Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Die
Bewirtschaftung von Parkraum wird eingesetzt, um allen Bürgerinnen und Bürgern die gleichen Chancen auf eine zu nutzende
Parkfläche zu bieten. In der Anlage 1 ist eine Übersicht zu dem
bewirtschafteten Bereich in der Stadt Burgdorf beigefügt. Dort sind die
Standorte der 22 Parkscheinautomaten eingezeichnet sowie die kostenfreien
Parkflächen.
Parkgebühren
In den vergangenen Jahren sind im Haushalt
der Stadt Burgdorf Parkgebührenerträge mit einem Ansatz i.H.v. 220.000,00 €
hinterlegt worden. Die Gebühren können mit Bargeld (Münzen), NFC Kartenzahlung
oder per App auf dem Smartphone beglichen werden.
Im Folgenden werden die Einnahmen und der
Haushaltsansatz der Parkgebühren aus den Jahren 2021 und 2022, inkl.
prozentualer Abweichungen, gegenübergestellt:
|
2021 |
2022 |
Ansatz gem. Haushaltsplan |
220.000,00€ |
220.000,00€ |
Parkgebühren pro Jahr |
213,904,32€ |
234.358,32€ |
prozentuale Abweichung |
-2,77% |
+6,53% |
Im Jahr 2021 lagen die Erträge aus den
Parkgebühren unter dem Haushaltsansatz. Es liegt nahe, dass dies eine Folge der
bundesweiten Infektionsschutzmaßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie war.
Im April 2021 wurde ein neues Programm für
die Parkscheinautomaten angeschafft. Dadurch kann die Funktionsfähigkeit der
Automaten durch Abteilung 32 vom Arbeitsplatz aus überprüft werden und somit
Störungen schneller erkannt und behoben werden. Das neue Programm verfügt über
ein Auswertungstool. In der Anlage 2 ist ein Finanzreport für das Jahr 2022
beigefügt. Daraus ist zu erkennen, welcher Parkautomat am häufigsten
frequentiert wird sowie die Einnahmen an den einzelnen Parkautomaten.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs
obliegt dem Außendienst der Abteilung Ordnung. Neben diesen Tätigkeiten werden
auch die Erhebungen von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Überwachung von
Ausnahmegenehmigungen wie die Außenbewirtschaftung nach § 18 Niedersächsisches
Straßengesetz, Erfassung nicht zugelassener im öffentlichen Straßenraum
abgestellter Fahrzeuge und Überwachung der Straßenreinigungspflicht) sowie
örtliche Ermittlungen in eigener Zuständigkeit und im Auftrag anderer
Abteilungen (z.B. illegale Müllentsorgung) wahrgenommen. Hierfür stehen der
Ordnungsabteilung seit dem August 2021 3,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung.
Den überwiegenden Anteil stellt jedoch die
Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkraumüberwachung) unter Einsatz von vier
mobilen Endgeräten im gesamten Gebiet der Stadt Burgdorf dar. Bei Parkverstößen
werden Verwarngelder bzw. Bußgelder festgesetzt. Der Haushalt sieht hierfür
einen Ansatz i.H.v. 120.000,00 € vor.
Seit April 2022 sind die Papierrollen der
Parkscheine auf der Rückseite mit Werbung für die Stadt Burgdorf bedruckt
(Anlage 3).
Verwarngelder
Im Folgenden werden die Verwarnungsgelder
aus den Jahren 2021 und 2022, inkl. prozentualer Abweichungen und absoluter
Zahlen, gegenübergestellt:
2021 |
2022 |
|
Ansatz gem. Haushaltsplan |
120.000,00€ |
120.000,00€ |
Erträge aus Verwarngeldern |
126.110,00€ |
203.358,00€ |
prozentuale Abweichung |
+5,09% |
+69,47% |
Anzahl der Verwarnungen |
10.105 |
9.231 |
Ø Verwarnungen pro Arbeitstag |
33,02 |
30,17 |
Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und trat am 9. November 2021 in Kraft. Der überarbeitete Bußgeldkatalog sieht deutlich höhere Verwarn- und Bußgelder vor. In der folgenden Tabelle sind die Verwarn- und Bußgelder gegenübergestellt:
Tatbestand |
alt |
neu |
Parken ohne Parkschein |
10€ |
20€ |
Parken ohne Parkscheibe
|
10€ |
20€ |
Fahrradweg/mit Behinderung
|
20€/30€ |
55€/70€ + 1 Punkt |
Parken auf
Fahrradschutzstreifen/mit Behinderung |
20€/30€ |
55€/70€ + 1 Punkt
|
Parken in Fußgängerzone/mit Behinderung
|
30€/35€ |
55€/70€ |
Parken in einer
Haltverbotszone/mit
Behinderung |
25€/40€ |
25€/40€ |
Parken auf einem
Anwohnerparkplatz/
mit Behinderung |
10€/15€ |
10€/15€ |
Parken entgegen
Parkflächenmarkierung |
15€ |
15€ |
Parken an enger Stelle/mit Behinderung
|
15€/25€ |
35€/55€ |
Absolutes Haltverbot/mit Behinderung
|
15€/25€ |
25€/40€ |
Eingeschränktes
Haltverbot/mit
Behinderung |
15€/25€ |
25€/40€ |
Parken in einer
Feuerwehrzufahrt/mit
Behinderung |
35€/65€ + 1 Punkt
|
55€/100€ + 1 Punkt
|
Parken auf einem
Schwerbehindertenparkplatz |
35€ |
55€ |
Parken
auf dem Gehweg/mit
Behinderung |
20€/30€ |
55€/70€ + 1 Punkt |
Zu den häufigsten Verstößen zählen:
·
Parken ohne Parkschein
·
Parken ohne Parkscheibe
·
Parken auf dem Gehweg
·
Parken in einer Haltverbotszone
·
Absolutes Haltverbot
Im April 2022 wurden die Mitarbeitenden des
Außendienstes mit Druckgeräten ausgestattet. Die Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer erhalten den Ausdruck (siehe Anlage 4) der Verwarnung mit
allen relevanten Daten an die Windschutzscheibe. Auf dem Ausdruck ist ein
QR-Code, sodass die Überweisung unmittelbar per Handy getätigt werden kann. Bis
zur Nutzung des Druckers wurde die Ordnungswidrigkeit mit dem
Handerfassungsgerät aufgenommen und eine allgemeine Information, dass ein
Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt, an die Windschutzscheibe
angebracht. Oftmals folgten daraufhin Nachfragen, weil die Bürgerinnen und
Bürger nicht sofort feststellen konnten, welcher Verstoß begangen wurde.
Anschließend wurde durch die Region Hannover das Schreiben zur
Ordnungswidrigkeit mit einige Tagen Verzögerung per Post versendet. Durch die
Nutzung der Drucker und den Ausdruck mit Tatbestand und Erläuterung haben die
Nachfragen deutlich abgenommen. Darüber hinaus werden die Portokosten für die
Versendung des Schreibens durch die Region Hannover reduziert und die Nutzung
des QR-Codes stellt im Übrigen einen Service der Stadt Burgdorf dar.
Beleidigungen
und Drohungen von Bürgern gegenüber dem Außendienst der Abteilung Ordnung
Im Verlauf des Jahres 2020 haben die
Mitarbeitenden des Außendienstes der Abteilung Ordnung eine Dokumentation der
verbalen und nonverbalen Drohungen vorgenommen. Es war zuletzt festzustellen,
dass die Bürgerinnen und Bürger immer ungeduldiger und gereizter auf
Verwarnungen bzw. Maßnahmen reagieren. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang
mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie (Kontaktbeschränkungen,
Lockdowns etc.).
In den vergangenen beiden Jahren ist ein
Rückgang der Beleidigungen und Bedrohungen festzustellen. Nichtsdestotrotz gibt
es Vorfälle, die weiterhin konsequent zur Anzeige gebracht worden sind. Die
Mitarbeitenden werden geschult und durch Coachings unterstützt, um auf diese
besonderen Situationen vorbereitet zu sein.
(Pollehn)