Betreff
Verzicht des Ratsmitgliedes Anke Hennigs auf ihre Mitgliedschaft im Rat der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2023 0485
Aktenzeichen
10.024.000
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Anke Hennigs im Rat der Stadt Burgdorf vorliegen (§ 52 Abs. 2 in Verb. mit § 51 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).

 

 

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Durch schriftliche Erklärung vom 13.04.2023 hat Frau Anke Hennigs ihr Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf mit sofortiger Wirkung niedergelegt (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).

 

Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.

 

Die Mitgliedschaft endet mit der Feststellung des Rates, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen (§ 52 Abs. 2 NKomVG).

 

Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung, die am 20.04.2023 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist der Betroffenen, Frau Anke Hennigs, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Frau Hennigs ist schriftlich auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.

(Pollehn)