Betreff
Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
BV 2022 0264
Aktenzeichen
20.022.005
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

100.000 €

34600.433920 / 733920

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 100.000,00 € bei den Produktkonten 34600.433920 und 34600.733920 zu.

      

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Durch die Gewährung einer zusätzlichen Leistung nach dem Heizkostenzuschussgesetz auf Grund der gestiegenen Energiekosten reicht der Haushaltsansatz bei den Produktkonten 34600.433920 / 34600.733920 (Miet-/Lastenzuschüsse) nicht aus, so dass 100.000 € zusätzlich überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen. Auf die Zahlungen an die Leistungsempfänger besteht ein gesetzlicher Anspruch. 

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung dieser zeitlich und sachlich überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 100.000,00 € ist durch die Erstattungen des Landes in gleicher Höhe bei den Konten 34600.348100 / 34600.648100 gewährleistet.   

 

(Pollehn)