung von Erwachsenen anzupassen, um jährliche Ehrungen bei besonderen sportlichen Leistungen würdigen zu können.
- das
Kriterium der Platzierung bei Deutschen Meisterschaften für Erwachsene
anzupassen und nur Podiumsplatzierungen – bislang Plätze 1 bis 5 – zu würdigen.
Ein Entwurf der Richtlinien für die Sportlerehrung mit den beiden vorgenannten Änderungsvorschlägen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
(Kugel)