Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
300.000,00 € 180.000,00 € |
54100 787221 53810 787203 |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, basierend auf der vorliegenden
Entwurfsplanung die Planungen fortzuführen und ein Ausbauprogramm erstellen zu
lassen.
Sachverhalt und Begründung:
Der Abschnitt der Schulstraße zwischen der Gartenstraße und der Hannoverschen Neustadt ist eine Maßnahme von der Prioritätenliste „Ausbau von Stadtstraßen 2017“ (Vorlage 2017 0244) der Stadt Burgdorf. In der Prioritätenliste der Stadtstraßen der Stadt Burgdorf sind die Straßen enthalten, bei denen der Kanal kurz- bis längerfristig erneuert werden muss. Sie wurde letztmalig am 01.06.2017 im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr und am 13.06.2017 im Verwaltungsausschuss beschlossen.
Mit Aufnahmebescheid vom 27.10.2022 wurde die Gesamtmaßnahme „Innenstadt Burgdorf“ in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt Burgdorf“ ist als Satzung vom Stadtrat in der Sitzung am 23.02.2023 vom Stadtrat zu beschließen.
Da sich die „Schulstraße“ in dem Sanierungsgebiet (Anlage 1) in der Kernstadt in Burgdorf befindet, wurde die Kanal- und Straßenerneuerung mit als Maßnahme für das Städtebauförderprogramm angemeldet. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Herstellung neuer oder die Änderung vorhandener Erschließungsanlagen. Dabei sind die Belange des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel angemessen zu berücksichtigen. Dazu gehören z.B. versickerungsfähige Oberflächengestaltung, Erhalt oder Erweiterung von Grünflächen und Freiräumen.
Am 15.02.2023
soll eine allgemeine Informationsveranstaltung für alle Grundstückseigentümer
im Sanierungsgebiet stattfinden. Um die Grundstückeigentümer in dem Abschnitt
der „Schulstraße“ vor der Veranstaltung über den geplanten Ausbau in Kenntnis
zu setzen, werden sie per Post die Entwurfsplanung erhalten. Anregungen und
Vorschläge können dann bei dem endgültigen Ausbauprogramm berücksichtigt
werden.
Die Versorgungsträger werden vor Beginn der
Baumaßnahme die Trinkwasserleitung mit Hausanschlüssen, die Gasleitung und alte
Hausanschlüsse erneuern. Außerdem planen sie noch eine Leerrohrverlegung für
eine spätere 20 kV Leitung.
2. AUSBAUVORSCHLAG
Eine Aufteilung der öffentlichen
Verkehrsflächen ist im Lageplan (Anlage 2) und in dem Querschnitt der (Anlage
3) dargestellt.
Genau wie in der Nordstraße wird auch hier für die Fahrbahn grau-anthrazitfarbenes Betonrechteckpflaster gewählt. Für die zu Fuß Gehenden wird auf beiden Straßenseiten ein 2,00 – 2,20 m breiter Gehwegstreifen in rotem Betonrechteckpflaster verlegt. Eingefasst wird der Gehwegstreifen mit Rundborden mit ca. 3 cm Ansicht. Die Parkplätze werden optisch durch anthrazitfarbenes Pflaster, eingefasst mit grauem Betonrechteckpflaster, hervorgehoben. Aufgrund der Vorgabe der Städtbauförderrichtlinien des Landes Niedersachsen, dass auch auf eine versickerungsfähige Oberflächengestaltung geachtet werden soll, wird für die Parkplätze Betonfugenpflaster gewählt.
An den Grundstücksseiten wird der Gehweg durch die vorhandene Bebauung bzw. durch Tiefborde eingefasst.
Querprofil A – A (Anlage 3)
Gehweg ca. 2,00 m
Parkplatz ca. 2,00 m
Fahrbahn ca. 4,50 m
Gehweg ca. 2,20 m
Der Aufbau der Fahrbahn wird für
die Belastungsklasse 1,0 (Quartierstraße) mit normalen Beanspruchungen gemäß
den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
Ausgabe 2012 (RStO 12), Tafel 3, Zeile 1 bemessen.
Die Fahrbahn entwässert im umgedrehten Dachprofil mit beidseitigem Gefälle.
Die Entwässerung der vorhandenen Fahrbahn und der Gehwege erfolgt über eine Mittelgosse (System Trecona analog zur Marktstraße) mit Straßenabläufen in die vorhandene Kanalisation.
Für die Schulstraße ist die Pflanzung weiterer Bäume und die Anlage begrünter Flächen vorgesehen.
Da die Stadtwerke die Trinkwasserleitung und die Gasleitung erneuern wollen, sind die Leitungstrassen so gewählt worden, dass es möglich ist, Bäumen zwischen den Parkplätzen auf der Westseite und auf der Ostseite anzulegen.
Zurzeit gibt es in der Schulstraße 12 zeitlich begrenzte Parkplätze (9 auf der Westseite und 3 auf der Ostseite). Damit möglichst viele Standorte für Bäume geschaffen werden können, aber auch so wenig Parkplätze wie möglich verloren gehen, wurden die Parkplätze dementsprechend versetzt, so dass nun fünf Parkplätze auf der Ostseite und sechs Parkplätze auf der Westseite vorgesehen sind. Zwischen den Parkplätzen können somit Standorte für sechs Bäume geschaffen werden.
Zur Standortverbesserung werden die Bäume mit Baumsubstrat verfüllt. Das Substrat gewährleistet eine bessere Belüftung der Baumwurzeln und fördert ein gesundes und dauerhaftes Wachstum. Darüber hinaus erhalten die Bäume eine Tiefenbelüftung, um das Wurzelwachstum in tiefere Bodenschichten zu lenken und die Wurzeln mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen. Zum Schutz der Versorgungsleitungen und der Pflasterfläche sind Wurzelschutzfolien einzubauen.
Die vorhandenen drei Kugelahorne sind nicht erhaltenswert und sollen gegen klimaresistentere Straßenbäume ausgetauscht werden. Die beiden Beete direkt angrenzend an die „Hannoversche Neustadt“ sind als Standorte für Bäume geeignet, so dass auch hier neue Straßenbäume gepflanzt werden können. Der Standort des Ahorns auf der Westseite in der Schulstraße ist nicht für einen Straßenbaum geeignet. Hier soll ein pflegeleichtes Beet entstehen.
Wichtig beim Straßenumbau ist auch die
Berücksichtigung der Barrierefreiheit.
Da die Gartenstraße vorfahrtsberechtigt ist,
soll die Zufahrt zur Schulstraße so angelegt werden, dass der Gehweg in der
Gartenstraße niveaugleich hergestellt wird. Die Höhendifferenz wird durch
Rampensteine ausgeglichen. Dies dient auch gleichzeitig als
Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Schulstraße befindet sich in der 20er Zone. Der
Gehweg wird in dem Bereich durchgängig und niveaugleich mit rotem Betonrechteckpflaster
hergestellt. Zum Erkennen der Straßenkreuzung werden taktilen Elemente
eingebaut. Angrenzend an die Schulstraße
befindet sich in der Gartenstraße eine Fußgängersignalanlage. Diese ist nicht
barrierefrei. Im Zuge der Arbeiten in der Schulstraße, soll die LSA
barrierefrei mit getrennten Querungshilfen und taktilen Elementen ausgestattet
werden und die grauen Betonplatten gegen rotes Rechteckpflaster ausgetauscht
werden.
Zur Anbindung der neuen
Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule von Westen ist die Einrichtung einer
Fahrradstraße unter anderem auch in der „Hannoverschen Neustadt“ geplant. Die
Fahrradstraßen sollen gegenüber den einmündenden Straßen bevorrechtigt sein.
Die Planungen der Fahrradstraße werden bei der
endgültigen Ausbauplanung im Kreuzungsbereich mit der „Hannoverschen Neustadt“
berücksichtigt.
3. Finanzierung und Kosten
Bei der Erneuerung der „Schulstraße“, mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Parkflächen, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung und Straßenentwässerung (Oberflächenentwässerung), handelt es sich um eine beitragsfähige Maßnahme nach den Vorgaben des Niedersächsischen. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf.
Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung löst das Baugesetzbuch ein zeitlich begrenztes Sonderrecht aus.
Anstelle von Straßenausbaubeiträgen werden im Sanierungsgebiet von den Grundstückseigentümer:innen sogenannte Ausgleichsbeträge nach der Durchführung der mehrjährigen Gesamtmaßnahme erhoben. Dieser Betrag basiert auf der sanierungsbedingten Erhöhung des Bodenrichtwerts, welcher vom unabhängigen Gutachterausschuss für Grundstücksangelegenheiten vor und nach der Sanierung ermittelt wird.
Für die Kanalerneuerung und den Ausbau der
„Schulstraße“ werden voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 480.000,- €
anfallen. Davon sind rund 180.000,- € für die Kanalbauarbeiten und rund
300.000,- € für den Straßenbau veranschlagt.
Haushaltsmittel stehen unter den Produktkonten 53810.787203 und 54100.787221 zur Verfügung.
Anlage 1: Sanierungsgebiet
Anlage 2: Lageplan
Anlage 3: Querschnitt
(Pollehn)