Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die
Voraussetzungen zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Anke
Hennigs im Rat der Stadt Burgdorf vorliegen (§ 52 Abs. 2 in Verb. mit § 51
Abs. 1 Nr. 1 NKomVG).
Sachverhalt und Begründung:
Durch
schriftliche Erklärung vom 13.04.2023 hat Frau Anke Hennigs ihr Mandat als
Ratsmitglied der Stadt Burgdorf mit sofortiger Wirkung niedergelegt (§ 52 Abs.
1 Nr. 1 NKomVG).
Der Verzicht ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Er ist unwiderruflich, bedingungsfeindlich, aber wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder Drohung anfechtbar.
Die Mitgliedschaft endet mit der Feststellung des Rates, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorliegen (§ 52 Abs. 2 NKomVG).
Diese Feststellung ist zu Beginn der nächsten Ratssitzung, die am 20.04.2023 stattfindet, zu treffen. Vor der Beschlussfassung ist der Betroffenen, Frau Anke Hennigs, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Frau Hennigs ist schriftlich auf die Möglichkeit zur Stellungnahme hingewiesen worden.
(Pollehn)