Betreff
Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung
Vorlage
BV 2022 0322
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

36100.781800

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 14.133,66 € bei dem Produktkonto 36100.781800 (Zuschüsse für Investitionen von übrigen Bereichen – Fördermittel für Kindertagespflegestellen) zu.

 

 

      

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Bescheid vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover vom 08.02.2022 hat die Stadt Burgdorf eine Zuwendung in Höhe von 14.133,66 € für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren zur Weiterleitung an die Kindertagespflegestelle ‚Villa Kunterbunt‘ bewilligt bekommen.

 

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nunmehr nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des geprüften Verwendungsnachweises. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks ist die Zuweisung zeitnah an die o.g. Kindertagespflegestelle weiterzuleiten, da von dieser der Betrag bereits vorfinanziert wurde.

 

Mittel dafür stehen im Haushalt 2022 nicht zur Verfügung. Diese müssen auf dem Produktkonto 36100.781800 (Zuschüsse für Investitionen von übrigen Bereichen – Fördermittel für Tagespflegestellen) außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 14.133,66 € ist durch entsprechende Mehreinzahlung bei dem Produktkonto 36100.681800 (Investitionszuweisungen vom Land – Fördermittel für Tagespflegestellen) gewährleistet.

 

    

 

(Pollehn)