Betreff
Ausbau der K 121 (Vor dem Celler Tor) zwischen Wasserwerksweg und Sorgenser Grundweg - Vorstellung der Entwurfsplanung
Vorlage
BV 2022 0194
Aktenzeichen
66.011.011
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, basierend auf der vorliegenden Entwurfsplanung die Planungen fortzuführen und ein Ausbauprogramm erstellen zu lassen.   

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Für den Neubau der IGS an der Straße „Vor dem Celler Tor“ (K 121) wurde diese zwischen dem „Mühlenweg“ an der Sorgenser Mühle und der Straße „Wasserwerksweg“ ausgebaut.

 

Der Ausbau war notwendig geworden um die zusätzlichen Schulverkehre mit Rad, Bus und Kfz verkehrssicher abzuwickeln. In der Straße wurde ein multifunktionaler Mittelstreifen mit Abbiegespuren für Bus- und Kfz-Verkehr auf das Schulgelände und Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende und Radfahrende hergestellt. Für den Schülerverkehr, der mit dem Rad zur Schule fährt, wurden beidseitig Radfahrstreifen in einer Breite von jeweils 2,35 m auf der Fahrbahn angelegt.

 

Soweit es aufgrund der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche durchführbar ist, soll dieser Radfahrstreifen weiter Richtung Süden hergestellt werden. Dieses ist im Bereich der Feuerwehr zwischen dem „Wasserwerksweg“ und dem „Sorgenser Grundweg“ möglich. Hierfür ist die Verbreiterung der Fahrbahn notwendig. 

 

In den anliegenden Plänen (Anlage 1-3) ist der vorgesehene Ausbau dargestellt.

 

Da das Feuerwehrgrundstück gemäß Bebauungsplan als „Flächen für den Gemeinbedarf“ festgesetzt ist, darf es nicht mit Verkehrsflächen überbaut werden. Somit steht für den Ausbau nur die derzeitige Verkehrsfläche in einer Gesamtbreite von ca. 18,00 m zur Verfügung.

 

Für die Anlage der Radfahrstreifen ist die Verbreiterung der Fahrbahn von jetzt ca. 7,00 m auf 11,20 m erforderlich. Diese Fahrbahnbreite beinhaltet 2 Fahrstreifen von jeweils 3,25 m und die beidseitigen Radfahrstreifen von jeweils 2,35 m (s. Ausbauquerschnitt Anlage 3).

 

Der westliche Gehweg bleibt unverändert in der Breite von ca. 2,50 m zuzüglich eines Grünstreifen (ca. 1,15 m breit) bestehen. Auf der Ostseite wird ein neuer Gehweg hergestellt. Hierfür wird die Restbreite der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen genutzt. Die Breite des Gehwegs beträgt 2,75 m.

 

Für die Verbreiterung der Fahrbahn ist die Fällung der Straßenbäume auf der Ostseite der Straße erforderlich. Der Straßenbaulastträger und Eigentümer der Bäume, die Region Hannover hat der Fällung zugestimmt. Da der gesamte Straßenraum, wie schon beschrieben, aufgrund des Flächenbedarfs für die Radfahrstreifen befestigt werden muss, ist die Anlage eines Grünstreifens und die Neupflanzung von Bäumen in der Verkehrsfläche nicht möglich. Es ist vorgesehen, Ersatzpflanzungen auf dem städtischen Grundstück der Feuerwehr vorzunehmen. Hier ist ein Pflanzstreifen festgesetzt, der bislang nicht vollständig angelegt wurde. Baurechtlich ist das möglich. Erste Anfragen hierzu bei der für Feuerwehrangelegenheiten zuständigen städtischen Fachabteilung fanden Zustimmung, zumal diese Bäume auch eine lärmtechnische Verbesserung für die auf dem Feuerwehrgrundstück stehenden Wohngebäude sind.

 

Des Weiteren ist die Herstellung einer 2. Zufahrt zum Feuerwehrgrundstück für die Feuerwehrleute im Einsatzfall geplant. (s. Lageplan Anlage 2). Hierdurch ist eine mögliche Behinderung der ausfahrenden Einsatzfahrzeuge durch die Privatfahrzeuge nicht mehr möglich.

 

Die Planung ist mit dem Straßenbaulastträger der Straße „Vor dem Celler Tor (K 121), der Region Hannover abgestimmt.

 

Mit der Region Hannover wird eine Vereinbarung über die Baumaßnahme geschlossen.

 

Die Kostenteilung wurde wie folgt vereinbart: Die Baukosten für die Fahrbahn (einschl. Radfahrstreifen) trägt die Region. Die Baukosten für den Bau des Gehweges werden von der Stadt Burgdorf getragen. Die Aufteilung der Planungskosten erfolgt anteilig zu den Baukosten.

 

Die Kosten belaufen sich gemäß einer überschlägigen Kostenschätzung auf ca. 600.000 €.

 

Der städtische Anteil hiervon liegt bei ca. 200.000 €. Kosten für Baumpflanzungen sind in der Kostenschätzung noch nicht enthalten. Diese können erst nach der Berechnung der erforderlichen Kompensation genannt werden.

 

Für die Baumaßnahme wird ein Antrag auf Förderung nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gestellt. Bei Bewilligung des Antrags würde die Stadt Burgdorf einen Zuschuss in Höhe von 65 % der zuwendungsfähigen städtischen Baukosten erhalten. Planungskosten werden nicht gefördert.

 

Für die Baukosten werden Haushaltsmittel in entsprechender Höhe für das Haushaltsjahr 2023 beantragt.

 

Der Knoten „Vor dem Celler Tor“/“Wasserwerksweg“/“Adolf-Michelssen-Straße“ wird bezüglich einer möglichen Signalisierung überprüft. Bei der Beschlussfassung zum Ausbauprogramms des 1. Bauabschnitts „Vor dem Celler Tor“ wurde seitens der Stadtverwaltung zugesagt, den Kreuzungsbereich im Hinblick auf eine mögliche Optimierung der Radfahrerführung zu untersuchen. Nach Abschluss der Untersuchung wird das Ergebnis und die daraus möglicherweise resultierenden Anpassungen des Knotens gesondert vorgestellt.

 

Der Ausbau des hier beschriebenen 2. Bauabschnitts einschließlich der ggf. erforderlichen Anpassung des Knotens ist für 2023 vorgesehen.

 

Südlich des „Sorgener Grundweges“ ist die Weiterführung der Radfahrstreifen nicht möglich, da eine hierfür erforderliche Fahrbahnverbreiterung aufgrund der beidseitigen Bebauung nicht hergestellt werden kann.

 

Hier wird der Radverkehr, wie bisher, richtungstreu auf dem westlich angelegten Schutzstreifen stadteinwärts und östlich auf den baulich angelegten Radweg stadtauswärts geführt. Da für den Radweg keine Benutzungspflicht besteht, können Radfahrende auch die Fahrbahn nutzen.

 

Im Bereich zwischen „Sorgenser Grundweg“ und „Hannoversche Neustadt“ wird die Straße „Vor dem Celler Tor“ in diesem Jahr im Rahmen eines Planungsauftrags auf mögliche punktuelle Verbesserungen für den Radverkehr untersucht. Diese Maßnahmen könnten dann 2023 mit dem Ausbau des 2. Bauabschnittes umgesetzt werden.

 

Zum Schulstart 2024 wären somit die Radverkehrsanlagen der Straße „Vor dem Celler Tor“ zwischen der Sorgenser Mühle und der „Hannoverschen Neustadt“ für die Radfahrenden, insbesondere für den Schülerverkehr, hergestellt.

 

Die vorgestellte Entwurfsplanung soll nach der Beschlussfassung den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugesandt werden.

 

 

 

 

Anlage 1: Lageplan Blatt 1

Anlage 2: Lageplan Blatt 2

Anlage 3: Ausbauquerschnitt

 

 

 

(Pollehn)