Betreff
Zuwendungen / Spenden
Vorlage
BV 2023 0388/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die folgende Zuwendung wird angenommen

 

·         Sachzuwendung in Höhe von 9.000,00 € in Form zweier Landmarken von Knut Albrecht.

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Ratssitzung vom 23.02.2023 wurde die Spendenannahme für die Landmarken zurückgestellt. Es wurde um ergänzende Angaben zur Höhe der Folgekosten gebeten.

 

Folgekosten entstehen aus der einmaligen Versetzung der Landmarke am Pferdemarktplatz und sind mit rund 2.000 € zu beziffern. Die Versetzung soll nach der Annahme schnellstmöglich vorgenommen werden. Die Unterhaltungskosten für die Kontrollen werden mit jährlich rund 700 € veranschlagt.

 

Mit der Vorlage Nr. 2010 0705 hat der Rat über die Zuständigkeit für die Annahme von Spenden, Schenkungen und Zuwendungen entschieden. Hiernach obliegt dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 bis zu höchstens 2.000 €. Über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert von über 2.000 € entscheidet der Rat.

 

(Pollehn)