Betreff
Mitteilung des LBEG über die Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme im Erlaubnisfeld "Altwarmbüchner Moor"
Vorlage
M 2022 0381
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.

 

 

 

 

(Pollehn)

 

Anlagen:

 

Anlage 1: - Schreiben des LBEG vom 11.11.2022

Anlage 2: - Karte mit dem Burgdorfer Teil des Erlaubnisfelds „Altwarmbüchener Moor“

Anlage 3: - Karte vom NIBIS-Kartenserver mit dem gesamten Erlaubnisfeld „Altwarmbüchener Moor“

Anliegende Erlaubnis des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vom 11.11.2022 zur Aufsuchung von Erdwärme im Erlaubnisfeld "Altwarmbüchener Moor" gebe ich Ihnen zur Kenntnis (siehe Anlage 1). Dieses Schreiben ist über den NIBIS-Kartenserver (Link: https://nibis.lbeg.de/DetailSeitenKartenserver/DetailSeitenBergbau/GespeicherteBergbauBescheide/Erlaubnis_Altwarmb%C3%BCchener_Moor_LID.4_L67211_02-22_04_2022-0001.pdf) öffentlich zugänglich.

 

Das beantragte Erlaubnisfeld umfasst nur einen Teilbereich des westlichen Stadtgebiets von Burgdorf (siehe Karte in der Anlage 2). Der wesentlich größere Teil des Erlaubnisfeldes (siehe Anlage 3), welches insgesamt eine Größe von rd. 86 Quadratkilometern umfasst, liegt in Isernhagen bzw. Burgwedel.

 

Die Stadt Burgdorf hat ihre Interessen bzw. Belange gegenüber der Genehmigungsbehörde LBEG in einer Stellungnahme vom 14.10.2022 deutlich gemacht. Im Kern handelt es sich um Belange zur möglichen Nutzung von oberflächennaher Geothermie insbesondere im Baugebiet „Nordwestlich Weserstraße“. Das LBEG hat hierauf schriftlich reagiert. Der Sachstand lässt sich wie folgt zusammenfassen:

-      Eine anderweitige Nutzung innerhalb des Erlaubnisgebietes ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen und eine Beeinflussung der geothermischen Gegebenheiten ist nicht zu befürchten. Daher stellen die von der Stadt Burgdorf vorgestellten Planungen keinen Grund dar, die eine Aufsuchung im gesamten Erlaubnisfeld ausschließen.

-      Die Erlaubnis den Antragsteller berechtigt nicht zu tatsächlichen Aufsuchungshandlungen. Hierfür sind zugelassene bergrechtliche Betriebspläne nötig. Im Rahmen des Betriebsplanverfahrens werden die dann tatsächlich betroffenen Kreise bzw. Gemeinden gesondert beteiligt.

 

Nach Auskünften vom Erlaubnisinhaber NDEWG GmbH wird der Schwerpunkt der geologischen Analysen in den Gemeinden Burgwedel und Altwarmbüchen liegen. In Burgdorf sind gemäß Aussagen von der NDEWG keine unmittelbaren Aktivitäten geplant.