Betreff
Aktionsplan gem. § 47 Abs. 2 BImSchG zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in der Stadt Burgdorf
Vorlage
2006 0069
Aktenzeichen
51-02/2/2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

     

     

Laufende Kosten:

     

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu b) der Vorlage Nr. 2006 0069 zu fassen.

 

b)      Der Rat der Stadt Burgdorf stimmt dem Entwurf des Aktionsplans zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in der Stadt Burgdorf in der Fassung vom November 2006 mit Ausnahme der Punkte 5.1.2 und 5.2.3 zu.

Sachverhalt und Begründung:

 

Da in der Stadt Burgdorf der Grenzwert für Feinstaub bereits in der ersten Jahreshälfte 2006 an mehr als 35 Tagen überschritten wurde, ist gem. § 47 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ein Aktionsplan zur Reduzierung der örtlichen Feinstaubbelastung zu erstellen. Der Aktionsplan beschreibt Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub oder zur Verkürzung des Zeitraums, während dessen die Grenzwerte überschritten werden. Die in einem Aktionsplan festgelegten Maßnahmen müssen im Unterschied zu den in einem Luftreinhalteplan festgeschriebenen Maßnahmen kurzfristig greifen. Nach § 47 Abs. 2 BImSchG müssen sie geeignet sein, die Gefahr der Überschreitung der Werte zu verringern oder den Zeitraum, während dessen die Grenzwerte überschritten werden, zu verkürzen.

 

Die Sperrung der Burgdorfer Innenstadt für den Durchgangsverkehr mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ist, neben anderen Maßnahmen, als die zentrale Maßnahme zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in der Stadt Burgdorf in den ursprünglichen Entwurf des Aktionsplans aufgenommen worden. Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Aktionsplans konnten bis zum 01.09.06 beim Niedersächsischen Umweltministerium vorgebracht werden. Das Umweltministerium hat nun den überarbeiteten Entwurf des Aktionsplans vorgelegt (s. Anlage), der am 04.12.2006 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vom Umweltminister, Herrn Hans-Heinrich Sander, in Burgdorf vorgestellt werden soll.

 

Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf ist die Gewichtsbeschränkung für den Durchgangsverkehr auf 7,5 t erhöht worden. Der Lieferverkehr ist von dieser Beschränkung ausgenommen. In begründeten Fällen kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Burgdorf auf Antrag Ausnahmen zulassen. Ich gehe davon aus, dass der Umweltminister auf der Veranstaltung am 04.12. darlegt, welche Gründe dazu geführt haben, die Gewichtsbeschränkung von 3,5 auf 7,5 t zu erhöhen.

 

Weitere Maßnahmen, die zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in Burgdorf für erforderlich gehalten werden, beziehen sich auf Maßnahmen zur Verflüssigung des Verkehrs, auf Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung des städtischen Hintergrunds sowie auf Maßnahmen die auf Bundes- bzw. EU-Ebene zu ergreifen sind. Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführung in den Kapiteln 5.1.2, 5.2, 5.3 und 6 des Aktionsplans.

 

Für die unter Punkt 5.2.5 aufgeführte Maßnahme zur Umstellung des städt. Fuhrparks auf schadstoffarme Fahrzeuge ist im Verwaltungshaushalt des Haushaltsplanentwurfs 2007 unter der Haushaltsstelle 00.77100.550100.0 ein erster Ansatz in Höhe von 1.200 € eingestellt. Für zusätzliche Maßnahmen müssten die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. Letzteres gilt auch für Begrünungsmaßnahmen im Straßenraum (s. 5.2.3).

 

Die RegioBus und der Abfallzweckverband (aha) sind von mir bereits am 26.06.2006 schriftlich auf die im Entwurf des Aktionsplans aufgeführte Maßnahme zur Verbesserung im Emissionsverhalten ihrer Fahrzeugflotten hingewiesen worden. Aha hat mit Schreiben vom 12.07.2006 dargelegt, dass aha bereits in der Vergangenheit u. a. durch Ausstattung der Fahrzeuge mit verschiedenen technischen Systemen Vorsorge getroffen hat, den Ausstoß von Russpartikeln zu minimieren und auch weiterhin bemüht ist, seine Fahrzeuge auf den technisch schadstoffärmsten Standard zu halten.

 

Offen ist noch die Frage, wie die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen Rechtsverbindlichkeit erlangen, um deren Umsetzung ggf. erzwingen zu können. Ferner ist noch zu klären, wer für die erforderlichen verkehrsbehördlichen Anordnungen, die mehrere Kommunen betreffen, zuständig ist und wie die Finanzierung der Maßnahmen - insbesondere der Beschilderung - erfolgt. Außerdem werden im überarbeiteten Entwurf des Aktionsplans keine Aussagen hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Sperrung für den Durchgangsverkehr über 7,5 t gelten soll, getroffen. M. E. sollte die Beschilderung für die Sperrung der Innenstadt für den Durchgangsverkehr über 7,5 t möglichst kurzfristig, d. h. spätestens bis zum 01.02.2007, erfolgen.

 

Ich habe den Umweltminister aufgefordert, die noch offenen Fragen spätestens bis zur Informationsveranstaltung am 04.12.2006 zu beantworten.

 

Sollten sich bis zur bzw. auf der Informationsveranstaltung am 04.12. keine neuen Erkenntnisse ergeben, schlage ich vor, dem Aktionsplan mit Ausnahme der Punkte 5.1.2 (da bereits umgesetzt) und 5.2.3 (da im Vorfeld des geplanten Umbaus der Stadtstraßen wenig sinnvoll) zuzustimmen. Eine zügige Umsetzung des Aktionsplans ist im Interesse der Stadt Burgdorf.

 

 

 

Anlage:    - Aktionsplan (Stand: 11/2006)