Betreff
Neufassung der Satzung über die Unterbringung obdachloser Personen in der Stadt Burgdorf
Vorlage
BV 2022 0170
Aktenzeichen
32.024.000
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die Neufassung der Satzung über die Unterbringung obdachloser Personen in der Stadt Burgdorf in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage BV 2022 0170 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung.       

 

 

 

Anlage:

 

Anlage 1: Neufassung der Satzung über die Unterbringung obdachloser Personen in der Stadt Burgdorf

 

Anlage 2: Synopse der Satzungen


Sachverhalt und Begründung:

 

Die Stadt Burgdorf ist aus Gefahrenabwehrgründen verpflichtet, obdachlose Personen vorübergehend unterzubringen. Hierfür unterhält sie eine Obdachlosenunterkunft in den städtischen Gebäuden „Drei Eichen 1 und 1a“.

 

In den vergangenen Jahren sind rechtliche und tatsächliche Veränderungen eingetreten. So werden die Gebäude Drei Eichen 3, 3a und 4 seit 2017 nicht mehr als Obdachlosenunterkunft genutzt. Die aktuelle Satzung verweist zudem auf die Niedersächsische Gemeindeordnung und das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung welche 2011 bzw. 2019 außer Kraft getreten sind. Die Satzung muss an die entsprechenden Gesetzesänderungen angepasst werden. Einige Regelungen haben sich als nicht mehr als praktikabel erweisen und wurden im Satzungsentwurf entsprechend geändert.

 

Die aktualisierte Satzung über die Unterbringung obdachloser Personen in der Stadt Burgdorf sowie die entsprechenden Erläuterungen zu den Änderungen sind als Anlage beigefügt.

 

(Pollehn)