Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die Neufassung der Satzung über die
Unterbringung obdachloser Personen in der Stadt Burgdorf in der sich aus der
Anlage 1 der Vorlage BV 2022 0170 ergebenden (und der Originalniederschrift als
Anlage beigefügten) Fassung.
Anlage:
Anlage 1: Neufassung der Satzung über die
Unterbringung obdachloser Personen in der Stadt Burgdorf
Anlage 2: Synopse der Satzungen
Sachverhalt und Begründung:
Die Stadt Burgdorf ist aus Gefahrenabwehrgründen verpflichtet, obdachlose Personen vorübergehend unterzubringen. Hierfür unterhält sie eine Obdachlosenunterkunft in den städtischen Gebäuden „Drei Eichen 1 und 1a“.
In den vergangenen Jahren sind rechtliche und tatsächliche Veränderungen eingetreten. So werden die Gebäude Drei Eichen 3, 3a und 4 seit 2017 nicht mehr als Obdachlosenunterkunft genutzt. Die aktuelle Satzung verweist zudem auf die Niedersächsische Gemeindeordnung und das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung welche 2011 bzw. 2019 außer Kraft getreten sind. Die Satzung muss an die entsprechenden Gesetzesänderungen angepasst werden. Einige Regelungen haben sich als nicht mehr als praktikabel erweisen und wurden im Satzungsentwurf entsprechend geändert.
Die aktualisierte Satzung über die Unterbringung obdachloser Personen in der Stadt Burgdorf sowie die entsprechenden Erläuterungen zu den Änderungen sind als Anlage beigefügt.
(Pollehn)