Betreff
Neubaugebiet "Nordwestlich Weserstraße": Zauneidechsenvorkommen
Vorlage
M 2022 0247
Aktenzeichen
61.060.004-2022/001775
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.


Sachbericht:

 

Im Frühjahr 2022 haben die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Nordwestlich Weserstraße“ (Bebauungsplan Nr. 0-73) begonnen. Die Arbeiten zur Herstellung der Kanäle und des Versickerungsbeckens sollen nach den Sommerferien abgeschlossen sein.

 

Die Stadtverwaltung wurde mit Schreiben vom 07.06.2022 von einer Burgdorfer Bürgerin auf Zauneidechsenfunde im Bereich des Neubaugebiets „Nordwestlich Weserstraße“ aufmerksam gemacht (siehe Grafik). Zauneidechsen zählen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 b) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu den streng geschützten Arten. Für die Zauneidechse gelten somit die Vorgaben zum besonderen Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG. Demnach ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders (und streng) geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen. Auch die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Tiere dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden.

 

Bild_Fundorte Zauneidechsen-001Grafik: Zauneidechsenfunde

 

Im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts in den Jahren 2019/2020 ging man davon aus, dass in dem Bereich des B-Plangebiets keine geeigneten Habitate für Zauneidechsen vorkommen. Aus diesem Grund sind keine Vorkehrungen zum Schutz und/oder zur Umsiedlung der Tiere getroffen wurden. Weder das seinerzeit tätige Umweltbüro noch die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover (UNB) haben auf das mögliche Zauneidechsenhabitat hingewiesen.

 

Die UNB, die ebenfalls von dem Fund unterrichtet wurde, hat der Stadt Burgdorf nun folgende Auflagen gemacht:

 

  1. Nachträgliche Erfassung von Reptilien mit der Zielart Zauneidechse vor Baubeginn der Lärmschutzwand
  2. Überprüfung des Baus der Lärmschutzwand

 

Zu 1.) Die UNB fordert eine Nacherfassung des Zauneidechsenvorkommens. Die Haupterfassungszeit für diese Tierart liegt zwischen Mai und Oktober. Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit sollen Erfassungsgänge zwischen Juni und Oktober durchgeführt werden. Trotz der hohen Auslastung der Umweltbüros konnte die Stadtverwaltung das Büro PLaNB aus der Nähe von Göttingen für die Kartierungen und für die Beratungen zum weiteren Vorgehen gewinnen. Im Rahmen von ersten Erfassungsgängen sind einzelne Exemplare gefunden worden.

 

Zu 2.) Zauneidechsen halten sich vermehrt an südexponierten Böschungen (Straßen, Eisenbahnlinien) auf. Die B188 bietet hierfür ideale Voraussetzungen. Auch der Gehölzstreifen im Nordosten des Plangebiets stellte einen geeigneten Lebensraum dar. Durch den Bau der Lärmschutzwand würden insbesondere im Bereich des östlichen Gehölzstreifens die Habitate der Zauneidechse aufgrund der zu erwartenden Verschattung zerstört werden (Verbotstatbestand nach BNatSchG). Im westlichen Bereich erstreckt sich zwischen der geplanten Lärmschutzwand und der B 188 noch ein Gehölzstreifen, der bei der Verschattungsthematik in den weiteren Abstimmungen mit der UNB zu berücksichtigen ist.

 

 

Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

 

Damit die aktuellen Erschließungsarbeiten fortgesetzt werden können/ konnten, wurde im Juli ein Reptilienschutzzaun um das gesamte Baugebiet aufgestellt (siehe Anlage, blaue Linie = Zaun). Im Zuge regelmäßiger Begehungen werden derzeit sichtbare Zauneidechsen aufgenommen und auf eine im nordöstlichen Teil des Baugebiets befindliche, eingezäunte Kompensationsfläche gesetzt. Zauneidechsen, die sich bereits innerhalb des Baugebiets befinden, werden damit quasi „umgesiedelt“. Zum besseren Auffinden der Zauneidechsen wurden im Gebiet zusätzlich Unterschlupfmöglichkeiten errichtet (sog. „Schlangenbretter“).

 

Die Stadt Burgdorf berät sich mit dem Umweltbüro PLaNB zum weiteren Vorgehen und zu möglichen Lösungen im Hinblick auf den Bau der Lärmschutzwand. Ziel von Seiten der Stadt Burgdorf ist es, unter Beachtung der geltenden Regelungen zum Artenschutz eine Änderung des Bebauungsplans zu vermeiden und die Lärmschutzwand wie geplant umzusetzen, da andernfalls hohe Kosten durch Umplanung und/oder Rückbau der unterdessen fast fertiggestellten Erschließungsanlagen entstünden. Eine einvernehmliche Lösung in Zusammenarbeit mit dem Umweltbüro PLaNB und der UNB ist daher essentiell. Wie diese Lösung tatsächlich aussehen kann, soll voraussichtlich Anfang September bei einem Vororttermin mit der UNB diskutiert werden.

 

Bis Oktober werden weitere Erfassungsgänge erfolgen, um einen besseren Eindruck über das Vorkommen der Zauneidechsen zu erhalten und daraus mögliche Lösungen für den Umgang mit den Tieren abzuleiten. Zu gegebener Zeit wird die Politik erneut informiert.

 

 

 

Anlage: Verlauf Reptilienschutzzaun

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

(Kugel)