Betreff
Straßenbenennung Nordwestlich Weserstraße
Vorlage
BV 2023 0385
Aktenzeichen
62.085.000-2022/001210
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Planstraßen im Bereich des Bebauungsplans 0-73 „Nordwestlich Weserstraße“ werden gemäß der Anlage benannt.      

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0-73 „Nordwestliche Weserstraße“ sind (nach derzeitigem Kenntnisstand) zwei Straßen zu benennen.

 

Zweck der Benennung von Straßen ist in erster Linie, im Verkehr der Bürger untereinander sowie zwischen Bürgern und Behörden, Beförderungs- und Rettungsdiensten das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern (Ordnungs- und Erschließungsfunktion).

Die geplante Straßenführung macht die Vergabe von zwei separaten Straßennamen erforderlich.

 

 

In der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Straßenbenennung" wurde vereinbart, künftig eher neutrale Straßennamen zu verwenden. Außerdem sollen Themen von benachbarten Straßen aufgegriffen werden.

 

Im näheren Umfeld befinden sich u. a. die Allerstraße, Weserstraße und der Iseweg. Dem Grundsatz der Raumgliederung folgend und somit eine regionale Zuordnung und Orientierung zu ermöglichen, sollen die beiden zu benennenden Straßen ebenfalls nach deutschen Flüssen benannt werden.

 

Aufgrund der Zuordnung der Bebauung zu der jeweiligen Straße und der Sinnhaftigkeit der Nummerierung der Gebäude, soll die Benennung nicht entsprechend der Planstraßen vorgenommen werden (siehe Anlage).

 

Für die Benennung der Planstraßen im Baugebiet „Nordwestlich Weserstraße“ werden daher folgende Namen vorgeschlagen:

 

Planstraße A (teilweise) und C:                                                    Werrastraße

 

Planstraße A (teilweise) und B:                                                    Fuldastraße

 

Anlage:

 

Lageplan mit Benennung der Planstraßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0-73 „Nordwestlich Weserstraße“

 

(Pollehn)