Betreff
Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in der Stadt Burgdorf 2023
Vorlage
BV 2023 0489
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

In Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in der Stadt Burgdorf 2022 (Vorlage BV 2022 0129) werden das vorhandene Angebot an Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegeplätzen sowie der Bedarf und der weitere erforderliche Ausbau gem. der Anlage zu dieser Vorlage festgestellt.

Die in der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 2023 aufgeführten Maßnahmen werden beschlossen:

-      Unter dem Gesichtspunkt der Kinderzahlenentwicklung und der integrativen Förderung wird der Ausbau der bestehenden und bereits geplanten Krippenkapazitäten um zusätzliche 30 Plätze (2 Gruppen) vorangetrieben

-      Unter dem Gesichtspunkt der Kinderzahlenentwicklung, der integrativen Förderung und der Betreuung auswärtiger Kinder wird aktuell kein weiterer, über die bisherigen Planungen hinausgehender Ausbau vorangetrieben. Unter dem Gesichtspunkt der Entlastung bestehender Einrichtungen wird im Einzelfall ein weiterer Ausbau geprüft, sofern sich hierfür günstige Ausbaugelegenheiten ergeben.

-      Ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 werden vier Integrationsplätze/ Plätze für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in der Kita Südstern gerechnet und in den darauffolgenden Jahren jeweils vier solcher Plätze in den Kitas Freibad, Weststadt und Ramlingen-Ehlershausen (im Tandem mit der Kita Otze).

-      Der Hortausbau wird vorerst nicht weiter betrieben. Sofern sich ergibt, dass der Ganztagsanspruch im Grundschulalter in Niedersachsen vorrangig über Hortangebot zu erfüllen ist, werden die Planungen diesbezüglich vorangetrieben.

 

Eine Ausfertigung der Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege 2023 wird zum Bestandteil des Originalprotokolls erklärt.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Das vorhandene Angebot und der Bedarf an Plätzen in Krippen, in der Kindertagespflege, in Kindergärten und Horten ist nach den rechtlichen Vorgaben fortlaufend festzustellen und fortzuschreiben.

 

Die Bedarfsplanung ist als Anlage beigefügt.

   

 

(Pollehn)