Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
100.000 € |
34600.433920 / 733920 |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt gemäß § 117
Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen in Höhe von 100.000,00 € bei den Produktkonten 34600.433920
und 34600.733920 zu.
Sachverhalt und Begründung:
Durch die Gewährung einer zusätzlichen Leistung nach dem Heizkostenzuschussgesetz auf Grund der gestiegenen Energiekosten reicht der Haushaltsansatz bei den Produktkonten 34600.433920 / 34600.733920 (Miet-/Lastenzuschüsse) nicht aus, so dass 100.000 € zusätzlich überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen. Auf die Zahlungen an die Leistungsempfänger besteht ein gesetzlicher Anspruch.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die Deckung dieser zeitlich und sachlich überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 100.000,00 € ist durch die Erstattungen des Landes in gleicher Höhe bei den Konten 34600.348100 / 34600.648100 gewährleistet.
(Pollehn)