Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
36100.781800 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gemäß § 117
Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der außerplanmäßigen Auszahlung
in Höhe von 14.133,66 € bei dem Produktkonto 36100.781800 (Zuschüsse für
Investitionen von übrigen Bereichen – Fördermittel für
Kindertagespflegestellen) zu.
Sachverhalt und Begründung:
Mit Bescheid vom Regionalen
Landesamt für Schule und Bildung Hannover vom 08.02.2022 hat die Stadt Burgdorf
eine Zuwendung in Höhe von 14.133,66 € für den weiteren Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren zur Weiterleitung an die Kindertagespflegestelle
‚Villa Kunterbunt‘ bewilligt bekommen.
Die Auszahlung der Zuwendung
erfolgt nunmehr nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des geprüften
Verwendungsnachweises. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks ist die Zuweisung
zeitnah an die o.g. Kindertagespflegestelle weiterzuleiten, da von dieser der
Betrag bereits vorfinanziert wurde.
Mittel dafür stehen im
Haushalt 2022 nicht zur Verfügung. Diese müssen auf dem Produktkonto
36100.781800 (Zuschüsse für Investitionen von übrigen Bereichen – Fördermittel
für Tagespflegestellen) außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Zuständigkeit für die
Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 €
liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung
dieser zeitlich und sachlich außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 14.133,66
€ ist durch entsprechende Mehreinzahlung bei dem Produktkonto 36100.681800
(Investitionszuweisungen vom Land – Fördermittel für Tagespflegestellen)
gewährleistet.
(Pollehn)