Betreff
Umgang mit Robinien, Antrag gem. Geschäftsordnung von der UWO, Herrn Raguse, vom 31.01.2023
Vorlage
A 2023 0422
Art
Antrag

In der Anlage erhalten Sie den Antrag der Unabhängigen Wählergemeinschaft Otze (UWO) vom 31.01.2023 zur Kenntnis.

Ergänzend erläutere ich – wie im Antrag gewünscht – kurz den Umgang mit Robinien. Das Vorgehen an dieser Stelle ist rein situations- und erfahrungsbedingt. Es sagt nichts über den generellen Umgang mit Robinien aus. Diese werden bei der Baumkontrolle behandelt wie alle anderen Bäume. Sie werden nur gefällt, wenn sie nicht mehr verkehrssicher sind oder andere erhebliche Einschränkungen / Gefährdungen zu erwarten sind.

An dieser Stelle war zum einen durch die Robinien kurz- bis mittelfristig eine Einschränkung des Lichtraumprofils zu erwarten. Darüber hinaus zeigen Erfahrungen an anderen Stellen im Stadtgebiet, dass besonders in Randbereichen von Gehölzbeständen Robinien Ausläufer bilden bzw. sich über Sämlinge verbreiten. Dies führt dann sehr schnell zu langen Trieben mit Dornen, die in Weg ragen. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde entschieden, an dieser Stelle die Robinien zu entnehmen.

Darüber hinaus ist die Fachabteilung bereits seit vielen Jahren mit dem Thema klimaangepasste bzw. Zukunftsbäume befasst und berücksichtigt dies auch bei der Pflanzenauswahl. Dazu sei z.B. auf die Vorlagen M 2019 0987, M 2021 1612/1 und F 2021 1717 verwiesen.

 

(Pollehn)