Betreff
3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 "Burgdorf Nordwest" -Entwurf-
Bezugsvorlagen: 2008 0470 und 2009 0571
Vorlage
2010 0571/1
Aktenzeichen
61-26-00 71/3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bauausschuss

empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die unten formulierten Beschlüsse zu fassen.

 

2. Der Verwaltungsausschuss

a) nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-      der in der Zeit vom 03.03.2009 bis 17.03.2009 durchgeführten frühzeitigen Bürgerbeteiligung durch öffentliche Aus­legung gemäß § 3 (1) BauGB,

-      der mit Schreiben vom 26.02.2009 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

    und beschließt die in der Begründung Teil 3 (Vorlage 2009 0571) sowie die mit den dieser Vorlage angefügten Ergänzungen vom 19.07.2010 beschriebenen Abwägungsvorgänge,

 

b) stimmt dem Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ in der Fassung vom 03.02.2010 (Vorlage 2009 0571) mit den Änderungen der Textlichen Festsetzungen vom 19.07.2010 sowie der Begründung mit den Ergänzungen vom 19.07.2010 zu und

 

c) beauftragt den Bürgermeister, mit dem Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ mit der Änderung der Textlichen Festsetzungen vom 19.07.2010 und den Ergänzungen der Begründung vom 19.07.2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB) durchführen zu lassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Vorlage 2009 0571 wurde der Entwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ (Nr. 0-71/3) in die politische Beratung eingebracht.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtlichen Absicherung einer Busspur auf der Parzelle der verlängerten Moorstraße.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 08.03.2010 wurde kontrovers über die Vorlage 2009 0571 beraten und eine Entscheidung auf einen folgenden Sitzungstermin verschoben.

 

Auch in der Sitzung des Bauausschusses am 13.04.2010 wurde die Vorlage 2009 0571 beraten, jedoch eine Beschlussempfehlung wiederum vertagt. Es wurde der Wunsch geäußert, für die nächste Sitzung Vertreter von der Region Hannover und RegioBus einzuladen, damit diese für Fragen zur Verfügung stünden.

 

Am 17.05.2010 fand eine gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Verkehr statt, an der Vertreter der Region Hannover sowie RegioBus teilnahmen. Eine Einscheidung war in dieser Sitzung nicht vorgesehen, die Vorlage 2009 0571 war deshalb nicht auf der Tagesordnung.

 

Zwischenzeitlich haben sowohl „Gegner“ als auch „Befürworter“ der Buslinienführung über die verlängerte Moorstraße Kontakt mit der Region Hannover sowie RegioBus aufgenommen und ihre Gesprächsergebnisse sowohl in Leserbriefen über die Presse, als auch per E-Mail den Fraktionsvorsitzenden sowie der Verwaltung mitgeteilt.

 

 

Zur Klärung der Situation hat am 16.07.2010 ein Gespräch zwischen Stadtverwaltung, Region Hannover und RegioBus stattgefunden. Ziel war es, zu erörtern, ob es für die Baugebiete „Heineckenfeld“ und „Nordwest“ eine alternative ÖPNV-Anbindung gibt.

Im Ergebnis ist eindeutig klar geworden, dass die Linienführung über die verlängerte Moorstraße die einzig sinnvolle Strecke ist, denn alle Alternativen sind entweder zu teuer und/oder qualitativ schlechter.

 

Dabei wurde auch der Kostenfaktor beleuchtet und klar gestellt, dass die Region mit Durchschnittskosten, die anhand sämtlicher Buslinien in der Region Hannover errechnet werden, operiert, während das Unternehmen RegioBus mit tatsächlichen Kosten, die anhand von Personal, Fahrzeugen und Fahrzeugeinsatz, Treibstoffen etc. errechnet werden, arbeitet.

 

Zu den derzeitigen Kosten kämen nach regionsweitem Durchschnittskostensatz hinzu:

 

-             60.000 € zusätzlich pro Jahr bei der Linienführung über die verlängerte Moorstraße.

-             160.000 € mehr pro Jahr bei Einsatz eines zusätzlichen Busses, der nur das Baugebiet „Heineckenfeld“ bedient und Beibehaltung des derzeitigen Angebotes.

-             43.000 € mehr pro Jahr bei Bedienung des Baugebietes „Heineckenfeld“ durch Stichfahrten der Linie 639 (bei Bedienung durch die Linien 639 und 636 sind die Kosten höher) und Beibehaltung des derzeitigen Angebotes.

 

Dazu ist zu berücksichtigen, dass wenn die Linienführung über die verlängerte Moorstraße ablehnt wird, sich – zum Ausgleich der zusätzlich anfallenden Kosten – das Angebot im Bestand verschlechtern wird.

 

Fazit: Region Hannover, RegioBus und die Stadt Burgdorf sehen aus wirtschaftlichen (Kosten) Gesichtspunkten und / oder qualitativen Gesichtspunkten keine Alternative zur Linienführung über die verlängerte Moorstraße.

 

Vor dem Hintergrund, dass nach Ablauf der förmlichen Frist für die Bürgerbeteiligung bei der Verwaltung weitere Stellungnahmen eingegangen sind, soll die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 0-71/3 zur Dokumentation der Abwägungsvorgänge, der zuvor genannten Beratungen und zur Berücksichtigung neuer Aspekte ergänzt werden.

 

In der Anlage sind deshalb die Ergänzungen vom (19.07.2010) der Begründung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0-71/3 in der Fassung vom 03.02.2010 wiedergegeben. Zudem wird vorgeschlagen, die Textlichen Festsetzungen zu modifizieren sowie die Anlagen 2 (der Begründung = Tabellen zur Eingriffsbilanzierung) auszutauschen.

 

Neben allgemeinen Erläuterungen, die anliegend formuliert wurden, sind in der Anlage zu dieser Vorlage die Ergänzungen / Änderungen der Begründung des B-Plans Nr. 0-71/3 sowie der Textlichen Festsetzungen grau unterlegt wiedergegeben.

 

Bei zustimmendem Beschluss werden die Ergänzungen der Begründung sowie die geänderten Textlichen Festsetzungen und die geänderten Anlagen 2 Bestandteil der Entwurfsunterlagen für die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“. Diese werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend § 4 (2) BauGB verwendet.

 

Darüber ist zu entscheiden.

 

 

 

Anlage:

Modifizierung der Textlichen Festsetzungen vom 19.07.2010 sowie Ergänzungen der Begründung zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ mit Stand vom 19.07.2010.