Betreff
Radweg zwischen Burgdorf und Uetze entlang der B 188
Vorlage
BV 2023 0508
Aktenzeichen
66.011.022
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

300.000 €

54100.

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Radweg zwischen Färberstraße (Verlängerung Wollenweberstraße) und Leineweberstraße soll wie in der Vorlage dargestellt ausgebaut werden. Der vorliegende Entwurf dient als Grundlage für die weiteren Verfahrens-/ und Abstimmungsschritte. Es wird dem Rat empfohlen, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 300.000 € über den Haushalt 2025 bereitzustellen.     

 

Sachverhalt und Begründung:

 

1     Allgemeines

Im Radverkehrskonzept für die Stadt Burgdorf aus dem 2011 wurde unter der Maßnahmennummer 123 eine Verbreiterung des Gehweges zwischen der Leineweber- und der Färberstraße für die Ausweisung eines Radweges im Zweirichtungsverkehr aufgenommen. Die Umsetzung der Maßnahme ist jedoch nur sinnvoll, wenn es eine Fortführung eines Radweges entlang der B 188 in Richtung Uetze gibt. Der Bau eines Radweges entlang der B 188 wurde als Maßnahme 124 in das Radverkehrskonzept aufgenommen.

 

 

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als zuständiger Straßenbaulastträger war in der Vergangenheit personell nicht in der Lage, den Ausbau eines Radweges zu projektieren. Im Jahr 2021 wurde nun die Region Hannover von der NLStBV beauftragt, die Maßnahme federführend zu begleiten.

Zurzeit werden die Planfeststellungsunterlagen für den Neubau des Radweges erarbeitet.

 

Das Radwegestück auf Burgdorfer Stadtgebiet soll in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren mit dem Radweg entlang der B 188 genehmigt werden. Als Vorhabenträgerin fungiert die NLStBV. Für die Planung und Bau des Radweges ist eine gemeinsame Vereinbarung mit der NLStBV, der Region Hannover und der Stadt Burgdorf zu schließen. Die Vereinbarung regelt die Durchführung der Baumaßnahme sowie die Aufteilung der Kosten. Die Vereinbarung wird zurzeit erarbeitet. Sie wird über eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung in die politische Beratung gegeben.

 

 

2     Führung des Radweges zwischen Leineweber- und Färberstraße (Verlängerung Wollenweberstraße) (siehe Anlage 1)

Der Radweg entlang der B 188 endet von Uetze kommend im Knotenpunkt mit der Färberstraße (Verlängerung Wollenweberstraße). Im weiteren Verlauf nach Westen wird zunächst der vorhandene Gehweg (zurzeit 1,80 m breit) soweit als möglich verbreitert (auf ca. 2,50 bis 3,00 m Breite), damit dort ein gemeinsamer Geh-/Radweg entstehen kann. Nach ca. 30 m wird ein separater Radweg nördlich des vorhandenen Gehweges zwischen den beiden vorhandenen Baumreihen geführt. Eine Verbreiterung des vorhandenen Gehweges wäre nur möglich, wenn die Bäume gefällt werden würden. Der Baumbestand soll jedoch erhalten werden.

Darüber hinaus ist zur Vermeidung von Konflikten eine getrennte Führung des Radverkehrs vom Fußgängerverkehr innerorts die bessere Führungsform. Der Radweg soll asphaltiert und 3,00 m breit ausgebildet werden. Dieser Radwegeabschnitt ist ca. 190 m lang bevor er auf die Leineweberstraße trifft. Im Knotenpunkt Leineweberstraße werden die Radfahrer auf die Straße Vor den Höfen geführt. Dort sind sie nicht vorfahrtsberechtigt. Das wird durch einen durchgezogenen Tiefbord und ein Vorfahrt-Achten-Schild verdeutlicht. Radfahrer aus Richtung Westen erhalten eine Aufstellfläche, um den vorfahrtsberechtigten Kfz-Verkehr aus Richtung Leineweberstraße passieren lassen zu können und anschließend geradeaus Richtung Osten auf den Radweg fahren zu können. Die Aufstellfläche ist baulich durch eine kleine Insel geschützt.

 

Der Fußgängerverkehr aus Richtung Norden aus der dortigen Grünanlage quert ca. 10 m vor Einmündung des Radweges in die Straße Vor den Höfen den Radweg und schließt an den vorhandenen Gehweg an. Die Anschlüsse an die vorhandenen Gehwege werden in Betonpflaster Farbe Rot herstellt.

 

Der Radweg verläuft über Kompensationsflächen, die für den Bau der B 188 angelegt wurden. Für den Eingriff in die Flächen, ist im Rahmen des Kompensationsflächenpools ein Ausgleich zu schaffen. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens.

 

 

3     Kosten und Förderung

Der Ausbau des Radweges mit der Umgestaltung des Kreuzungsbereichs kostet voraussichtlich rd. 300.000 € einschließlich externer Planungskosten. Für den Bau sollen Fördergelder über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eingeworben werden. Die Baukosten könnten voraussichtlich mit 50-65 % gefördert werden.

Bisher sind im Investitionsprogramm für 2025 für die Maßnahme 150.000 € angemeldet worden. Über den Haushalt 2025 sind die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 300.000 € für den Ausbau des Radweges bereitzustellen.

 

 

4     Weiteres Vorgehen

Eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt voraussichtlich Ende Juni 2023.

Die Anlieger sollen Ende August beteiligt werden. Die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens ist für Anfang 2024 geplant. Der Bau kann voraussichtlich in 2025 beginnen.

 

 

 

 

Anlage: Lageplan Radwegeführung zwischen Leineweber- und Färberstraße unmaßstäblich

 

 

(Pollehn)