Betreff
Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2023 0398
Aktenzeichen
40.012.000-2015/000434
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.)  Die Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf werden zum Schuljahresbeginn 2024/2025 wie folgt verändert:

 

Die Straßenzüge Duderstädter Weg, Gutenbergstraße, Humboldtstraße, Hülptingser Weg, Kantstraße, Liebigstraße, Keplerweg, Schopenhauer Straße und Uetzer Straße werden vollumfänglich aus dem Schulbezirk der Gudrun-Pausewang-Grundschule herausgelöst und dem Schulbezirk der Grundschule Burgdorf zugeordnet.

 

 

2.)  Die dieser Vorlage und dem Original-Protokoll als Anlage beigefügte Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für Schulen in Trägerschaft der Stadt Burgdorf wird beschlossen.

   

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch verschiedene Einflüsse (demografischer Wandel, Neubaugebiete, Wanderungsbewegungen usw.) sind veränderte Schülerzahlen in verschiedenen Grundschulbezirken zu erwarten, die ein Handeln durch die Stadt als Schulträgerin erforderlich machen. Die Grundschulen dürfen nach der Verordnung der Schulorganisation der allgemeinbildenden Schulen (SchOrgVO) maximal 4-zügig geführt werden, lediglich für einen vorübergehenden Zeitraum dürfen sie mit mehr Zügen ausgestattet sein. Diese Voraussetzung ist bei den zu erwartenden Schülerzahlen im Grundschulbezirk II (Gudrun-Pausewang-Grundschule) nicht dauerhaft gewährleistet, so dass eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen notwendig ist.

 

Nachfolgende Übersicht verdeutlicht, dass sich die Zügigkeit bei den auf der Grundlage des aktuellen Zuschnitts des Schulbezirks zu erwartenden Schülerzahlen bezogen auf sämtliche Jahrgänge dauerhaft oberhalb der zulässigen Begrenzung bewegt: 

 

 

 

 

Die Gudrun-Pausewang-Grundschule Burgdorf muss entlastet werden. Es ist daher eine Anpassung der Schulbezirke der Gudrun-Pausewang-Grundschule und der Grundschule Burgdorf vorgesehen.

 

Die vorgeschlagene Veränderung führt zu folgenden Schülerzahlen:

 

 

 

 

 

 

Die Überlegungen und Varianten der Verwaltung wurden in mehreren Sitzungen der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung vorgestellt, diskutiert und mit anderen Zuschnitten der Schulbezirke verglichen.  

 

Der Vorschlag zur Veränderung der Schulbezirke wurde auch noch einmal konkret den Vertreter: innen der städtischen Elternräte von Kita (AWO) und Schule (StER) vorgestellt und im abgestimmten Verfahren abgeschlossen. 

 

Der hier vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dabei auch die zumutbaren Schulwege.

 

Wegen des im Mai beginnenden Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2024/2025 wird eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 23.02.2023 erforderlich. Damit kann sichergestellt werden, dass die Eltern von einzuschulenden Schülerinnen und Schüler sich an der künftig zuständigen Grundschule anmelden können.

 

 

 

(Pollehn)