Bezugsvorlage: BV 2023 0466
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
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FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Die vorliegende Kosten- und Finanzierungsübersicht (§149 BauGB) (in der Fassung vom 15.05.2023) wird als Planungsinstrument für die Erreichung der städtebaulichen Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“ beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Eine Kosten- und Finanzierungsübersicht („KoFi“) nach §149 BauGB ist für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme aufzustellen, abzustimmen und fortzuschreiben. Sie gibt für die Sanierung als Planungs- und Steuerungsinstrument Aufschluss über die Finanzierung und damit die Durchführbarkeit der Gesamtmaßnahme. Sie dient der Koordination der Investitionen von Kommunen und anderen öffentlichen Aufgabenträgern im Sanierungsgebiet „Innenstadt Burgdorf“. Für die Finanzierung der Gesamtmaßnahme müssen in der KoFi neben den voraussichtlichen Gesamtkosten auch die möglichen Fördermittel, die abseits der Städtebauförderung akquiriert werden können, aufgeführt werden.
Im mehrjährigen Zeitraum der Durchführung ist dieses Dokument stets dem jeweiligen Stand der Planung anzupassen (=Fortschreibung). Dies erfolgt, sobald neue Erkenntnisse zu der Gesamtmaßnahme zum Beispiel in Form von Gutachten, Beschlüssen, Kostenschätzen etc. vorliegen. Letztmalig ist mit Fertigstellung und Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans als qualifiziertes Sanierungskonzept für die Innenstadtsanierung und den darin ausdifferenzierten Maßnahmen der Kostenrahmen angepasst worden (BV 2023 0466).
Im Rahmen der Vorbereitungen der Programmanmeldung für das Programmjahr 2024 hat sich ein neuer Stand der Planung ergeben, der eine Anpassung und Fortschreibung der KoFi für die Maßnahme 3.2.a „Schaffung von Gemeinbedarfs- und Begegnungsräumen im Stadtzentrum“ (Sanierung Rathaus I) erfordert. Nach Zuarbeit der für die Umsetzung des Projektes zuständigen Fachabteilung 25 – Gebäudewirtschaft konnte ein neuer Kostenansatz für das Projekt ermittelt und in die KoFi für die Innenstadtsanierung übertragen werden:
Nr. lt. KoFi |
Maßnahme |
Gesamtkosten |
Anteilige Kosten durch Städtebaufördermittel* |
Differenz |
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3.2.a |
Sanierung
Rathaus I |
6.895.000 € |
1.600.000 € |
2.640.000 € |
1.040.000 € |
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Gesamt |
1.040.000 € |
*Städtebaufördermittel = 3/3 = 2/3 Bundes-
und Landesmittel u. 1/3 Eigenmittel.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie und des Ukrainekrieges sind die Kosten für Baumaterial und Handwerker stark gestiegen. Die in 2021 im Rahmen der erstmaligen Programmanmeldung anvisierten Kosten sind daher nicht mehr haltbar. Darüber hinaus wurden die Planungen stark an die neuen Herausforderungen (z.B. Umstieg auf erneuerbare Energien, …) angepasst, was ebenfalls zu einer Preissteigerung geführt hat.
Die in 2021 und 2022 angemeldeten Mittel sind bereits ausgeschöpft und sollen nun im Zuge der Programmanmeldung 2023 und der damit verbundenen Fortschreibung der KoFi erhöht werden. Sollte die Fortschreibung von den Programmbehörden erneut genehmigt werden, dann resultiert daraus für die Umsetzung der Maßnahme ein weitaus höherer Förderrahmen bzw. der Anteil von den Gesamtkosten, der durch Fördermittel gedeckt ist, wird weitaus höher sein. Ob und inwieweit die Kostenrahmenerhöhung von den Programmbehörden genehmigt wird, wird erst mit dem Aufnahmebescheid für das Programmjahr 2024 (voraussichtlich um Ostern 2024) mitgeteilt.
Durch die Kostenerhöhungen für das o.g. Projekt erhöht sich der kürzlich im Zuge des Beschlusses zum Städtebaulichen Rahmenplan beschlossene Gesamtkostenrahmen um 1.040.000 € auf rund 12,6 Mio. €. Gemäß den Vorgaben von Bund und Ländern und der Drittelförderung im Rahmen der Städtebauförderung verbleibt damit ein Eigenanteil von etwa 4,20 Mio. € bei der Stadt Burgdorf bzw. rund 420.000 € pro Jahr[1], wenn alle Maßnahmen – so wie im Rahmenplan vorgeschlagen bzw. in der KoFi gelistet – umgesetzt werden.
Eine
Reduzierung des Eigenmittelanteils auf 10 % wird jährlich beantragt, kann aber
nicht vorausgesetzt werden.
Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt, den neuen Kostenrahmen für die Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Innenstadt Burgdorf“ zu beschließen. Damit stehen der Stadt Burgdorf, vorbehaltlich der Genehmigung der Programmbehörden, mehr Fördermittel aus dem Topf der Städtebauförderung für die Umsetzung der Maßnahme Rathaus I zur Anmeldung zur Verfügung.
Anlage:
Kosten- und Finanzierungsübersicht (Stand: 15.05.2023)
(Pollehn)