Betreff
Radverkehrsplanungen K 112 Ortsdurchfahrt Heeßel - Vereinbarung mit der Region Hannover
Bezug Vorlage BV 2022 0270
Vorlage
BV 2023 0513
Aktenzeichen
66.011.022
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

260.000 €

54200.787204

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja teilweise

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die anliegende Vereinbarung zur Sanierung der Ortsdurchfahrt Heeßel (K 112) mit der Region Hannover abzuschließen. Die fehlenden Haushaltsmittel werden über das Sachkonto 54100.787152 (Überdachung Rampe und Treppe an der Westseite des Bahnhofs) bereitgestellt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1     Allgemeines

Die Region Hannover plant zurzeit eine Deckensanierung der Dorfstraße (K 112) in Heeßel. Die Maßnahme soll gleichzeitig die Bedingungen für den Radverkehr verbessern. Die Planungen wurden am 06.07.2022 im Feuerwehrhaus der Heeßeler Dorfgemeinschaft und den Trägern öffentlicher Belange vorgestellt. Am 13.09.2022 wurden die Planungen zur Gestaltung der Ortsdurchfahrt mit der Vorlage BV 2022 0270 im Verwaltungsausschuss beschlossen.

 

 

2     Erneuerung der Gehwege in der Straßenbaulast der Stadt Burgdorf

Die Gehwegbereiche gehen vollständig in die Straßenbaulast der Stadt Burgdorf über. Sanierungsbedürftige Gehwegbereiche werden im Zuge der Baumaßnahme der Region Hannover erneuert. Für die bereits in der Straßenbaulast der Stadt Burgdorf befindlichen Gehwegabschnitte hat die Stadt Burgdorf die Kosten zu tragen. Gehwegbereiche und der Radweg, die sich noch in der Straßenbaulast der Region Hannover befinden, werden, soweit erforderlich, erneuert und gehen anschließend in die Baulast der Stadt Burgdorf über.

 

Die Beitragspflicht entsteht erst, wenn die Teileinrichtung „Gehweg“ auf ganzer Länge erneuert / verbessert wird und ein entsprechender Aufwandsspaltungsbeschluss eingeholt wird. Hier werden jedoch nur Teilbereiche des Gehweges erneuert.

Aus diesem Grund werden aktuell keine Anliegerbeiträge nach NKAG erhoben.

 

 

3     Vereinbarung mit der Region Hannover

Für die Abwicklung der Sanierung der Ortsdurchfahrt wurde in Zusammenarbeit mit der Region Hannover ein Vereinbarungsentwurf erarbeitet, der die Durchführung der Baumaßnahme, die Aufteilung der Baulast und die Aufteilung der Kosten regelt. Der Vereinbarungsentwurf wird über diese Vorlage zur Beschlussfassung in die politische Beratung gegeben.

Die Bauarbeiten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt soll voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024 beginnen.

 

Die östliche Querungshilfe wird zusammen mit dem Ausbau des Radweges zwischen Ahrbergenweg und Finanzamttunnel hergestellt und ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung. Für die Herstellung der östlichen Querungshilfe und den Ausbau des Radweges wird mit der Region Hannover eine gesonderte Vereinbarung getroffen. Diese wird zur gegebenen Zeit in die politische Beratung gegeben.

 

 

4     Kosten

Mit dem Vereinbarungsentwurf hat die Region Hannover die Kosten aktuell auf 260.000 € geschätzt.

Für die Erneuerung der Gehwege in der Straßenbaulast der Stadt Burgdorf sind bisher im Haushalt für das Jahr 2023 130.000 € (Sachkonto 54200.787204) sowie für die Anpassung der Beleuchtung 25.000 € (Sachkonto 54501.787200) eingestellt.

 

Die Kostensteigerungen resultieren aus der Erweiterung des Sanierungsbereichs der Nebenanlagen, der Baupreissteigerung, dem Versetzen der Beleuchtung (Kabelgräben und Fundamente) sowie der Sinussteinführung vor den Tankstellen (durchgehender Gehweg auf gleichem Niveau). Zur Zeit der Haushaltsanmeldungen für den Haushalt 2023 waren die Planungen noch nicht soweit fortgeschritten, dass alle Anpassungen berücksichtigt werden konnten.

 

Der Fehlbetrag von 105.000 € soll durch die Zurückstellung der Maßnahme "Überdachung der Rampe und Treppe an der Westseite des Bahnhofs" (Sachkonto 54100.787152) gedeckt werden.

Mit Datum vom 09.02.2021 stellte die SPD-Fraktion einen Antrag zur Überdachung der Rampe an der Westseite des Bahnhofs mit der Begründung, dass bei Eis und insbesondere Schnee im Winter hier eine erhebliche Sturzgefahr besteht.

Daraufhin wurden 130.000,- € für das Haushaltsjahr 2023 angemeldet.

Dieser Haushaltsansatz basiert auf einer Kostenschätzung aus dem Frühjahr 2021.

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro – ein entsprechendes Honorarangebot vom 21.04.2021 liegt der Fachabteilung vor - ist davon aus zu gehen, dass aufgrund der enorm gestiegenen Materialkosten (hier Aluminium-/Glaskonstruktion), sowie höherer Lohnkosten und der aktuellen Marktsituation ein enormer Preisanstieg für eine Überdachung zu erwarten ist.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen daher nicht ausreichend zur Verfügung.

Mit Verweis auf die Ergebnisse des zurzeit in Bearbeitung befindlichen Mobilitätskonzepts und darin enthaltener baulicher Veränderungen, evtl. Erneuerungen vorhandener Bahnquerungen, stellt sich die Frage, ob erst das Ergebnis des Mobilitätskonzepts abgewartet wird, um dann falls noch erforderlich, die Mittel für die Überdachung neu zu beantragen sind.

Darüber hinaus gibt es zurzeit auch nicht die personellen Kapazitäten, das Projekt durch die Abteilung Tiefbau umsetzen, da überraschend ein Mitarbeiter kurzfristig zum 01.07.2023 in den Ruhestand geht. Es wird daher empfohlen, die fehlenden Haushaltsmittel für die Sanierung der Gehwege entlang der K 112 über das Sachkonto 54100.787152 (Überdachung Rampe) zu decken.

 

 

 

 

 

Anlage: Vereinbarungsentwurf K 112

 

 

    

 

(Pollehn)