Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Sachbericht:
Im
Frühjahr 2022 haben die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Nordwestlich
Weserstraße“ (Bebauungsplan Nr. 0-73) begonnen. Die Arbeiten zur Herstellung
der Kanäle und des Versickerungsbeckens sollen nach den Sommerferien
abgeschlossen sein.
Die
Stadtverwaltung wurde mit Schreiben vom 07.06.2022 von einer Burgdorfer
Bürgerin auf Zauneidechsenfunde im Bereich des Neubaugebiets „Nordwestlich
Weserstraße“ aufmerksam gemacht (siehe Grafik). Zauneidechsen zählen gemäß § 7
Abs. 2 Nr. 14 b) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu den streng geschützten
Arten. Für die Zauneidechse gelten somit die Vorgaben zum besonderen
Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG. Demnach ist es verboten, wildlebenden Tieren
der besonders (und streng) geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen. Auch die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Tiere dürfen nicht
beschädigt oder zerstört werden.
Grafik:
Zauneidechsenfunde
Im
Rahmen der Erstellung des Umweltberichts in den Jahren 2019/2020 ging man davon
aus, dass in dem Bereich des B-Plangebiets keine geeigneten Habitate für
Zauneidechsen vorkommen. Aus diesem Grund sind keine Vorkehrungen zum Schutz
und/oder zur Umsiedlung der Tiere getroffen wurden. Weder das seinerzeit tätige
Umweltbüro noch die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover (UNB) haben
auf das mögliche Zauneidechsenhabitat hingewiesen.
Die UNB,
die ebenfalls von dem Fund unterrichtet wurde, hat der Stadt Burgdorf nun folgende
Auflagen gemacht:
- Nachträgliche Erfassung von Reptilien mit
der Zielart Zauneidechse vor Baubeginn der Lärmschutzwand
- Überprüfung des Baus der Lärmschutzwand
Zu 1.)
Die UNB fordert eine Nacherfassung des Zauneidechsenvorkommens. Die
Haupterfassungszeit für diese Tierart liegt zwischen Mai und Oktober. Aufgrund
der fortgeschrittenen Jahreszeit sollen Erfassungsgänge zwischen Juni und
Oktober durchgeführt werden. Trotz der hohen Auslastung der Umweltbüros konnte
die Stadtverwaltung das Büro PLaNB
aus der Nähe von Göttingen für die Kartierungen und für die Beratungen zum
weiteren Vorgehen gewinnen. Im Rahmen von ersten Erfassungsgängen sind einzelne
Exemplare gefunden worden.
Zu 2.)
Zauneidechsen halten sich vermehrt an südexponierten Böschungen (Straßen,
Eisenbahnlinien) auf. Die B188 bietet hierfür ideale Voraussetzungen. Auch der
Gehölzstreifen im Nordosten des Plangebiets stellte einen geeigneten Lebensraum
dar. Durch den Bau der Lärmschutzwand würden insbesondere im Bereich des
östlichen Gehölzstreifens die Habitate der Zauneidechse aufgrund der zu
erwartenden Verschattung zerstört werden (Verbotstatbestand nach BNatSchG). Im
westlichen Bereich erstreckt sich zwischen der geplanten Lärmschutzwand und der
B 188 noch ein Gehölzstreifen, der bei der Verschattungsthematik in den
weiteren Abstimmungen mit der UNB zu berücksichtigen ist.
Aktueller Stand und weiteres Vorgehen
Damit
die aktuellen Erschließungsarbeiten fortgesetzt werden können/ konnten, wurde
im Juli ein Reptilienschutzzaun um das gesamte Baugebiet aufgestellt (siehe
Anlage, blaue Linie = Zaun). Im Zuge regelmäßiger Begehungen werden derzeit
sichtbare Zauneidechsen aufgenommen und auf eine im nordöstlichen Teil des
Baugebiets befindliche, eingezäunte Kompensationsfläche gesetzt. Zauneidechsen,
die sich bereits innerhalb des Baugebiets befinden, werden damit quasi
„umgesiedelt“. Zum besseren Auffinden der Zauneidechsen wurden im Gebiet
zusätzlich Unterschlupfmöglichkeiten errichtet (sog. „Schlangenbretter“).
Die
Stadt Burgdorf berät sich mit dem Umweltbüro PLaNB
zum weiteren Vorgehen und zu möglichen Lösungen im Hinblick auf den Bau der
Lärmschutzwand. Ziel von Seiten der Stadt Burgdorf ist es, unter Beachtung der
geltenden Regelungen zum Artenschutz eine Änderung des Bebauungsplans zu vermeiden
und die Lärmschutzwand wie geplant umzusetzen, da andernfalls hohe Kosten durch
Umplanung und/oder Rückbau der unterdessen fast fertiggestellten
Erschließungsanlagen entstünden. Eine einvernehmliche Lösung in Zusammenarbeit
mit dem Umweltbüro PLaNB und der UNB ist daher essentiell. Wie diese Lösung
tatsächlich aussehen kann, soll voraussichtlich Anfang September bei einem
Vororttermin mit der UNB diskutiert werden.
Bis
Oktober werden weitere Erfassungsgänge erfolgen, um einen besseren Eindruck
über das Vorkommen der Zauneidechsen zu erhalten und daraus mögliche Lösungen
für den Umgang mit den Tieren abzuleiten. Zu gegebener Zeit wird die Politik
erneut informiert.
Anlage:
Verlauf Reptilienschutzzaun
In Vertretung
(Kugel)