Betreff
Umsetzungsstand des "Digitalpaktes Schulen" beim Schulträger Stadt Burgdorf
Vorlage
M 2023 0463
Aktenzeichen
40.013.000-2020/003012
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

Das Land Niedersachsen hat mit Runderlass vom 08.08.2019 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen erlassen (Digitalpakt Schulen).

 

Der Stadt Burgdorf steht aus der Förderrichtlinie eine Fördermittelsumme in Höhe von 1.415.332 € zu.

 

Die Fördermittelsumme setzt sich aus einem Sockelbetrag pro Schule und einem im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl in Niedersachsen bemessenen Betrag zusammen (Pro-Kopf-Betrag).

 

Der Sockelbetrag pro Schule beträgt 30.000 €. Bei Schulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schüler verringert sich der Sockelbetrag anteilig.

 

Der Sockelbetrag ist für die jeweilige Schule zu verausgaben und nicht auf andere Schulen übertragbar.

 

Die Verteilung der Pro-Kopf-Beträge obliegt dem Schulträger in Eigenverantwortung.

 

Für die Stadt Burgdorf sah die Berechnung der Fördermittelsumme 2019 wie folgt aus:

 

Schule

Sockelbetrag

Pro-Kopf-Betrag

Summe

Astrid-Lindgren-GS

30.000 €

75.950 €

105.950 €

GS Burgdorf

30.000 €

67.932 €

97.932 €

GS Otze

30.000 €

23.386 €

53.386 €

Gudrun-Pausewang-GS

30.000 €

69.268 €

99.268 €

Waldschule

30.000 €

19.377 €

49.377 €

Hauptschule

30.000 €

27.618 €

57.618 €

Realschule

30.000 €

89.098 €

119.091 €

Gymnasium

30.000 €

494.010 €

524.010 €

RBG Burgdorf

30.000 €

242.773 €

272.773 €

Prinzhornschule

19.000 €

16.927 €

35.927 €

 

289.000 €

1.126.332 €

1.415.332 €

 

Die o. g. Richtlinie definiert in Ziffer 2 den Gegenstand der Förderung und konkretisiert in den Ziffern 2.1 bis 2.7 mögliche Maßnahmen. Dazu gehört der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden, die Einrichtung von schulischem WLAN, der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lerninfrastrukturen, die Beschaffungen von Anzeige und Interaktionsgeräten, digitalen Arbeitsgeräten und mobilen Endgeräten.

 

Für die Stadt Burgdorf stellt sich der aktuelle Umsetzungstand (28.02.2023) wie folgt dar:

 

1.

abgerechnete Maßnahmen gem. Ziffern 2.1 – 2.6 (mobile Endgeräte, Einrichtung schulisches WLAN)

56.667,58 €

2.

Begleitung bei der Erarbeitung Medienentwicklungsplan (in Abrechnung)

ca. 60.000 €

3.

Herrichtung IT-Infrastruktur Schulen (Astrid-Lindgren-GS, Waldschule, Gymnasium Burgdorf) gem. technischen Anforderung Digitalpakt einschließlich Fachplanung (in Umsetzung)

ca. 800.000 €

4.

Beschaffung von Netzwerkkomponenten für alle Schulen (in Vorbereitung)

ca. 400.000 €

5.

Beschaffung pädagogische Firewall für alle Schulen (in Vorbereitung)

ca. 50.000 €

6.

Beschaffung MDM-Lösung für alle Schulen (in Vorbereitung)

ca. 25.000 €

7.

Restbetrag

ca. 23.700 €

 

Aus den Sockelbeträgen der ehemaligen Hauptschule und der Realschule Burgdorf wurden die unter Nr. 1 abgerechneten Maßnahmen bezahlt.

Der Sockelbetrag der ehemaligen Prinzhornschule Burgdorf wurde auf Antrag durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück dem Pro-Kopf-Betrag der ehemaligen Prinzhornschule Burgdorf zugeordnet und kann für Maßnahmen an anderen Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf genutzt werden.

 

Sofern nach Durchführung bzw. Beschaffung der geplanten Maßnahmen ein Restbetrag (siehe Nr. 7) noch zur Verfügung steht, soll der Betrag gem. Ziffer 2.6 der o.g. Richtlinie für die Beschaffung mobiler Endgeräte verausgabt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)