Betreff
Einnahme- und Ausgabeübersicht Sport
Vorlage
M 2023 0427
Aktenzeichen
52.020.008/52.030.003
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2023/24 wurde seitens der Fraktion WGS Freie Burgdorfer ein Haushaltsbegleitantrag zum Verzicht auf Erhebung von Nutzungsentgelten, Gebühren, Mieten oder Pachten von den gemeinnützigen Vereinen mit Sitz in der Stadt Burgdorf gestellt. Es wurde während der Beratungen vereinbart, dass vor einer Entscheidung zum Antrag eine Kostenaufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Stadt für den Bereich Sport der letzten Jahre vorgelegt werden soll.

 

In der Anlage ist die Kostenaufstellung beigefügt.

 

 

Nutzungsentgelte

 

Die Nutzungsentgelte für die Sportstätten sind von 8.775,00 € im Jahr 2018 auf 0,00 € im Jahr 2022 gesunken. Der Rückgang hängt insbesondere mit der veränderten Trainingssituation der TSV Burgdorf Handball GmbH zusammen. In der Vergangenheit nutzte die Handball GmbH städtische Sportstätten für den Trainingsbetrieb und zahlte dafür einen pauschalen Betrag. Aber auch andere kostenpflichtige Nutzungen haben zuletzt, auch aufgrund der Corona-Situation, nicht mehr stattgefunden.

 

 

Pachten

 

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses wurde auf die Erhebung von Nutzungsentgelten, Gebühren, Mieten und Pachten von den gemeinnützigen Vereinen für das Jahr 2021 verzichtet. Für das Jahr 2022 erfolgte der Verzicht auf Grundlage einer Verwaltungsentscheidung. Die Einnahmen aus Pachten wurden für die Jahre 2021 und 2022 ausgesetzt.

 

 

Energiekostenbeteiligung

 

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses wurde auf die Erhebung von Nutzungsentgelten, Gebühren, Mieten und Pachten von den gemeinnützigen Vereinen für das Jahr 2021 verzichtet. Für das Jahr 2022 erfolgte der Verzicht auf Grundlage einer Verwaltungsentscheidung.

Im Jahr 2021 wurden Einnahmen für die Nutzung städtischer Sportstätten für den Zeitraum August – Oktober 2020 erzielt. Der Abrechnungszeitraum beginnt jeweils am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des darauffolgenden Jahres.

 

 

Übungsleiter-Zuschüsse (ÜL-Zuschüsse)

 

Die ÜL-Zuschüsse werden in der Abrechnungsperiode wie folgt berechnet: 2. Halbjahr Vorjahr und 1. Halbjahr des laufenden Jahres. In der Summe für das Jahr 2021 sind die Zuschüsse für das 2. Halbjahr 2020 integriert. Aufgrund der damaligen Coronalage fand ein eingeschränkter bzw. gar kein Übungsbetrieb statt.

 

 

Zuschüsse Pacht

 

Im Jahr 2022 haben mehrere Vereine den Zuschuss beantragt. In den Vorjahren wurde nur von einem Teil der Vereine ein solcher Zuschuss beantragt.

Der Pachtzuschuss befindet sich dem Grunde nach unverändert in den Sportförderrichtlinien und wurde zuletzt lediglich um Liegeplätze für Segelboote ergänzt.

 

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)