Betreff
Städtebauförderung - Programmanmeldung 2023
Vorlage
M 2023 0514
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 


Sachbericht

 

 

Mit Stichtag 01.06.2023 wird die Stadtverwaltung die Programmanmeldung 2023 beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser einreichen. Für das Programmjahr 2024 werden aus der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“ folgende Projekte und Kosten angemeldet:

 

Maßnahme

lt. KoFi

Bezeichnung

Fördermittel

1.1.b

Öffentlichkeitsarbeit

10.000 €

1.2.c

Verbesserung der Gutachtenlage

 

 

Modernisierungsvoruntersuchungen (Private)

50.000 €

 

Machbarkeitsstudie Rathaus-Campus

 35.000 €

 

Gutachten Verkehr Innenstadt

25.000 €

1.3

Verfügungsfonds

10.000 €

1.4

Sanierungsträger

72.000 €

2.5.c

2. BA Fahrradstraße – Hannoversche Neustadt / Bahnhofstr.

978.000 €

2.6.d

Planungsberatung und Bau v. Spiel- u. Bewegungspunkten (Fahrradstr. 2. BA)

30.000 €

3.1.b

Modernisierung und Instandsetzung von Wohn- u. Geschäftsgebäuden

140.000 €

3.2.a

Schaffung von Gemeinbedarfs- und Begegnungsräumen (Marktstraße 55)

600.000 €

 

Gesamt

1.950.000 €

 

 

Erläuterungen zu den angemeldeten Einzelmaßnahmen:

 

1.1.b Öffentlichkeitsarbeit

Hierunter fallen alle Maßnahmen, die zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Eigentümer:innen dienen. Dazu können auch Workshops im Zuge von Projektkonkretisierungen (z.B. Schützen- oder Spittaplatz) zählen, aber auch Informationsmaterial oder die Einrichtung einer Internetseite.

 

1.2.c Verbesserung der Gutachtenlage

Für das Programmjahr 2024 ist die Beauftragung mehrerer Gutachten vorgesehen. Neben einer Machbarkeitsstudie für die Rathäuser II und III hinsichtlich einer Sanierung und einem ergänzenden Verkehrsgutachten zur Parkraumorganisation im Innenstadtbereich (aktuell nur im Zuge des Verkehrsversuchs für den Bereich Marktstraße und näheres Umfeld beauftragt) sollen für besonders schwere Sanierungsfälle im privaten Bereich die Kosten für Modernisierungsvoruntersuchungen übernommen werden. Sollte es zu einer Sanierung und zur Beantragung von Zuschüssen durch die Stadt kommen, werden die Kosten für die Modernisierungsvoruntersuchung mit einberechnet.

 

1.3 Verfügungsfonds

Die Stadt meldet jährlich 10.000,00 € für die Einrichtung eines Verfügungsfonds an. Die Einrichtung dieses Fonds ist derzeit noch nicht erfolgt, befindet sich jedoch in Vorbereitung.

 

1.4 Sanierungsträger

In jedem Programmjahr werden die Kosten für den Sanierungsträger vorgesehen. Die Kosten betragen 6 % der in der Kosten- und Finanzierungsübersicht angemeldeten Städtebaufördermittel, abzüglich der Kosten für den Grunderwerb. Das bedeutet, dass sich die Höhe der Kosten für den Sanierungsträger mit jeder Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht verändern kann.

 

2.5.c 2. BA Fahrradstraße (Hannoversche Neustadt / Bahnhofstraße)

Im Zuge der Einrichtung der Hannoverschen Neustadt und der Bahnhofstraße zur Fahrradstraße erfolgt eine dem städtebaulichen Rahmenplan entsprechende Umgestaltung der Hannoverschen Neustadt sowie des Kreuzungsbereichs zur Bahnhofstraße. Die entsprechenden Mittel werden für das kommende Programmjahr vorgesehen. Eine politische Beratung erfolgt am 12.06.2023 im A-WALV (BV 2023 0479).

 

2.6.d Planungsberatung und Bau von Spiel- und Bewegungspunkten (2. BA Fahrradstraße)

Im Zuge der Umgestaltung der Hannoverschen Neustadt sollen die im Spiel- und Bewegungskonzept vorgesehen Spiel- und Bewegungspunkte im Detail geplant und umgesetzt werden. Eine politische Beratung über eine gesonderte Beschlussvorlage folgt nach Vorliegen eines konkreten Planungsentwurfs.

 

3.1.b Modernisierung und Instandsetzung von Wohn- und Geschäftsgebäuden

Jährlich werden 140.000,00 € für die Modernisierung und Instandsetzung privater Wohn- und Geschäftsgebäude angemeldet, um Anreize für die Sanierung des Gebäudebestands in der Innenstadt zu schaffen und die Eigentümer:innen bei ihren Vorhaben zu unterstützen. Mithilfe einer aufzustellenden Modernisierungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“ soll eine transparente Verteilung (=Pauschale) und vergleichsweise unbürokratische Beantragung der Städtebaufördermittel ermöglicht werden (BV 2023 0503).

 

3.2.a Schaffung von Gemeinbedarfs- und Begegnungsräumen (Marktstraße 55)

Aufgrund einer Kostenerhöhung bei der Konkretisierung der Sanierungsmaßnahmen für das Rathaus I (siehe hierzu auch BV 2023 0511) müssen für das kommende Programmjahr weitere Kosten angemeldet werden.

 

 

Neben der Anmeldung der o.g. Maßnahmen wird im Zuge der Programmanmeldung außerdem erneut ein Antrag auf Reduzierung des kommunalen Eigenanteils auf 10 % der angemeldeten Kosten für Kommunen in der Haushaltssicherung gestellt. Inwieweit dieser positiv beschieden wird, kann zum aktuellen Zeitraum nicht beurteilt werden. Die Entscheidung wird den Kommunen im Zuge des Aufnahmebescheids im Frühjahr 2024 mitgeteilt.

 

Basierend auf der Programmanmeldung ergeben sich folgende Kosten für die Stadt Burgdorf:

 

 

Städtebauförder-mittel

Anteil Stadt Burgdorf

Anteil Bund und Land

EUR

%

EUR

%

EUR

Eigenanteil (min.)

1.950.000

33,33

650.000

66,67

1.300.000

Eigenanteil (reduziert)

1.950.000

10

195.000

90

1.755.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)