Betreff
Überplanmäßige Ausgabe Zinsen für Steuererstattungen
Vorlage
2009 0654
Aktenzeichen
20-Ham
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den nachfolgend aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

 

Der Rat der Stadt Burgdorf stimmt gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 90000.845000 (Zinszahlungen aufgrund von Steuererstattungen) in Höhe von 70.000,00 € zu.

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach § 223 a Abgabenordnung (AO) sind neben Steuernachforderungen auch Steuererstattungen, die sich bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ergeben, zu ver­zinsen.

 

In diesem Jahr mussten aufgrund von rückwirkenden Gewerbesteuerveranlagungen (ent­sprechend den Gewerbesteuermessbescheiden des Finanzamtes) bisher ca. 80.200,00 € an Zinsen erstattet werden, wovon alleine etwas über 72.000,00 € auf zwei Gewerbesteuerzahler entfielen.

 

Der Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle 90000.845000 (Zinszahlungen aufgrund von Steuererstattungen) in Höhe von 15.000,00 € reicht daher nicht aus, so dass eine überplan­mäßige Ausgabe von voraussichtlich 70.000,00 € notwendig ist.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben über 10.000,00 € liegt beim Rat.

 

Die Deckung dieser sachlich und zeitlich unabweisbaren überplanmäßigen Ausgabe ist durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (Haushaltsstelle 90000.003000) ge­währleistet.