Betreff
Ausbauprogramm für die Schulstraße (Teilstück von der Gartenstraße bis zur Hannoverschen Neustadt)
Vorlage
BV 2023 0468
Aktenzeichen
66.011.007-2018/002210
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

300.000,00 €

180.000,00 €

54100 787221

53810 787203

Laufende Kosten:

 

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der „Schulstraße“ soll, wie im Ausbauprogramm dargestellt, erfolgen.     

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Abschnitt der Schulstraße zwischen der Gartenstraße und der Hannoverschen Neustadt ist eine Maßnahme der Prioritätenliste „Ausbau von Stadtstraßen 2017“ (Vorlage 2017 0244) der Stadt Burgdorf. In der Prioritätenliste der Stadtstraßen der Stadt Burgdorf sind die Straßen enthalten, bei denen der Kanal kurz- bis längerfristig erneuert werden muss. Sie wurde letztmalig am 01.06.2017 im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr und am 13.06.2017 im Verwaltungsausschuss beschlossen.

 

Mit Aufnahmebescheid vom 27.10.2022 wurde die Gesamtmaßnahme „Innenstadt Burgdorf“ in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Burgdorf“ ist als Satzung vom Stadtrat in der Sitzung am 23.02.2023 vom Stadtrat beschlossen worden (Anlage 1).

 

Da sich die „Schulstraße“ im Sanierungsgebiet in der Kernstadt in Burgdorf befindet, wurde die Kanal- und Straßenerneuerung als Maßnahme für das Städtebauförderprogramm angemeldet. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Herstellung neuer oder die Änderung vorhandener Erschließungsanlagen. Dabei sind die Belange des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel angemessen zu berücksichtigen. Dazu gehören z.B. versickerungsfähige Oberflächengestaltung, Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen.

                                                                             

1.  Kanal und Versorgungsleitungen

 

Der vorhandene Mischwasserkanal in der „Schulstraße“ wurde Anfang des 20. Jahrhunderts aus Steinzeug DN 250 hergestellt.

 

Bei einer Kamerabefahrung im Jahr 2008 wurden in der „Schulstraße“ viele Risse und schadhafte Anschlusspunkte der Schadensklassen 4 und 5 (kurzfristiger und umgehender Handlungsbedarf) festgestellt. Aufgrund der Vielzahl der Schäden ist eine Erneuerung des Kanals am wirtschaftlichsten.

 

Der öffentliche Bereich der Hausanschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze ist noch zu untersuchen. Hierbei festgestellte Schäden sollen im Zuge der Baumaßnahme behoben werden. Des Weiteren werden die Anschlussschächte begutachtet. Abgängige Hausanschlussschächte werden erneuert.

 

Die Versorgungsträger werden vorab die Trinkwasserleitung mit Hausanschlüssen, die Gasleitung und alte Hausanschlüsse erneuern. Außerdem planen diese noch eine Leerrohrverlegung für eine spätere 20 kV-Leitung.

 

2. Bestand

 

2. 1 Straße

 

Die „Schulstraße“ besteht aus einer ca. 22 cm starken Packlage, welche mit einer ca. 2 cm starken Schotterdecke und Schwarzdecke überzogen wurde. 2011 wurde zuletzt eine Deckensanierung der Fahrbahn ausgeführt. Der Fahrbahnaufbau entspricht keiner standardisierten Belastungsklasse und erfüllt nicht den technischen Standard. Die Randeinfassung ist in vielen Fällen abgängig und die Höhenlagen sind z.T. zu korrigieren. Die Gehwegeoberfläche wurde in der Mitte 1,50 m breit mit gehärteten Zementplatten in Kiesbettung hergestellt. Die verbleibenden Seitenstreifen sind mit Mosaikpflaster befestigt worden.

 

Die Gesamtbreite der Ausbaufläche in der „Schulstraße“ beläuft sich auf ca. 10,70 m. Die Fahrbahn hat zurzeit eine mittlere Breite von 6,30 m, die Gehwegseiten eine mittlere Breite von je 2,20 m.

 

Den Asphalt in der Fahrbahn wurde hinsichtlich der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) untersucht. Die Deckschicht der Straßenausbauproben weist nach den Ergebnissen der umweltgeochemischen Untersuchungen gem. der Vorschrift des Niedersächsischen Landesamts für Ökologie (NLÖ) und des Niedersächsischen Landesamts für Straßenbau (NLStB) deutlich erhöhte PAK-Gehalte und deutlich erhöhte Konzentrationen an Phenol-Index auf. Dadurch sind die Ausbauasphalte als teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch einzustufen und es ist das Entsorgungsnachweisverfahren der NGS (Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH) zu berücksichtigen.

 

2. 2 Straßenbegleitgrün

 

In der Schulstraße stehen drei Kugelahorne (Acer platanoides „Globosum“) vor der Kreuzung „Hannoversche Neustadt“.  Die Bäume wurden 1972 gepflanzt.

 

2. 3 Oberflächenentwässerung

 

Die Entwässerung der vorhandenen Fahrbahn und der Gehwege erfolgt über eine beidseitig der Fahrbahn verlaufende einreihige Gosse mit Straßenabläufen.

 

2. 4 Beleuchtung

 

Die vorhandene Beleuchtung befindet sich im Gehweg auf der Ostseite, ca. 1,60 m von den Grundstücksgrenzen entfernt. Die Masten sind von 1978, die Beleuchtungsaufsätze wurden 2009 ausgetauscht.

 

 

3. AUSBAUVORSCHLAG

 

3. 1 Querschnitt

 

Eine Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ist im Lageplan (Anlage 2) und im Querschnitt (Anlage 3) dargestellt.

 

Genau wie in der Nordstraße wird auch hier für die Fahrbahn grau-anthrazitfarbenes Betonrechteckpflaster gewählt. Für die zu Fuß Gehenden wird auf beiden Straßenseiten ein ca. 2,10 m breiter Gehweg in rotem Betonrechteckpflaster hergestellt. Zu der Straße wird der Gehweg mit Rundborden mit ca. 3 cm Ansicht eingefasst. Die Parkplätze werden optisch durch anthrazitfarbenes Pflaster, eingefasst mit grauem Betonrechteckpflaster, hervorgehoben. Aufgrund der Vorgabe der Städtebauförderrichtlinien des Landes Niedersachsen, dass auch auf eine versickerungsfähige Oberflächengestaltung geachtet werden soll, wird für die Parkplätze Betonfugenpflaster gewählt.

 

An den Grundstücksseiten wird der Gehweg durch die vorhandene Bebauung bzw. durch Tiefborde eingefasst.

 

Querprofil A – A (Anlage 2)

 

         Gehweg                                              ca.      2,10 m

         Parkplatz                                            ca.      2,00 m

         Fahrbahn                                            ca.      4,50 m

         Gehweg                                              ca.      2,10 m

 

 

3. 2 Befestigungsart

 

Zurzeit ist der Aufbau der Fahrbahn und des Gehweges keiner Belastungsklasse zuzuordnen.

 

Der Aufbau der Fahrbahn wird für die Belastungsklasse 1,0 (Quartierstraße) mit normalen Beanspruchungen gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel 3, Zeile 1 bemessen.

 

Soweit der anstehende Boden frostsicher ist, kann der Einbau der Frostschutzschicht entfallen.

 

Durch die Verbesserung des Unterbaus mit einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche vermieden.

 

Nach der RStO 12 wurde folgender Aufbau gewählt:

 

Betonrechteckpflaster                                                        0,10 m

Bettung aus Sand – Splitt - Gemisch                                    0,04 m

Schottertragschicht                                                           0,20 m

Frostschutzschicht                                                             0,16 m

Frostsicherer Gesamtaufbau                                               0,50 m

 

Durch die komplette Veränderung des Ausbauprofils wird eine digitale Vermessung der fertig ausgebauten Straße notwendig. Da sich teilweise die Lage der Schächte verändert, ist außerdem eine Vermessung der Schächte notwendig.

 

 

3. 3 Oberflächenentwässerung

 

Die Fahrbahn entwässert im umgedrehten Dachprofil mit beidseitigem Gefälle.

 

Die Entwässerung der Fahrbahn und der Gehwege erfolgt über eine Mittelgosse (System Trecona analog zur Marktstraße) mit Straßenabläufen in die vorhandene Kanalisation.

 

 

3. 4 Straßenbegleitgrün

 

Für die Schulstraße ist die Pflanzung weiterer Bäume und die Anlage begrünter Flächen vorgesehen.

 

Da die Stadtwerke die Trinkwasserleitung und die Gasleitung erneuern wollen, sind die Leitungstrassen so gewählt worden, dass es möglich ist, Bäume zwischen den Parkplätzen auf der Westseite und auf der Ostseite anzulegen.

 

Zurzeit gibt es in der Schulstraße 12 zeitlich begrenzte Parkplätze (9 auf der Westseite und 3 auf der Ostseite). Damit möglichst viele Standorte für Bäume geschaffen werden können, aber auch so wenig Parkplätze wie möglich verloren gehen, wurden die Parkplätze dementsprechend versetzt, so dass nun fünf Parkplätze auf der Ostseite und sechs Parkplätze auf der Westseite vorgesehen sind. Zwischen den Parkplätzen können somit Standorte für sechs Bäume geschaffen werden. Als Baumart wurde Prunus padus „Schloss Tiefurt“ (Sorte der Traubenkirsche) gewählt. Die Baumscheiben sollen mit einer mehrjährigen Blühmischung angesät werden. Um den Wurzelraum für die Bäume zu vergrößern, soll in den befestigten Nebenflächen überbaubares Baumsubstrat eingebaut werden. So kann unterirdisch zusätzlicher Wurzelraum geschaffen werden.

 

Zur weiteren Standortverbesserung werden die Bäume mit Baumsubstrat verfüllt. Das Substrat gewährleistet eine bessere Belüftung der Baumwurzeln und fördert ein gesundes und dauerhaftes Wachstum. Darüber hinaus erhalten die Bäume eine Tiefenbelüftung, um das Wurzelwachstum in tiefere Bodenschichten zu lenken und die Wurzeln mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen. Zum Schutz der Versorgungsleitungen und der Pflasterfläche sind Wurzelschutzfolien einzubauen.

 

Die vorhandenen drei Kugelahorne sind nicht erhaltenswert und sollen gegen klimaresistentere Straßenbäume ausgetauscht werden. Die beiden Beete direkt angrenzend an die „Hannoversche Neustadt“ sind als Standorte für Bäume geeignet, so dass auch hier neue Straßenbäume gepflanzt werden können. Als Baumart wurde Fraxinus pennsylvanica „Summit“ (Rotesche) gewählt. Der Standort von dem Ahorn auf der Westseite in der Schulstraße ist nicht für einen Straßenbaum geeignet. Dort soll ein pflegeleichtes Beet mit Sandsteinblöcken und einem Solitärstrauch Flieder (Syringa spec.)  entstehen (Anlage 4).

 

 

3. 5 Beleuchtung

 

Die vorhandenen Standorte müssen im Rahmen der Baumaßnahme an die Grundstücksseite versetzt werden, da sich durch die neue Flächenaufteilung die Masten andernfalls sehr nah an den Parkplätzen befinden. In diesem Zuge werden auch die aus den 1970-er Jahren stammenden Beleuchtungsmasten erneuert.

 

3. 6 Barrierefreiheit

 

Wichtig beim Straßenumbau ist auch die Berücksichtigung der Barrierefreiheit.

 

Da die Gartenstraße vorfahrtsberechtigt ist, soll die Zufahrt zur Schulstraße so angelegt werden, dass der Gehweg in der Gartenstraße niveaugleich hergestellt wird. Die Höhendifferenz wird durch Rampensteine ausgeglichen. Dies dient auch gleichzeitig als Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Schulstraße befindet sich in der 20er Zone. Der Gehweg wird in dem Bereich durchgängig und niveaugleich mit rotem Betonrechteckpflaster hergestellt. Zum Erkennen der Straßenkreuzung werden taktilen Elemente eingebaut.  Angrenzend an die Schulstraße befindet sich in der Gartenstraße eine Fußgängersignalanlage. Diese ist nicht barrierefrei. Im Zuge der Arbeiten in der Schulstraße, soll die LSA barrierefrei mit getrennten Querungshilfen und taktilen Elementen ausgestattet werden und die grauen Betonplatten gegen rotes Rechteckpflaster ausgetauscht werden.

 

Es ist die Einrichtung einer Fahrradstraße unter anderem auch in der „Hannoverschen Neustadt“ geplant. Die Fahrradstraßen sollen gegenüber den einmündenden Straßen bevorrechtigt sein.

 

Die Planungen der Fahrradstraße werden bei der endgültigen Ausbauplanung im Kreuzungsbereich mit der „Hannoverschen Neustadt“ abschließend aufeinander abgestimmt.

 

 

3. Finanzierung und Kosten

 

Bei der Erneuerung der „Schulstraße“, mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Parkflächen, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung und Straßenentwässerung (Oberflächenentwässerung), handelt es sich um eine beitragsfähige Maßnahme nach den Vorgaben des Niedersächsischen. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf.

 

Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung löst das Baugesetzbuch ein zeitlich begrenztes Sonderrecht aus.

 

Anstelle von Straßenausbaubeiträgen werden im Sanierungsgebiet von den Grundstückseigentümer:innen sogenannte Ausgleichsbeträge nach der Durchführung der mehrjährigen Gesamtmaßnahme erhoben. Dieser Betrag basiert auf der sanierungsbedingten Erhöhung des Bodenrichtwerts, welcher vom unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstücksangelegenheiten vor und nach der Sanierung ermittelt wird.

Für die Kanalerneuerung und den Ausbau der „Schulstraße“ werden voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 480.000,- € anfallen. Davon sind rund 180.000,- € für die Kanalbauarbeiten und rund 300.000,- € für den Straßenbau veranschlagt.

Haushaltsmittel stehen unter den Produktkonten 53810.787203 und 54100.787221 zur Verfügung.

 

 

4. Schlussbemerkung

 

Die Planungen für die „Schulstraße“ sind der Polizei, dem ADFC, dem ADAC, dem Seniorenrat, dem Bündnis für Familien, der Umweltschutzabteilung, der Straßenverkehrsbehörde, der Feuerwehr, der Behindertenbeauftragten der Region Hannover und der BI sicherer Schulweg mitgeteilt worden.  Eingegangene Stellungnahmen der Behindertenbeauftragten und der BI sicherer Schulweg mit den entsprechenden Antworten der Fachabteilung habe ich als Anlage 4 beigefügt.

 

Zeitgleich haben die Anlieger den Entwurf des Ausbauprogramms per Post erhalten. Schriftliche Stellungnahmen sind nicht eingegangen, nur telefonisch wurde darum gebeten, die Parkplätze vor Haus Nr. 3 so zu ändern, dass es möglich ist neben dem Hauseingang noch eine Zufahrt anzulegen. Diese wurde dahingehend geändert, dass nun nur ein Parkplatz und ein Baum vor Nr. 3 und ein weiterer Baum und Parkplatz vor Nr. 1 angelegt werden soll (Anlage 2).

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 1:      Sanierungsgebiet

Anlage 2:      Lageplan

Anlage 3:      Querschnitt

Anlage 4:      Detailplan Beet Schulstraße

Anlage 5:      Stellungnahmen TöBs

    

 

 

 

 

(Pollehn)