Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis:
Über die Vorlage BV 2021 0062/1 wurde mit Ratsbeschluss vom 16.12.2021 entschieden, in allen städtischen Kindertagesstätten sowie in den Kindertagesstätten freier Träger, in denen das Gebäude im Eigentum der Stadt steht, in den Grundschulen sowie im Gymnasium (5. und 6. Klassen) stationäre Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) nachzurüsten.
Zur Mitfinanzierung wurde das BAFA-Förderprogram „Neubau Stationärer Corona-gerechter RLT-Anlagen“ mit bis zu 80 % Zuschuss gewählt. Die Beantragung für alle gelisteten Liegenschaften erfolgte im Dezember 2021.
Voraussetzung für die Förderung war, dass die Maßnahmen bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden mussten.
In der Planungsphase zeigten sich bereits Schwierigkeiten bei der Planungsumsetzung durch die hohen Anforderungen des Fördermittelgebers, sodass mehrere Varianten geprüft und mit dem Nutzer vor Ort abgestimmt werden mussten. Das Projekt wurde daher in Blöcken zu je drei Liegenschaften (bei den Schulen zu je zwei Liegenschaften) aufgeteilt. Die größten Schwierigkeiten bereiteten jedoch die wirtschaftlichen Folgen der Ukraine- Krise und die hohe Nachfrage nach Lüftungsanlagen durch das Förderprogramm. So waren je nach Geräteanforderung Lieferzeiten von 10 – 20 Wochen einzuplanen. Einige Gerätefavoriten konnten aufgrund der Lieferzeiten von 50 -100 Wochen nicht gewählt werden.
So stellte sich bereits frühzeitig heraus, dass der Termin zur Umsetzung der Maßnahmen nicht zu halten war. Daher wurden rechtzeitig Fristverlängerungen beantragt und für die Liegenschaften (mit Ausnahme Kita Gartenstraße 29.04.2023) zum 09.06.2023 bewilligt. Hier handelte es sich um eine einmalige Verlängerung.
Bei den folgenden Liegenschaften befinden sich die Maßnahmen in der Umsetzung:
· Kita Weststadt (Inbetriebnahme März)
· Kita Freibad (Inbetriebnahme März)
· Kita Schillerslage (Inbetriebnahme März)
· Kiga +Krippe Otze (Inbetriebnahme Mai)
· Kita Sorgensen (Inbetriebnahme Mai)
Bei den anderen Liegenschaften sind die Aufträge vergeben und die Firmen sind zum derzeitigen Stand in der Montagevorbereitungsphase. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist von den Gerätelieferungen abhängig.
Liegenschaft |
Voraussichtliche Projektkosten |
Anteil Förderung (80 %) |
Umsetzungs-frist |
Voraussichtliche Gerätelieferung |
Kita Gartenstraße |
250.000 € |
200.000 € |
29.04.2023 |
Anfang Mai
2023 |
Kita Pusteblume |
312.000 € |
249.600 € |
09.06.2023 |
Ende Mai
2023 |
Kita Villa Mercedes |
179.000 € |
143.200 € |
09.06.2023 |
Ende Mai
2023 |
Kita AWO |
306.000 € |
244.800 € |
09.06.2023 |
Ende Mai
2023 |
Astrid-Lindgren-Grundschule |
500.000 € |
400.000 € |
09.06.2023 |
Mitte /
Ende Mai 2023 |
Grundschule
Otze |
256.000 € |
204.800 € |
09.06.2023 |
Juni 2023 |
Waldschule |
565.000 € |
452.000 € |
09.06.2023 |
Juni 2023 |
Gymnasium
Burgdorf |
400.000 € |
320.000 € |
09.06.2023 |
Mitte /
Ende Mai 2023 |
Summen |
2.768.000
€ |
2.214.400
€ |
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Für die Kita Gartenstraße wurde am 28.11.2022 beim Fördermittelgeber aufgrund der o. g. Sachstandslage ein weiterer Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Hierauf kam es lediglich zu einer telefonischen Reaktion, dass eine weitere Verlängerung nicht möglich sei.
Die Gebäudewirtschaft arbeitet aktuell mit Hochdruck daran, Lieferzeitverkürzungen und Montageoptimierungen zu bewirken. Gleichwohl ist es nicht auszuschließen, dass einige Maßnahmen nicht termingerecht abgeschlossen werden können und damit die Fördersumme verloren geht.
Die Absage zu einer weiteren Fristverlängerung des Fördermittelgebers ist nicht nachvollziehbar, denn der Ukraine-Krieg und die durch die Förderung erzeugte Nachfrage bewirken die langen Lieferzeiten bei den Materialien. Die Verwaltung nimmt daher Kontakt zu den kommunalen Spitzenverbänden auf, um hier möglichst in Abstimmung mit weiteren betroffenen Kommunen den Druck auf den Fördermittelgeber zu erhöhen.
Da die Aufträge für alle Liegenschaften bereits erteilt wurden (mit Ausnahme für die Astrid-Lindgren-Grundschule und das Gymnasium; per Vorlagen für den VA am 21.02.2023), müssen die Maßnahmen umgesetzt werden. Die Gebäudewirtschaft wird bei Erfordernis auch Teilinbetriebnahmen mit Teilschlussrechnungen termingerecht umsetzen, um so das finanzielle Risiko abzufedern.
Hinweis:
In der Kita Südstern ist aufgrund der hohen geforderten Luftmengen keine förderfähige RLT-Anlagen-Variante umsetzbar. Es wurde daher von dem Einbau einer RLT-Anlage abgesehen. Die Lufthygiene wird durch den Einsatz der „mobilen Raumluftfilter“ und den Luftwechsel über die Fenster gewährleistet.
(Pollehn)