Beschlussvorschlag:
Die Planstraßen im Bereich des Bebauungsplans 0-73 „Nordwestlich
Weserstraße“ werden gemäß der Anlage benannt.
Sachverhalt und Begründung:
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0-73 „Nordwestliche Weserstraße“ sind (nach derzeitigem Kenntnisstand) zwei Straßen zu benennen.
Zweck der Benennung von Straßen ist in erster Linie, im Verkehr der
Bürger untereinander sowie zwischen Bürgern und Behörden, Beförderungs- und
Rettungsdiensten das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen
Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern (Ordnungs-
und Erschließungsfunktion).
Die geplante Straßenführung macht die Vergabe von zwei separaten
Straßennamen erforderlich.
In der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Straßenbenennung" wurde
vereinbart, künftig eher neutrale Straßennamen zu verwenden. Außerdem sollen
Themen von benachbarten Straßen aufgegriffen werden.
Im näheren Umfeld befinden sich u. a. die Allerstraße, Weserstraße und
der Iseweg. Dem Grundsatz der Raumgliederung folgend und somit eine regionale
Zuordnung und Orientierung zu ermöglichen, sollen die beiden zu benennenden
Straßen ebenfalls nach deutschen Flüssen benannt werden.
Aufgrund der Zuordnung der Bebauung zu der jeweiligen Straße und der
Sinnhaftigkeit der Nummerierung der Gebäude, soll die Benennung nicht
entsprechend der Planstraßen vorgenommen werden (siehe Anlage).
Für die Benennung der Planstraßen im Baugebiet „Nordwestlich
Weserstraße“ werden daher folgende Namen vorgeschlagen:
Planstraße A (teilweise)
und C: Werrastraße
Planstraße A (teilweise)
und B: Fuldastraße
Anlage:
Lageplan mit Benennung der Planstraßen im Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 0-73 „Nordwestlich Weserstraße“
(Pollehn)