Betreff
Sitzverlust im Rat des Ratsmitgliedes Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn
hier: Neubildung des Verwaltungsausschusses und verschiedener Fachausschüsse
Vorlage
2009 0665
Aktenzeichen
10-022-160/170 I Ro/En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die aufgrund des Sitzverlustes des Ratsmitgliedes Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn freigewordenen (auch stellv.) Sitze im Verwaltungsausschuss und in den verschiedenen Fachausschüssen sind von der FDP-Fraktion neu besetzt worden.

 

2.         Die sich hiernach ergebende Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses und der nachstehenden Ausschüsse stellt der Rat gem. § 51 Abs. 2, 3, 4 und 5 NGO wie folgt fest:

 

            I.         Verwaltungsausschuss:

            II. a)   Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen

             b)   Bauausschuss

             c)   Ausschuss für Soziales und die ausländischen Mitbürger

             d)   Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport

               e)   Jugendhilfeausschuss

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch Wohnsitzverlegung zum 02.11.2009 hat Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn ihr Mandat als Ratsmitglied der Stadt Burgdorf verloren.

 

Mit dem vom Rat nach § 37 Abs. 2 NGO zu fassenden - über die Vorlagen Nr. 2009 0663 und 2009 0664 vorbereiteten - Beschlüssen enden zugleich auch die (stellvertretenden) Mitgliedschaften/Grundmandatare von Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn im Verwaltungsausschuss und in den verschiedenen Fachausschüssen.

 

Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn war stellv. Grundmandatsinhaberin im Verwaltungsausschuss und stellv. Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen und im Bauausschuss.

 

Zugleich war sie Grundmandatsinhaberin im Jugendhilfeausschuss und zugleich Mitglied im Ausschuss für Soziales und die ausländischen Mitbürger und im Ausschuss für Schulen, Kultur- und Sport.

 

Aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Frau Prof. Dr. Dr. Ina Wunn steht nunmehr der FDP-Fraktion das Vorschlagsrecht zur Neu- (Um-) bildung des Verwaltungsausschusses und der einzelnen Fachausschüsse zu.

 

Die sich nach der Benennung durch die Fraktion der FDP ergebende vollständige Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses und der einzelnen Fachausschüsse hat der Rat gem. § 51 Abs. 5 NGO durch Beschluss festzustellen.

 

Die Ausschussneubildungen brauchen als sog. „Akte der Selbstorganisation des Rates“ nicht vom Verwaltungsausschuss vorbereitet zu werden.

 

In dem Eingangs vorbereiteten Beschlussvorschlag sind lediglich die Ausschüsse aufgeführt, die jeweils dazu gehörende namentliche Nennung aller Ausschussmitglieder erfolgt über die Sitzungsniederschrift.