Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Wirtschaft und Finanzen / der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage
Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den nachfolgend aufgeführten Beschluss zu
fassen.
Der Rat der Stadt
Burgdorf stimmt gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 90000.845000 (Zinszahlungen
aufgrund von Steuererstattungen) in Höhe von 70.000,00 € zu.
Sachverhalt und Begründung:
Nach § 223 a Abgabenordnung (AO) sind neben Steuernachforderungen auch Steuererstattungen, die sich bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ergeben, zu verzinsen.
In diesem Jahr mussten aufgrund von rückwirkenden Gewerbesteuerveranlagungen (entsprechend den Gewerbesteuermessbescheiden des Finanzamtes) bisher ca. 80.200,00 € an Zinsen erstattet werden, wovon alleine etwas über 72.000,00 € auf zwei Gewerbesteuerzahler entfielen.
Der Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle 90000.845000 (Zinszahlungen aufgrund von Steuererstattungen) in Höhe von 15.000,00 € reicht daher nicht aus, so dass eine überplanmäßige Ausgabe von voraussichtlich 70.000,00 € notwendig ist.
Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben über 10.000,00 € liegt beim Rat.
Die Deckung dieser sachlich und zeitlich unabweisbaren überplanmäßigen Ausgabe ist durch entsprechende Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (Haushaltsstelle 90000.003000) gewährleistet.