Betreff
Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
BV 2022 0324
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

24.212,50 €

11104.427102 / 727102

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 24.212,50 € bei den Produktkonten 11104.427102 und 11104.727102 zu.      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Rahmen der Umstellung durch den §2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde die Stadt Burgdorf von einer Beratungsfirma beim Überprüfen der zukünftig (möglicherweise) steuerpflichtigen Sachverhalte und dem Aufbau eines Tax Compliance Management Systems unterstützt. Im Rahmen dieser Prüfung und durch Fortbildungen der Beschäftigten im Steuerrecht sind einige Sachverhalte aufgedeckt worden, die ein Steuerrisiko darstellen und gegebenenfalls Steuernachmeldungen für vergangene Jahre nötig machen.

Diese Nachmeldungen kommen einer Selbstanzeige gleich und bedürfen eines entsprechenden Fachwissens um Schäden für die Stadt Burgdorf und ihr Personal zu minimieren. Über dieses Fachwissen verfügen nur Steuerberatungsfirmen.

 

Der Bedarf an einer zusätzlichen steuerrechtlichen Beratung für Nachmeldungen war bei der Nachtragsplanung 2022 nicht absehbar. Die Kosten für das wirtschaftlichste Angebot belaufen sich auf 33.320,00 €. Die verfügbaren Haushaltsmittel in Höhe von 9.107,50 € reichen nicht für die erwarteten Kosten aus. Es gibt eine Differenz in Höhe von 24.212,50 €.

 

Um weitere Verzögerungen der Nachmeldungen und daraus resultierende mögliche Schäden der Stadt Burgdorf zu verhindern, sind zusätzliche Haushaltsmittel für eine umgehende Vergabe nötig.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich unabweisbaren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 24.212,50 € erfolgt durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei den Produktkonten 61200.451700 und 61200.751700 (Zinsaufwendungen an Kreditinstitute).   

    

 

(Pollehn)