Betreff
Einstellung einer Energiemanagerin/eines Energiemanagers und die Umsetzung eines Energiemanagements
Vorlage
BV 2023 0477
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

73.200,00 €, abzüglich Förderung (90 %) von 36 Monaten   

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gemäß der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) wird

 

a)   der Aufbau und der kontinuierliche Betrieb eines Energiemanagements beschlossen und

b)   die zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristete Einstellung einer Energiemanagerin/eines Energiemanagers zur Umsetzung des Energiemanagements.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

Das Thema Energiemanagement erhält einen immer größeren Stellenwert und umfasst immer mehr Teilaufgaben und Bereiche. U. a. umfasst dies neben den bekannten Einsparmöglichkeiten die kommunale Wärmeplanung, ein Solaranlagenkonzept sowie ein mögliches Energiespar-Contracting. Alle diese Maßnahmen müssen in ein Energiemanagement eingebunden und untereinander abgestimmt werden. Das Energiemanagement führt durch eine systematische und kontinuierliche Erfassung und Steuerung des Strom-, Wärme- und Wasserverbrauchs zur Reduzierung der Energie- und Ressourcenverbräuche sowie der damit verbundenen Kosten. Eine weitere Aufgabe ist die Erstellung eines Energieberichts, die rückwirkend ab dem Jahr 2021 Pflicht wurde.

 

Hierzu soll ein Energiemanagement aufgebaut und kontinuierlich betrieben werden.

 

Daher wird vorgeschlagen, eine Energiemanagerin/einen Energiemanager unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen. Die entsprechende Stelle ist bereits im Stellenplan 2023 berücksichtigt. Die Eingruppierung wird voraussichtlich in die Entgeltgruppe 11 TVöD erfolgen.

 

Das Aufgabengebiet der Energiemanagerin/des Energiemanagers umfasst u.a. folgende Aufgaben:

 

-      Erstellung eines Sanierungskonzeptes aufgrund aktueller EU-Gesetze in Bezug auf Änderungspläne der Wärmeträger Gas und Öl

-      Erstellung genereller Energiesparmaßmaßnahmen im Gebäudebereich

-      Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

-      Erstellung des Energieberichtes für die Stadt Burgdorf sowie die Ausarbeitung der daraus resultierenden Maßnahmen (Pflicht rückwirkend ab 2021)

-      Prüfung und ggf. Einführung eines Energiespar-Contractings für ausgewählte städtische Liegenschaften

-      Enge Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzmanager der Abteilung Stadtplanung und Umwelt

-      Teilnahme am Energieeffizienznetzwerk

 

Neben der Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben, wie beispielsweise die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gemäß Niedersächsischem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Nds. Klimagesetz) bis 31.12.2026 und die Erstellung der jährlichen Energieberichte, wird die Energiemanagerin/der Energiemanager bei den Planungen und den Umsetzungskonzepten der Vorgaben des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) und der entsprechenden Förderrichtlinien unterstützen.

 

Förderung:

 

Die Einstellung einer Energiemanagerin/eines Energiemanagers und die Umsetzung des Energiemanagements wird aktuell mit 70 % der Personalkosten sowie der Kosten für externe Dienstleister über die Richtlinien zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) gefördert. Finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben erhalten.

 

Der Bewilligungszeitraum der Förderung beträgt in der Regel 36 Monate. Danach würde die Stadt Burgdorf die Gesamtkosten der Stelle tragen. Die Antragstellung und Fördermittelabwicklung erfolgt über die Abteilung Gebäudewirtschaft.

 

Die Förderrichtlinien verlangen einen positiven Ratsbeschluss zur Einrichtung eines Energiemanagements.

 

(Pollehn)