Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Das Land Niedersachsen hat mit Runderlass vom 08.08.2019 die
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der
IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen erlassen (Digitalpakt
Schulen).
Der Stadt Burgdorf steht aus der Förderrichtlinie eine
Fördermittelsumme in Höhe von 1.415.332 € zu.
Die Fördermittelsumme setzt sich aus einem Sockelbetrag pro Schule und
einem im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen bemessenen Betrag
zusammen (Pro-Kopf-Betrag).
Der Sockelbetrag pro Schule beträgt 30.000 €. Bei Schulen mit weniger
als 60 Schülerinnen und Schüler verringert sich der Sockelbetrag anteilig.
Der Sockelbetrag ist für die jeweilige Schule zu verausgaben und nicht
auf andere Schulen übertragbar.
Die Verteilung der Pro-Kopf-Beträge obliegt dem Schulträger in
Eigenverantwortung.
Für die Stadt Burgdorf sah die Berechnung der Fördermittelsumme 2019
wie folgt aus:
Schule |
Sockelbetrag |
Pro-Kopf-Betrag |
Summe |
Astrid-Lindgren-GS |
30.000 € |
75.950 € |
105.950 € |
GS Burgdorf |
30.000 € |
67.932 € |
97.932 € |
GS Otze |
30.000 € |
23.386 € |
53.386 € |
Gudrun-Pausewang-GS |
30.000 € |
69.268 € |
99.268 € |
Waldschule |
30.000 € |
19.377 € |
49.377 € |
Hauptschule |
30.000 € |
27.618 € |
57.618 € |
Realschule |
30.000 € |
89.098 € |
119.091 € |
Gymnasium |
30.000 € |
494.010 € |
524.010 € |
RBG Burgdorf |
30.000 € |
242.773 € |
272.773 € |
Prinzhornschule |
19.000 € |
16.927 € |
35.927 € |
|
289.000 € |
1.126.332 € |
1.415.332 € |
Die o. g. Richtlinie definiert in Ziffer 2 den Gegenstand der
Förderung und konkretisiert in den Ziffern 2.1 bis 2.7 mögliche Maßnahmen. Dazu
gehört der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung in
Schulgebäuden, die Einrichtung von schulischem WLAN, der Aufbau und die
Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lerninfrastrukturen, die Beschaffungen von
Anzeige und Interaktionsgeräten, digitalen Arbeitsgeräten und mobilen
Endgeräten.
Für die Stadt Burgdorf stellt sich der aktuelle Umsetzungstand
(28.02.2023) wie folgt dar:
1. |
abgerechnete Maßnahmen gem. Ziffern 2.1 – 2.6 (mobile
Endgeräte, Einrichtung schulisches WLAN) |
56.667,58 € |
2. |
Begleitung bei der Erarbeitung Medienentwicklungsplan (in
Abrechnung) |
ca. 60.000 € |
3. |
Herrichtung IT-Infrastruktur Schulen (Astrid-Lindgren-GS,
Waldschule, Gymnasium Burgdorf) gem. technischen Anforderung Digitalpakt einschließlich
Fachplanung (in Umsetzung) |
ca. 800.000 € |
4. |
Beschaffung von Netzwerkkomponenten für alle Schulen (in
Vorbereitung) |
ca. 400.000 € |
5. |
Beschaffung pädagogische Firewall für alle Schulen (in
Vorbereitung) |
ca. 50.000 € |
6. |
Beschaffung MDM-Lösung für alle Schulen (in Vorbereitung) |
ca. 25.000 € |
7. |
Restbetrag |
ca. 23.700 € |
Aus den Sockelbeträgen der ehemaligen Hauptschule und der Realschule
Burgdorf wurden die unter Nr. 1 abgerechneten Maßnahmen bezahlt.
Der Sockelbetrag der ehemaligen Prinzhornschule Burgdorf wurde auf
Antrag durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück dem
Pro-Kopf-Betrag der ehemaligen Prinzhornschule Burgdorf zugeordnet und kann für
Maßnahmen an anderen Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf genutzt werden.
Sofern nach Durchführung bzw. Beschaffung der geplanten Maßnahmen ein
Restbetrag (siehe Nr. 7) noch zur Verfügung steht, soll der Betrag gem. Ziffer
2.6 der o.g. Richtlinie für die Beschaffung mobiler Endgeräte verausgabt
werden.
(Pollehn)