hier: Ausschreibungsunterlagen
Beschlussvorschlag:
Das Interessenbekundungsverfahren für die Organisation und Durchführung
des Burgdorfer Wochenmarktes wird anhand des anliegenden
Leistungsverzeichnisses durchgeführt. Die Bewertung erfolgt durch den
Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf auf Basis der eingereichten
Wochenmarktkonzeption.
Anlage:
Leistungsverzeichnis
Organisation und Durchführung des Burgdorfer Wochenmarktes
Sachverhalt und Begründung:
Mit Schreiben vom 17.02.2022 ist der Vertrag für die Organisation und Durchführung des Burgdorfer Wochenmarktes form- und fristgerecht gekündigt worden. Der Konzessionsvertrag soll für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2024 neu vergeben werden.
Grundsatz der Ausschreibung ist es nicht, die vermeintlich höchste Konzessionsabgabe zu erhalten, sondern ein (Wochenmarkt-)Konzept, welches ein nachhaltiges und bürgerfreundliches Wochenmarktangebot/ Warenangebot gewährleistet. Die Konzessionsabgabe soll dabei auf 5.000 € festgeschrieben werden.
Die Wahl des
Angebotes für den Zuschlag soll nach dem Bestbieterprinzip erfolgen. Bei der
Auslotung des besten Gebotes erfolgt die Bewertung nach dem Wochenmarktkonzept.
Wertungskriterien:
-
(Aus-)Gestaltung
des Marktbildes
-
Branchenmix
-
Attraktivitätssteigerung
-
Gebührengestaltung
-
Nachhaltigkeit
-
personelle
Ausstattung
- Referenzen/ Nachweise/Sicherheiten
- Einbindung
bisheriger Wochenmarkthändler
- zusätzliches Angebot (Spezialmarkt)
Die schriftliche Bewerbung soll bis zum 10.
August 2022 an die Stadt Burgdorf gerichtet werden. Die Bewertung soll
durch den nichtöffentlich tagenden Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf am
13.09.2022 erfolgen. Zur Entscheidungsfindung bzw. Vorbereitung ist eine
Vorstellung des Wochenmarktkonzeptes durch den Bieter im öffentlich tagenden
„Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften, Verkehr“ am 08.09.2022
angedacht.
Das Interessenbekundungsverfahren wird voraussichtlich Mitte Juni veröffentlicht.
(Pollehn)