Betreff
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2023 0470
Aktenzeichen
10/00.002.001
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf wird gemäß der Anlage 1 der Vorlage beschlossen. Eine Ausfertigung der Anlage wird zudem zum Bestandteil des Originalprotokolls (Anlage A) erklärt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Das Land Niedersachsen hat im November 2021 mit der Änderung des § 11 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) die Möglichkeit geschaffen, Rechtsvorschriften in einem im Internet bereitgestellten elektronischen amtlichen Verkündungsblatt der Kommune zu verkünden/bekanntzumachen. Als Begründung wurde das veränderte Kommunikations- und Informationsverhalten der Bevölkerung genannt.

 

Entsprechende Verkündungen der Stadt Burgdorf erfolgen derzeit im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover in Papierform.

 

Die Region Hannover hat hinsichtlich der neuen gesetzlichen Möglichkeiten für sich und – wenn Interesse besteht – für die regionsangehörigen Kommunen ein entsprechendes Format erarbeitet und die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen (Datensicherheit, Verschlüsselungslösungen, OZG-Vorgaben, Barrierefreiheit etc.) geschaffen. Ab dem 01.05.2023 wird die Region Hannover nach erfolgter Beschlussfassung durch die Regionsversammlung das Amtsblatt nur noch in digitaler Form vorhalten.

 

Nach derzeitigen Modellrechnungen der Regionsverwaltung sind mit der Umstellung von Papier auf die elektronische Form Kosten- und Ressourceneinsparungen zu erzielen. Die Berechnungsparameter dazu sind allerdings noch nicht abschließend festgelegt, lassen aber auf eine gerechte Verteilung schließen.

Darüber hinaus bewirkt diese Maßnahme eine Steigerung der angestrebten Digitalisierung der Behördendienstleistungen.

Die Herausgabe eines eigenen elektronischen Amtsblattes wäre technisch zu aufwändig, die Verkündung in einer Tageszeitung nicht mehr zeitgemäß und zu kostenintensiv.

 

Für eine Nutzung des elektronischen Amtsblatts durch die Stadt Burgdorf wäre § 12 der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf (Verkündungen/Bekanntmachungen) insoweit zu verändern. Dies wird ausdrücklich begrüßt.

 

Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die ortsüblichen Bekanntmachungen (z.B. Sitzungen der Gremien mit den jeweiligen Tagesordnungen) nur noch über die Homepage der Stadt Burgdorf zu veröffentlichen. Ein nachrichtlicher Hinweis im „Anzeiger“ soll künftig entfallen. Hierbei ist eine deutliche Kostenersparnis zu erwarten. Die Region Hannover selbst ändert ihre Hauptsatzung dementsprechend, weitere regionsangehörige Kommunen schließen sich an. Auch diese Anpassung kann mit dem geänderten Informationsverhalten der Bevölkerung begründet werden.

 

Die Region Hannover hat dazu einen „Musterparagrafen“ erarbeitet und den regionsangehörigen Kommunen empfohlen, die bisherigen Regelungen in den Hauptsatzungen insgesamt deutlich zu verschlanken. Eine entsprechende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ist der Vorlage beigefügt.

 

Für Beschlüsse zur Änderung der Hauptsatzung ist eine Mehrheit der Mitglieder des Rates erforderlich (sog. „absolute Mehrheit“, vgl. § 12 Abs. 2 NKomVG).

 

Die Änderungssatzung muss zum 01.05.2023 in Kraft treten. Die Bekanntmachung dieser Änderungssatzung muss zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit zwingend noch in der gedruckten Ausgabe des „Amtsblattes“ erfolgen.

 

(Pollehn)

 

 

Anlage 1: 2. Änderungssatzung

Anlage 2: Synopse