Anliegend gebe ich Ihnen den aktuellen Arbeitsstand des Bebauungsplans Nr. 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ und die Ergebnisse der Entwurfsbeteiligung zur Kenntnis.
Die weitere Bearbeitung des Bebauungsplans erfordert es, dass im April / Mail 2023 erneut überprüft wird, ob die Böschung der B 188 nördlich des Plangebiets ein Lebensraum von Zauneidechsen ist. Die Ergebnisse dieser erneuten Kartierungen werden später in den Umweltbericht / die Begründung einzuarbeiten sein.
Die Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung sind in den Anlagen farbig markiert:
- gelb = Änderungen, die aus Sicht der Verwaltung fertig sind,
- blau = Änderungen deren Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist.
In der Planzeichnung wurde gegenüber der Entwurfsfassung lediglich der geplante Verlauf der Schmutzwasserdruckrohrleitung im Bereich südöstlich des GE11 etwas abgeändert, um mehr Abstand zu den dort am östlichen Plangebietsrand vorhandenen Gehölzen zu berücksichtigen.
Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass eine erneute Auslegung des Bebauungsplans (§ 4 Abs. 3 BauGB) erforderlich wird.
Hinsichtlich der Abwägungsvorschläge (Ausführungen der Stadt Burgdorf) bitte ich um Rückmeldung an die Verwaltung, wenn aus Ihrer Sicht Änderungen erfolgen sollen.
Anlagen: - Bebauungsplans 0-78/2 „Gewerbepark Nordwest 3. Abschnitt“ (Stand 02.02.2023)
- Ergebnisse der Entwurfsbeteiligung (künftige Kapitel 11.3 und 11.4 der Begründung)
(Pollehn)