Betreff
Bildung des Jugendhilfeausschusses; hier: Ergänzung des Ausschusses durch die (Vertr. der Jugend- und Wohlfahrtsverbände sowie die ber. Mitglieder)
Vorlage: 0022/06/16.WP und 0022/06/16 WP/1
Vorlage
0022/06/16.WP/2
Aktenzeichen
10-022-167.2 Ro/kn
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)   Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage-Nr. 0022/06/16. WP/2 Kenntnis.

 

zu b)   Gem. § 51 Abs.5 NGO stellt der Rat in Ergänzung zu dem Ratsbeschluss vom 02.11.2006 die stimmberechtigten Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 b) der Satzung für das Jugendamt (auf Vorschlag der Jugendverbände) und die stimmberechtigten Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 c) der Satzung für das Jugendamt (auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände/Träger der Freien Jugendhilfe) und die beratenden Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt wie folgt fest:

 

            A.    Stimmberechtigte Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 b) der Satzung für das Jugendamt (auf Vorschlag der Jugendverbände)

 

        

 

Mitglieder

benannt durch

Fraktion/Gruppe

stellv. Mitglied

benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

Michael Rheinhardt,*

(Jugendfeuerwehr),

 

 

Irmtraud Hennig,*

 

2

Thorsten Kardolsky,*

(TVE Ehlershausen),

 

 

Tanja Kicza, *

 

 

 

                   *     (Lt. Wahl der Vertreter der Jugendgruppen vom 26.10.2006/16.11.2006)

 

 

            B.    Stimmberechtigte Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 c) der Satzung für das Jugendamt (auf Vorschlag der Wohlfahrtsverbände/Träger der Freien Jugendhilfe)

 

                 

Mitglieder

benannt durch

Fraktion/Gruppe

stellv. Mitglied

benannt durch

Fraktion/Gruppe

1

Gisela Bittkau,*

(DRK)

 

Fritz Röttger,*

(AWO)

 

2

Agnes Meine,*

(Diakonie)

 

 

Gregor Stanke,*

(Caritas)

 

 

 

                   *     (Die Wohlfahrtsverbände DRK/AWO/Diakonie/Caritas haben per schriftlicher Mitteilung/per E-Mail ihre Vertreter in der Zeit vom 14.10. - 30.10.2006 benannt.)

 

                   C.   Beratende Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt

 

1.   Leiter des Jugendamtes

Jens Niemann

2.   Stadtjugendpfleger

Bernd Witte

3.   Ev. Kirche

      (telefonischer Vorschlag lt. Pastor Schulze vom 30.10.2006)

 

Diakonin Caroline Singer,

 

4.   Kath. Kirche

      (Zustimmung vom 24.10.2006 - Seelsorgeeinheit der Kath. Kirchengemeinden)

 

Leo Beigel,

 

5.   Richter(in)

      (Zustimmung Präsident LG Hildesheim 23.10.2006)

 

Dr. Hartmut Pinkenburg,

 

6.   Lehrkraft

      (Vorschlag Landesschulbehörde 30.10.2006)

 

Antje Kuchenbecker-Rose,

 

7.   In der Mädchenarbeit erfahrene Frau

      (Zustimmung vom 17.10.2006)

 

Ursula Stichtmann,

 

8.   Erzieher(in)

      (Zustimmung vom 08.11.2006)

Birte Adlunger,

 

9.   Vertreter(in) der Interessen ausländischer Kinder u. Jugendlicher

      (Zustimmung vom 08.11.2006)

 

Matthias Paul,

 

10. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des örtlichen Kinderschutzbundes

      (Antrag vom 17.10.2006)

 

Jutta Goldbach,

 

11. Sozialarbeiter(in)

      (Zustimmung vom 06.11.2006)

Bärbel Börges,

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Ratsbeschluss vom 02.11.2006 wurde der Jugendhilfeausschuss noch nicht vollständig gebildet. Zuvor hatte der Rat jedoch beschlossen, den Jugendhilfeausschuss wie in der vergangenen Wahlperiode mit 10 stimmberechtigten Mitgliedern zu besetzen.

 

Entsprechend der Vorschrift des § 71 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist der Jugendhilfeausschuss mit 3/5 des Anteils der Stimmen der Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers - hier des Rates der Stadt Burgdorf - oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind sowie mit 2/5 des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der Freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft zu besetzen; Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind hierbei angemessen zu berücksichtigen.

 

Hiernach setzt sich der Jugendhilfeausschuss aus sechs Ratsmitgliedern bzw. vom Rat der Stadt Burgdorf gewählten Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind und aus vier Mitgliedern der Vertreter der Jugendverbände/Wohlfahrtsverbände/Träger der Freien Jugendhilfe zusammen.

 

Daneben sind nach § 5 Abs. 1 der Jugendamtssatzung die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu benennen.

 

Bekanntlich wurde in der Ratssitzung auf die Benennung der Vertreter der Jugendverbände/Vertreter der Wohlfahrtsverbände/Träger der Freien Jugendhilfe verzichtet, weil zu diesem Zeitpunkt noch ein Antrag des Kinderschutzbundes (17.10.2006) vorlag, der einen stimmberechtigten Sitz im Jugendhilfeausschuss beanspruchte.

 

Dies hätte zur Folge gehabt, dass die in der Vergangenheit praktizierte und ‚abgesprochene Rotation’ zwischen den vier Wohlfahrtsverbänden um den Kinderschutzbund als ‚Träger der Freien Jugendhilfe’ hätte erweitert werden müssen und damit entweder einer der Wohlfahrtsverbände oder auch der Kinderschutzbund jeweils in einer Wahlperiode weder als Mitglied noch als stellv. Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten gewesen wäre.

 

Alternativ bot sich daher nur durch Änderung der Jugendamtssatzung die beratende Mitgliedschaft des Kinderschutzbundes im Jugendhilfeausschuss an. In einem Gespräch mit der Vorsitzenden des Kinderschutzbundes erklärte sich diese deshalb - auch aufgrund der zuvor beschriebenen Möglichkeit des Verlustes der Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss bereit - anstatt eines stimmberechtigten Sitzes im Jugendhilfeausschuss einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss wahrzunehmen.

 

Die Änderung der Jugendamtssatzung (Vorlage 2006 0068) bietet hierfür die Voraussetzung.

 

Die zuvor genannten Beschlussempfehlungen berücksichtigen bereits diesen Sachverhalt, so dass nach Änderung der Jugendamtssatzung der Jugendhilfeausschuss ergänzt um die stimmberechtigten Mitglieder der Jugend- und Wohlfahrtsverbände und um die beratenden Mitglieder des Ausschusses nunmehr vollständig gebildet werden kann.