Sachverhalt und Begründung:
In der städtischen Villa Mercedes, Schillerslager Straße 7, betreibt das DRK seit 1995 eine Kita mit drei Gruppen, in denen 75 Kinder betreut werden.
Die Unterhaltung des Außengeländes erfolgt durch den Betreiber. Die Stadt Burgdorf beauftragt die jährliche Hauptuntersuchung der Spielgeräte und stellt dem Betreiber die Ergebnisse (Reparaturbedarf an den Spielanlagen) zur Verfügung. Ausgehend von einer Vereinbarung im Mietvertrag, dass Aufträge bis 1.500,- € (laut Vertrag 3.000,- DM) direkt von der Kita beauftragt und dann über die Betriebsabrechnung mit der Stadt abgerechnet werden.
Größere Investitionen sind mit der Stadt abzusprechen.
Über die Jahre ist das Kitagelände inzwischen jedoch insgesamt in einem schlechten Zustand und entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein kindgerechtes Außengelände für die verschiedenen Altersgruppen.
Die meisten Spielanlagen mussten über die Jahre wegen sicherheitstechnischer Mängel abgebaut werden. Es gibt lediglich im rückwärtigen Teil eine kleine Anlage, die klettern und rutschen ermöglicht. Im Hauptgelände vor dem Gebäude steht dafür nichts mehr zur Verfügung. Die verbliebenen kleinen Spielmöglichkeiten sind abgängig. Das gesamte Gelände ist weitgehend versandet, was dazu führt, dass die vorhandenen Wege nur schlecht mit Fahrzeugen befahren werden können. Beschattungsanlagen sind nicht vorhanden und werden mit kleinen Sonnenschirmen improvisiert (Anlagen 1a, 1b).
Daher wurde bei einer gemeinsamen Begehung im Sommer 2020 zwischen Stadt und DRK besprochen, dass ein Gesamtkonzept für das Außengelände erarbeitet werden soll, das dazu dient:
- Ein Konzept für ein angemessenes
Kita-Außengelände zu erhalten.
- Eine Investitionsplanung erstellen zu
können.
- Die Haushaltsmittelplanung der nächsten
Jahre absehen zu können und dies auch anhand des abgestimmten Planungskonzeptes
darstellen und begründen zu können.
Dafür wurden im Haushalt 2021/22 Finanzmittel zur Verfügung gestellt,
um die Planung bis zum Entwurfsstadium beauftragen zu können.
Vorgehen
Im September 2021 wurde der Auftrag zur Planung des Außengeländes an
das Büro Wendland, Pötter, Kriebelt (WPK) vergeben. Noch im September fand eine
erste gemeinsame Begehung des Kita-Geländes mit Vertretern der Stadt, des
Betreibers und der Kita-Leitung statt. Dabei wurden von der Kita-Leitung
Anforderungen und erste Vorstellungen geäußert. Diese wurden im weiteren
Planungsverlauf von Seiten der Kita noch weitergeführt und anhand von
Beispielen konkretisiert.
Vorschläge der Kita waren z. B.:
-
Wasserspiel
(Ersatz der abgängigen Matschanlage im rückwärtigen Teil, Ertüchtigung der
Wassersäule vorne),
-
Erhalt
des Themas Spielschiff im rückwärtigen Teil,
-
Im
vorderen Teil:
o Rundweg für Fahrzeuge,
o Nestschaukel,
o Klettern, auch für die etwas älteren
Kinder,
o Rutsche,
o Sonnenschutz.
Der Wunsch, eine Verbindung zwischen
den beiden Teilen des Außengeländes neben dem Gebäude zu schaffen, konnte nicht
realisiert werden. In diesem Bereich entsteht die äußerlich an das Gebäude
angebaute Fluchttreppe, die einen Durchgang verhindert.
Als zusätzliche Aspekte waren bei der
Planung zu berücksichtigen:
- Einbeziehung des derzeit ungenutzten
und abgezäunten Geländes auf Höhe der Stellplätze (Anlage 2).
- Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Daher ist die Gestaltung der Einfriedung mit dem Denkmalschutz abzustimmen.
Auf Grundlage dieser Vorgaben
erarbeitete das Planungsbüro WPK einen Vorentwurf, der der Kita Anfang April
vorgestellt wurde. Dieser wurde von der Kita grundsätzlich begrüßt. Ein paar
kleinere Änderungswünsche wurden bei der Entwurfserstellung berücksichtigt.
Planung
Der nun vorliegende Planungsentwurf
sieht folgendermaßen aus (Plan s. Anlage 3).
Grundsätzlich sind beide Teile des
Außengeländes vor und hinter dem Gebäude als ein gemeinsames Ganzes zu
betrachten, die sich ergänzen. Es sollen nicht zwei gleichwertige Teile
entstehen, die von unterschiedlichen Gruppen genutzt werden. Vielmehr werden
die Teile gemäß interner Absprache von allen Gruppen genutzt.
Vorderer Teil:
Dieser umfasst im Wesentlichen drei
Bereiche: ruhigeres Rollenspiel/Sandspiel, aktives Spiel mit klettern und
anderen Bewegungsangeboten, Aufenthaltsbereiche. Umschlossen bzw. verbunden
wird das Ganze durch einen Rundweg. Dieser erhält an zwei Stellen Aufweitungen,
u.a. im Bereich des Gerätehauseses, und bietet zusätzliche Anreize durch die
Einbeziehung der beiden vorhandenen kleinen Hügel.
Im Sandspielbereich („Das Dorf“) finden
sich Spielhäuser, eine Spielküche und eine Sandbaustelle mit Backtisch,
Sandaufzug und Schaufelrad. Ein Sonnensegel sorgt für Beschattung der Fläche.
Dieser Teil wird mit Baumstämmen
gegenüber dem Bereich zum aktiven Spiel („Kletterspaß“) abgetrennt. Hier soll
eine größere Spielanlage entstehen, die neben einer Rutsche auch verschiedene
Klettermöglichkeiten wie z. B. Seilaufgang, Kletterwand, Rutschstange u.ä.
enthält. Die im Plan dargestellte Anlage dient nur als Platzhalter. Eine
konkrete Auswahl wird später im Zuge der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung
des zur Verfügung stehenden Budgets ausgewählt. Dies unter dem Vorbehalt, dass
der Planung und deren Umsetzung zugestimmt und die entsprechenden Gelder zur
Verfügung gestellt werden.
Der an den Aktivbereich seitlich
angrenzende Hügel enthält mit Sandsteinblöcken weitere Kletter- und
Spielmöglichkeiten. Bei der Spielanlage sollen Holzhäcksel als Fallschutz
verwendet werden. Dies soll der Versandung des gesamten Geländes, wie es sich
derzeit darstellt, entgegenwirken und verhindern, dass größere Sandmengen ins
Gebäude getragen werden.
Darüber hinaus stehen außerhalb der
Fahrstrecke noch eine Nestschaukel, der bereits vorhandene „Bauwagen“ und
Baumstämme als Spielmöglichkeiten zur Verfügung.
Direkt am Gebäude entsteht eine
Pflasterfläche. Diese dient als Aufenthaltsbereich mit Sitzgruppen oder auch
als Veranstaltungsfläche für Gruppenaktivitäten und Kitaveranstaltungen. Zwei
große Sonnenschirme dienen als Sonnenschutz. Gleichzeitig wird hier die
vorhandene Wasserstelle integriert und steht zum Spielen zur Verfügung.
So wird gleichzeitig der Zugang zur
Kita attraktiv und einladend gestaltet.
Die zwischenzeitlich erwogene Lösung,
einen Teil der Fläche als wassergebundene Decke zu gestalten, wurde von der
Kita nicht gewünscht. Hier bestanden Bedenken, dass diese bei trockenem Wetter
zu staubig und bei nassem Wetter zu matschig sei und auch die Unterhaltung
(abfegen u.ä.) nicht gut möglich ist.
Schließlich soll in der neu
hinzugenommenen Geländespitze ein weiterer Aufenthaltsbereich in Form eines
halbkreisförmigen „Pavillons“ mit Dach und Sitzgelegenheiten entstehen. Das
Dach bietet Schatten und schützt die Sitzgelegenheiten vor Verschmutzung.
Rückwärtiger Teil
Dieser steht unter dem Thema Wasser und
Hafen und greift somit die dort bereits jetzt bestehenden Themen auf. Die
wesentlichen Elemente sind eine Matschanlage und ein Spielschiff. Die beiden
Teile werden durch einen Stegbereich mit verschiedenen Ebenen getrennt. Auf
diese Weise ist es auch leichter möglich, die unterschiedlichen Sandbereiche
(Spielsand für die Matschanlage / Fallschutzsand für das Spielschiff) zu
trennen.
Das Spielschiff ist als neues Gerät
geplant, da das alte aufwändig überarbeitet werden müsste, wofür sich bisher
keine kostengünstige Möglichkeit gefunden hat (z. B. Spenden, Elterneinsätze).
Die Durchführung der Überarbeitung durch die Beauftragung einer Firma wäre nicht
wirtschaftlich.
Der
Steg soll aufgrund der längeren Haltbarkeit und besseren
Unterhaltungsmöglichkeiten mit Kunststoffbohlen in Holzoptik ausgeführt werden.
Außerdem wurden für diesen Bereich eine
Sitzgruppe und ein Platz für die Anlage eines Pflanzbeetes gewünscht, was
ebenfalls berücksichtigt wurde.
Abgerundet wird der Bereich durch
Baumstämme, ein „Holzfass“ mit Kletternetz und ergänzende Pflanzungen. Es soll
das vorhandene Bambus ergänzt werden. Bereits im Herbst sollen zwei neue Bäume
als Ersatz für die gefällten Fichten gepflanzt werden.
Hinweis zu abgebildeten Spielgeräten
Grundsätzlich handelt es sich bei den
auf dem Plan mit Fotos dargestellten Spielgeräte um Beispiele, die im Zuge der
Ausführungsplanung konkretisiert werden. Dabei spielen die zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel und die Verfügbarkeit der Geräte eine Rolle.
Einfriedung
Hier gilt für Kindergärten
grundsätzlich: Einfriedungen sind so zu gestalten, dass sie ausreichend hoch
sind, nicht zum Hochklettern verleiten und keine Gefährdungen für Kinder
darstellen. Die Mindesthöhe der Einfriedung beträgt 1 m. Bei besonderer
Gefahrenlage im unmittelbaren Umfeld wie z. B. stark befahrene Straßen können
höhere Einfriedungen erforderlich sein.
In diesem Fall kommt hinzu, dass die
Aspekte des Denkmalschutzes berücksichtigt werden müssen.
Der vorhandene Zaun erfüllt durch die
offen zugänglichen Querriegel nicht die Bedingung, dass er nicht zum
Hochklettern verleitet. Darüber hinaus ist der Zaun in Teilen abgängig. Daher
wurden von der Abteilung Gebäudewirtschaft bereits für 2022 Haushaltsmittel
eingestellt, um den Zaun, den Erfordernissen einer Kita anzupassen. In
Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Hause, wird ein doppelseitig
belattetter Holzzaun errichtet. Dies ist im rückwärtigen Teil bereits in 2020
begonnen worden.
Diese Maßnahme erfolgt unabhängig von
der Umgestaltung des Geländes und ist daher nicht in den nachfolgend
aufgeführten Kosten enthalten.
Finanzierung
/ Zeitplan
Die Gesamtkosten für die Neugestaltung
des Geländes in der beschriebenen Form belaufen sich auf rd. 390.000,- €.
Diese teilen sich folgendermaßen auf:
Vorderer Bereich: 265.000,- € (rd.
230.000,- € Bau-/ 35.000,- € Planungskosten),
hinterer Bereich: 125.000,- € (rd. 106.000,- € Bau- / 19.000,-
€ Planungskosten)
Im
Plan ist bereits ein Spielhäuschen als optional gekennzeichnet. Dies ist aus
der ursprünglichen Planung herausgerechnet worden und könnte ggf. in den
nächsten Jahren nachgerüstet oder über Spenden finanziert werden.
Grundsätzlich ist eine
Standardausstattung kalkuliert worden vergleichbar den städtischen Kitas.
Sollen andere Modelle zum Einsatz kommen oder besondere Spielanlagen, so wäre
dies ggf. über Spendengelder möglich.
Es wird vorgeschlagen – vorbehaltlich
einer entsprechenden Beschlussfassung – in 2023 zunächst den vorderen Bereich
umzugestalten, da er das Hauptgelände darstellt und die meisten Defizite
aufweist.
Ausgehend von einer Haushaltsfreigabe
ca. März/April, könnte dieser Geländeteil dann bis zum Frühjahr 2024
hergestellt werden.
In einem zweiten Schritt könnte dann
der hintere Teil überarbeitet werden. Dies könnte bei einer Beauftragung der
Ausführungsplanung und Ausschreibung in 2024 dann in 2025 zur Ausführung
kommen.
Damit würden sich die Haushaltsmittel
wie folgt staffeln:
2023: 265.000,-
€ (Planung und Bau 1. BA)
2024: 10.000,-
€ (Planung / Ausschreibung 2. BA) – VE: 115.000,- € (für Bau und Baubegleitung
2. BA)
2025: 115.000,-
€ (Bau und Baubegleitung 2. BA)
(Pollehn)