Betreff
Ruhender Verkehr; Entwicklung der Parkgebühren und Verwarngelder in den Jahren 2021 und 2022
Vorlage
M 2023 0451
Aktenzeichen
32.088.000
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.


Die Bewirtschaftung von Parkraum wird eingesetzt, um allen Bürgerinnen und Bürgern die gleichen Chancen auf eine zu nutzende Parkfläche zu bieten. In der Anlage 1 ist eine Übersicht zu dem bewirtschafteten Bereich in der Stadt Burgdorf beigefügt. Dort sind die Standorte der 22 Parkscheinautomaten eingezeichnet sowie die kostenfreien Parkflächen.

 

Parkgebühren

In den vergangenen Jahren sind im Haushalt der Stadt Burgdorf Parkgebührenerträge mit einem Ansatz i.H.v. 220.000,00 € hinterlegt worden. Die Gebühren können mit Bargeld (Münzen), NFC Kartenzahlung oder per App auf dem Smartphone beglichen werden.

 

Im Folgenden werden die Einnahmen und der Haushaltsansatz der Parkgebühren aus den Jahren 2021 und 2022, inkl. prozentualer Abweichungen, gegenübergestellt:

 

 

2021

2022

Ansatz gem. Haushaltsplan

220.000,00€

220.000,00€

Parkgebühren pro Jahr

213,904,32€

234.358,32€

prozentuale Abweichung

-2,77%

+6,53%

 

Im Jahr 2021 lagen die Erträge aus den Parkgebühren unter dem Haushaltsansatz. Es liegt nahe, dass dies eine Folge der bundesweiten Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie war.

 

Im April 2021 wurde ein neues Programm für die Parkscheinautomaten angeschafft. Dadurch kann die Funktionsfähigkeit der Automaten durch Abteilung 32 vom Arbeitsplatz aus überprüft werden und somit Störungen schneller erkannt und behoben werden. Das neue Programm verfügt über ein Auswertungstool. In der Anlage 2 ist ein Finanzreport für das Jahr 2022 beigefügt. Daraus ist zu erkennen, welcher Parkautomat am häufigsten frequentiert wird sowie die Einnahmen an den einzelnen Parkautomaten.

 

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Außendienst der Abteilung Ordnung. Neben diesen Tätigkeiten werden auch die Erhebungen von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Überwachung von Ausnahmegenehmigungen wie die Außenbewirtschaftung nach § 18 Niedersächsisches Straßengesetz, Erfassung nicht zugelassener im öffentlichen Straßenraum abgestellter Fahrzeuge und Überwachung der Straßenreinigungspflicht) sowie örtliche Ermittlungen in eigener Zuständigkeit und im Auftrag anderer Abteilungen (z.B. illegale Müllentsorgung) wahrgenommen. Hierfür stehen der Ordnungsabteilung seit dem August 2021 3,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung.

 

Den überwiegenden Anteil stellt jedoch die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkraumüberwachung) unter Einsatz von vier mobilen Endgeräten im gesamten Gebiet der Stadt Burgdorf dar. Bei Parkverstößen werden Verwarngelder bzw. Bußgelder festgesetzt. Der Haushalt sieht hierfür einen Ansatz i.H.v. 120.000,00 € vor.

 

Seit April 2022 sind die Papierrollen der Parkscheine auf der Rückseite mit Werbung für die Stadt Burgdorf bedruckt (Anlage 3).

 

Verwarngelder

Im Folgenden werden die Verwarnungsgelder aus den Jahren 2021 und 2022, inkl. prozentualer Abweichungen und absoluter Zahlen, gegenübergestellt:

 

 

 


 

2021

2022

Ansatz gem. Haushaltsplan

120.000,00€

120.000,00€

Erträge aus Verwarngeldern

126.110,00€

203.358,00€

prozentuale Abweichung

+5,09%

+69,47%

Anzahl der Verwarnungen

10.105

9.231

Ø Verwarnungen pro Arbeitstag

33,02

30,17

 

Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und trat am 9. November 2021 in Kraft. Der überarbeitete Bußgeldkatalog sieht deutlich höhere Verwarn- und Bußgelder vor. In der folgenden Tabelle sind die Verwarn- und Bußgelder gegenübergestellt:

 

Tatbestand

alt

neu

Parken ohne Parkschein

10€

20€

Parken ohne Parkscheibe

10€

20€

Fahrradweg/mit Behinderung

20€/30€

55€/70€ + 1 Punkt

Parken auf Fahrradschutzstreifen/mit Behinderung

20€/30€

55€/70€ + 1 Punkt

Parken in Fußgängerzone/mit Behinderung

30€/35€

55€/70€

Parken in einer Haltverbotszone/mit Behinderung

25€/40€

25€/40€

Parken auf einem Anwohnerparkplatz/ mit Behinderung

10€/15€

10€/15€

Parken entgegen Parkflächenmarkierung

15€

15€

Parken an enger Stelle/mit Behinderung

15€/25€

35€/55€

Absolutes Haltverbot/mit Behinderung

15€/25€

25€/40€

Eingeschränktes Haltverbot/mit Behinderung

15€/25€

25€/40€

Parken in einer Feuerwehrzufahrt/mit Behinderung

35€/65€ + 1 Punkt

55€/100€ + 1 Punkt

Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz

35€

55€

Parken auf dem Gehweg/mit Behinderung

20€/30€

55€/70€ + 1 Punkt

 

Zu den häufigsten Verstößen zählen:

·      Parken ohne Parkschein

·      Parken ohne Parkscheibe

·      Parken auf dem Gehweg

·      Parken in einer Haltverbotszone

·      Absolutes Haltverbot

 

Im April 2022 wurden die Mitarbeitenden des Außendienstes mit Druckgeräten ausgestattet. Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erhalten den Ausdruck (siehe Anlage 4) der Verwarnung mit allen relevanten Daten an die Windschutzscheibe. Auf dem Ausdruck ist ein QR-Code, sodass die Überweisung unmittelbar per Handy getätigt werden kann. Bis zur Nutzung des Druckers wurde die Ordnungswidrigkeit mit dem Handerfassungsgerät aufgenommen und eine allgemeine Information, dass ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt, an die Windschutzscheibe angebracht. Oftmals folgten daraufhin Nachfragen, weil die Bürgerinnen und Bürger nicht sofort feststellen konnten, welcher Verstoß begangen wurde. Anschließend wurde durch die Region Hannover das Schreiben zur Ordnungswidrigkeit mit einige Tagen Verzögerung per Post versendet. Durch die Nutzung der Drucker und den Ausdruck mit Tatbestand und Erläuterung haben die Nachfragen deutlich abgenommen. Darüber hinaus werden die Portokosten für die Versendung des Schreibens durch die Region Hannover reduziert und die Nutzung des QR-Codes stellt im Übrigen einen Service der Stadt Burgdorf dar.

 

Beleidigungen und Drohungen von Bürgern gegenüber dem Außendienst der Abteilung Ordnung

 

Im Verlauf des Jahres 2020 haben die Mitarbeitenden des Außendienstes der Abteilung Ordnung eine Dokumentation der verbalen und nonverbalen Drohungen vorgenommen. Es war zuletzt festzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger immer ungeduldiger und gereizter auf Verwarnungen bzw. Maßnahmen reagieren. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (Kontaktbeschränkungen, Lockdowns etc.).

 

In den vergangenen beiden Jahren ist ein Rückgang der Beleidigungen und Bedrohungen festzustellen. Nichtsdestotrotz gibt es Vorfälle, die weiterhin konsequent zur Anzeige gebracht worden sind. Die Mitarbeitenden werden geschult und durch Coachings unterstützt, um auf diese besonderen Situationen vorbereitet zu sein.

 

  

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)