Betreff
Änderung der Satzung der Stadt Burgdorf über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Kindertagespflege - Kindertagespflegesatzung -
Vorlage
BV 2023 0509
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt, die 5. Änderung der Satzung der Stadt Burgdorf über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung in Kindertagespflege - Kindertagespflegesatzung - vom 15.12.2022 in der sich aus der Anlage der Vorlage BV 2023 0509 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.

      

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt Burgdorf führt regelmäßigen Dialog mit den Kindertagespflegepersonen in der Stadt Burgdorf mit der Zielsetzung der Qualitätsentwicklung wie auch der angemessenen finanziellen Förderung der Kindertagespflegepersonen.

 

Hierzu wird neben der kontinuierlichen fachlichen Beratung, Begleitung und Qualifikation zudem regelmäßig Austausch über einen runden Tisch geführt (Arbeitskreis KTPP), der sich zuletzt zum Ziel gemacht hat, Schwerpunktthemen zur Aufnahme in die Satzung der Stadt Burgdorf über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und über die Erhebung von Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Förderung in Kindertagespflege (Kindertagespflegesatzung) zu erarbeiten.

 

Die auf der Grundlage der Gespräche erarbeiteten Maßnahmen sollen in zwei Paketen in die Kindertagespflegesatzung aufgenommen werden.

 

Das vorliegende Paket umfasst überwiegend Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualifizierung in der Kindertagespflege.

 

Der Regelungsbereich Vergütung (Sach- und Förderleistungen) soll in einer 6. Änderungssatzung aufgegriffen werden; hierzu wird ein erster Austausch im Rahmen des Arbeitskreises KTPP im Sommer 2023 geplant.

 

Die erarbeiteten Änderungsvorschläge ergeben sich aus der anliegenden Gegenüberstellung (Anlage 2).

    

 

(Pollehn)