Betreff
LEADER: Anerkennung als LEADER-Region Aue-Wulbeck
Vorlage
M 2023 0425
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Die Stadt Burgdorf hat sich mit den benachbarten Kommunen Lehrte, Burgwedel und Isernhagen im Jahr 2022 zur LEADER-Region „Aue-Wulbeck“ zusammengeschlossen. Gemeinsam mit Bürger:innen, Fachleuten sowie Verantwortlichen aus den Kommunen wurde der LEADER-Prozess begonnen, ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) für die Region als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage erarbeitet und als Bewerbung beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser eingereicht (M 2022 0160).

 

Für die Finanzierung des REK wurde ein „Antrag auf Gewährung einer Zuwendungshilfe für die Erstellung bzw. Fortschreibung eines regionalen Entwicklungskonzeptes“ beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser gestellt: Von den für die Erstellung aufzubringenden Gesamtkosten in Höhe von 69.722,10 Euro wurden 52.291,58 Euro gefördert. Bei dem verbleibenden Anteil handelt es sich um den von den Kommunen zu tragenden Eigenanteil in Höhe von 17.430,52 Euro, bzw.  4.357,63 Euro pro Kommune.

 

Aufnahme als LEADER-Region Aue-Wulbeck

Mit Schreiben vom 19.12.2022 informierte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Kommunen über die Anerkennung als LEADER-Region Aue-Wulbeck für die Förderperiode 2023 – 2027. In dem Schreiben wurde ebenfalls der Betrag i. H. v. 2.826.215,85 € als Förderbudget für die gesamte Region bestätigt. Von nun an können private Akteure auf Basis der Fördertatbestände aus dem REK Fördermittel zur Umsetzung von Projekten in der Region Aue-Wulbeck beantragen.

Zu Beginn der Förderperiode wurden alle Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) mittels einer E-Mail über die Anerkennung informiert. Ebenfalls arbeitet derzeit die Stadt Lehrte, als Geschäftsstelle der Region Aue-Wulbeck, die Ausschreibung eines LEADER-Regionalmanagements (ReM) aus, um die Lokale Aktionsgruppe (LAG) als koordinatives Steuerungsgremium und die beteiligten Kommunen im LEADER-Prozess zu unterstützen. Im Prozess der REK-Erstellung wurde beschlossen, diese Leistungen an einen geeigneten Dritten zu vergeben. Das ReM, welches mit 80% vom Land gefördert wird, fungiert ebenfalls als zentrale Anlaufstelle für private Akteure.

 

Die Kooperation im Verbundprojekt soll zwischen allen vier Kommunen in einer Verwaltungsvereinbarung festgehalten werden: Diese sichert die gemeinsame Zusammenarbeit und finanzielle Unterstützung. Ein entsprechender Entwurf befindet sich in Ausarbeitung und soll im ersten Quartal von den Verwaltungsvorsitzenden unterzeichnet werden.

 

Aufteilung LEADER-Budget, Ko-Finanzierung und Haushaltsansatz

Die vom Land vorzunehmende Auszahlung des LEADER-Förderbudgets erfolgt in sogenannten Jahrestranchen: Die Region Aue-Wulbeck erhält jedes Jahr eine vom Land festgelegte Summe für die Umsetzung der Projekte. Diese Mittel müssen innerhalb der n+2-Regel ausgegeben werden. Das bedeutet, dass eine Umsetzung der Projekte und Verausgabung der Fördermittel innerhalb von zwei Jahren nach Auszahlung der Jahrestranchen erfolgen muss. Die gewährte Förderung in Höhe von rund 2,8 Mio. € setzen sich zusammen aus 25% für die laufenden Kosten der LAG, der Geschäftsstelle und des ReM und 75% für die Umsetzung der Projekte.

 

Auch ist bei der Inanspruchnahme des Budgets zu beachten, dass jeder daraus entnommene Euro im Verhältnis 1:4[1] mit Mitteln der öffentlichen Hand gegenfinanziert bzw. kofinanziert werden muss . Diese Mittel können von Kommunen, vom Bund, Land, Stiftungen oder Vereinen kommen, die als öffentliche Ko-Finanzierer anerkannt sind (Bingo-Umweltstiftung etc.).

 

 

 

Für die Bereitstellung der erforderlichen Kofinanzierung sollte jede beteiligte Kommune ab 2023 einen Haushaltsansatz einplanen, der

 

a)    ihren Anteil am Regionalmanagement, der Geschäftsstelle und der Arbeit der LAG abdeckt.

b)    für eigene Projekte vorgesehen ist (Vorfinanzierung als Ausgabe und Förderung nach Abschluss als Einnahme).

c)    für die Kofinanzierung von Projekten privater Projektträger vorgesehen ist, von denen die Kommune profitiert und die mit LEADER umgesetzt werden sollen.

An dieser Struktur orientiert hat die Stadt Burgdorf folgende Gelder eingestellt:

 

a)    Laufende Kosten des Regionalmanagements / LAG:       7.000 €

b)    Eigenes Startprojekt (Umgestaltung Lindenbrink):         180.000 €

c)    Kofinanzierung privater Projekte (z. B. Vereinen):         25.000 €

212.000 €

Mit der Aufnahme bzw. Anerkennung als LEADER-Region läuft nun seit Jahresbeginn die Durchführungsphase. Für die Realisierung des Startprojekts „Umgestaltung des Lindenbrink“ in Otze besteht eine 2-jährige Umsetzungsphase (n+2). Die Politik wird laufend über den Zwischenstand der Projektumsetzung informiert. Bisherige Informationen zum Projekt lassen sich der BV 2022 0178 entnehmen.

 

Um weitere Informationen zur Region Aue-Wulbeck, zur LAG, zur Finanzierung oder auch um einen Einblick in den Projektpool für die Förderperiode 2023 – 27 zu bekommen, steht auf der Homepage der Stadt Burgdorf unter folgendem Pfad das REK zum Download zur Verfügung:

 

Stadt Burgdorf (Homepage) à Bauen & Wirtschaft à Stadtentwicklung à LEADER-Region Aue-Wulbeck

 

https://www.burgdorf.de/bauen-wirtschaft/stadtentwicklung/leader-region-aue-wulbeck/

 

 

 

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[1] Beispiel: Bei einem angenommenen Fördersatz von 50% und förderfähigen Gesamtprojektkosten von 100.000€ erhält das Projekt einen LEADER-Zuschuss von 50.000 €. Die erforderliche Kofinanzierung beträgt somit 12.500 €, da ¼ des LEADER-Zuschusses.)

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)