Betreff
Ausbauprogramm Linksabbiegehilfen und Querungsinseln am Ostlandring
Vorlage
BV 2022 0196
Aktenzeichen
66.011
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

125.000,00 €

54100.787230

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt das Ausbauprogramm in der dargestellten Form umzusetzen.      

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der Bekanntmachung im gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover ist am 01.07.2021 der B-Plan 0-11/5 „Uetzer Straße – Duderstädter Weg“ in Kraft getreten.

 

Am Ostlandring entsteht das Wohn- und Lebensquartier Aue Süd.

 

Aufgrund der geplanten Zufahrten zu dem Handels-Quartier (u.a. mit Edeka, Aldi etc.) und dem Hof-Quartier (u.a. mit Ärzten etc.) kann es zu Wartezeiten durch die Linksabbieger kommen. Die Stadt hält Linksabbiegehilfen aus Sicherheitsgründen für erforderlich. Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde deshalb mit der Forderung der Herstellung entsprechender Linksabbiegestreifen verknüpft. Zwischen der Stadt Burgdorf und dem Investor Acribo wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Mit dem Vertrag wird der Bau zweier Linksabbiegestreifen sowie zweier Querungshilfen für zu Fußgehende und Radfahrende am Ostlandring geregelt.

 

1. Ostlandring

 

1.1        Straßenbestand

 

Beim Ostlandring handelt es sich um eine zweistreifige Hauptverkehrsstraße mit einer Breite von etwa 7,30 m, die in Asphaltbauweise hergestellt ist. Westlich und östlich verlaufen Geh- und Radwege, die in Pflaster bzw. Plattenbauweise hergestellt sind. Die Geh- und Radwege sind durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt und als getrennte Geh- und Radwege baulich angelegt. Die Radwege werden richtungstreu geführt. Die Radfahrerfurt auf der Ostseite ist mit einer Entfernung von über 5,00 m zum Fahrbahnrand recht weit abgesetzt. Bordsteine sind nur unzureichend abgesenkt. Es sind keine Querungshilfen für den Fußgänger und den Radfahrer vorhanden. Eine barrierefreie Querung der Fahrbahn ist nicht möglich.

 

3.1        Geplanter Ausbau (Anlagen 1.1 und 1.2)

 

Der Aufbau der Fahrgassen, Geh- und Radwege sowie der Querungshilfe erfolgt nach den Vorgaben der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen. Der Aufbau der Geh- und Radwege sowie der Querungshilfen entsprechend der RStO12 Tafel 6, Zeile 1, Pflaster mit einem frostsicheren Gesamtaufbau von 30 cm vorgesehen. Der Aufbau der Fahrbahnverbreiterung wird entsprechend der RStO 12 Tafel 1, Zeile 1, Belastungsklasse 3,2 in Asphaltbauweise hergestellt und erhält einen frostsicheren Aufbau von 65 cm.

 

3.3      Kosten und Finanzierung

 

Der Investor übernimmt zunächst sämtliche Kosten, die für das Vorhaben entstehen. Die Kostenteilung erfolgt anschließend. Der Investor trägt zu 100 % die Baukosten für die Linksabbiegestreifen einschließlich der Zufahrten. Die Baukosten für die Querungshilfen werden zu 100 % von der Stadt übernommen (Anlage 1.3). Die Stadt beteiligt sich zudem mit 50 % an den Planungskosten für das Vorhaben. Der Kostenanteil ist nach Eingang aller Schlussrechnungen festzustellen. Dazu sind die Schlussrechnungen bei der Stadt zur Prüfung einzureichen. Nach Prüfung der Kostenbeteiligung erfolgt die Erstattung innerhalb von vier Wochen auf das Konto des Investors.

 

Da der Ausbau am Ostlandring nicht zeitgleich mit dem Ausbau des Knotenpunktes an der Kreuzung Ostlandring/ Uetzer Straße/ Osttangente/Vor den Höfen erfolgen soll und auch so unabhängig vom Ausbau des Knotenpunktes ist, kann mit dem Ausbau noch 2022 begonnen werden.

 

Die Bau- und Planungskosten von ca. 125.000,00 € sind vorhanden.

 

Für die Baumaßnahme (Bau zweier Querungshilfen für den Radverkehr am Ostlandring) sind Fördermittel aus den Mitteln der nationalen Klimaschutzinitiative bewilligt worden. Dadurch kann die Stadt Burgdorf Fördermittel von 70 % der anrechenbaren Kosten erhalten. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Baumaßnahme bis zum 30.09.2023 fertiggestellt ist.

 

 

 

Anlage 1.1: Übersichtslageplan Querungsinseln Ostlandring

Anlage 1.2: Lageplan Querungsinseln Ostlandring

Anlage 1.3: Kostenaufteilung Vereinbarung Acribo

 

 

In Vertretung

 

 

 

(Kugel)