Betreff
Teilnahme an dem Programm Kinderfreundliche Kommunen e.V.
Vorlage
BV 2022 0230
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

Je 6.000 € (für die nächsten 4 Jahre)

Je 3.000 € (für die Folgejahre)

36200

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Burgdorf nimmt an dem Programm Kinderfreundliche Kommunen e.V. teil.

 

Die Haushaltsmittel werden über die Haushalte der Folgejahre bereitgestellt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Kinderfreundlichkeit ist eine tragende Säule für die Zukunft unserer Stadt.

 

Kinderfreundlichkeit bedeutet Familienfreundlichkeit.

Wir schaffen Strukturen, in denen sich Kinder aller Altersgruppen entfalten können.

Wir verankern die Kinderrechte und Kinderinteressen in Politik und Verwaltung.

Wir beteiligen Kinder und Jugendliche grundsätzlich bei allen sie betreffenden Belangen.

Wir informieren transparent und altersgerecht zu Kinder und Jugendliche betreffende Projekten und Vorhaben.

Ein wichtiger Baustein des Programms ist die Partizipation von Kinder und Jugendlichen in ihrer Kommune.

In einer Kinderfreundlichen Kommune machen sich Politik und Verwaltung im Schulterschluss mit Kindern und Jugendlichen auf den Weg, Kinderrechte in sämtlichen kommunalen Ebenen in der gesamten Verwaltung der Stadt Burgdorf zu verankern.

Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Vorrang des Kindeswohls, der Schaffung von Rahmenbedingungen, der Bereitstellung von Informationen und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Diese zu einer Querschnittsaufgabe aller Bereiche zu machen, setzt Entwicklungen in Gang, von denen alle profitieren. Deswegen fördert Kinderfreundliche Kommunen e.V. die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu mündigen Menschen, unterstützt sie dabei, sich zu beteiligen und Demokratie zu verstehen. Langfristig entstehen durch diesen Ansatz Strukturen für konstruktiv gestaltete Kommunen, in denen sich alle Generationen wohlfühlen.

Das Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ läuft vier Jahre und kann anschließend verlängert werden. Im ersten Jahr wird durch eine Bestandsaufnahme und durch Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen der Aktionsplan vorbereitet. Nach der Bestätigung des Aktionsplans durch den Stadtrat prüft der Verein Kinderfreundliche Kommunen den Aktionsplan und vergibt das Siegel für die folgenden drei Jahre.

Mit dem Siegel unterstützen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland das Engagement zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene. Der dazu gegründete Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. wird das Siegel an Städte und Gemeinden vergeben, die unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einen Aktionsplan für die lokale Umsetzung von Kinderrechten verabschiedet haben.

 

Das Konzept setzt folgende Schwerpunkte:

 

die breite Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,

ein international erprobtes und vergleichbares Verfahren anhand klarer Kriterien sowie

die Nachhaltigkeit durch eine langfristig angelegte Prozessbegleitung.

Das Vorhaben erfolgt auf der Grundlage internationaler Standards von UNICEF. Kommunen, die das Siegel erhalten möchten, durchlaufen ein festgelegtes, aber gleichermaßen individuell an sie angepasstes Programm und müssen darin auf diese Standards hinarbeiten. Die Grundlage bilden neun Bausteine, zu denen sich die Kommunen bekennen müssen:

1.      die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,

2.      die kinderfreundliche Rahmengebung,

3.      der übergreifende Aktionsplan,

4.      die Interessenvertretung für Kinder,

5.      der Vorrang des Kindeswohls,

6.      ein ausgewiesener Kinder- und Jugendetat für den Arbeitskreis (welcher jährlich mit 1.500 € aus dem Jugendpflegeetat bereitgestellt wird),

7.      der regelmäßige Bericht der Kommune,

8.      die Information über Kinderrechte

9.      und die Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen.

 

Der Prozess beginnt mit einer Standortbestimmung anhand eines Fragebogens. Workshops mit Kindern und Jugendlichen ermitteln ihre Wünsche und Vorschläge, die in einen Aktionsplan einfließen. Darin sind die Ziele, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten festgehalten.

Der Aktionsplan wird vom Rat der Stadt Burgdorf beschlossen.

Aus dem Aktionsplan wird eine Zielvereinbarung entwickelt, die zwischen der Verwaltung und dem Verein abgeschlossen wird und zur Vergabe des Siegels führt. In dem Vorhaben wird also kein Ergebnis zertifiziert, sondern ein Prozess. Dieser wird vom Verein begleitet und von einer Sachverständigenkommission aus Experten unterstützt und nach zwei und vier Jahren evaluiert.

Das Siegel wird für drei Jahre vergeben und kann danach durch einen neuen Aktionsplan verlängert werden.

Der Vorteil für eine Kommune besteht darin, dass sie an einem international erprobten Verfahren teilnimmt.

In Abgrenzung zu ähnlichen Verfahren verfolgt diese neue Initiative einen kinderrechtlichen Ansatz, der die Meinung von Kindern und Jugendlichen explizit mit einbezieht.

Die Kommunen werden in der lokalen und überregionalen Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und können das Siegel für das Stadtmarketing nutzen, z. B. Pressearbeit, Werbung.

Die Teilnahme am Verfahren bietet die Möglichkeit der Vernetzung und des Erfahrungsaustausches.

Für die Teilnahme am Programm leisten Kommunen einen Jahresbeitrag. Dieser, wie die Programmlaufzeit, ist von der Größe der jeweiligen Kommune abhängig. Die Kosten belaufen sich wie folgt:

 

  • Für kleinere Kommunen bis 50.000 Einwohner*innen: 6.000 Euro pro Jahr – Programmlaufzeit vier Jahre.
  • Für die Koordination des Vorhabens vor Ort müssen Personalressourcen von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Bei der Stadt Burgdorf werden schon viele Aktivitäten in Richtung kinderfreundliche Kommune durchgeführt (siehe Anhang). Die Jugendpflege stellt Personalressourcen für die laufenden Aktivitäten zur Verfügung. Für die Organisation und den Kontakt mit dem Verein Kinderfreundliche Kommune e. V. muss zusätzliches Personal bereitgestellt werden. Die Jugendpflege benötigt für ihre Aufgaben ab 2023 mehr Personal. Diese zusätzliche Stelle würde 8 Stunden für diese Arbeit enthalten.
  • Weitere Aufwendungen sind für die Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsplans, für die lokale Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen einzuplanen. Die Jugendpflege setzt zurzeit schon viele Maßnahmen um, sodass zusätzliche Aufwendungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig sind. 

 

Nach Ablauf der vier- bis fünfjährige Programmlaufzeit können Kommunen für weitere drei Jahre im Vorhaben bleiben und in dieser Zeit das Siegel weitertragen. Die Kosten für die Teilnahme reduzieren sich dann wie folgt:

 

  • Für kleinere Kommunen bis 50.000 Einwohner*innen: 3.000 Euro pro Jahr.
  • Sachverständige aus dem wissenschaftlichen und dem kommunalen Kontext bringen ihr Expertenwissen in das Vorhaben ein.
  • Der Verein erstellt eine Analyse gemeinsam mit Sachverständigen, die auch Ihre Kommune im gesamten Prozess begleiten.

 

 

 

 

 

 

(Pollehn)